Kontoauszüge dem JC einreichen in Original oder Kopie?

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Rimaldino

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Hallo, das job Center möchte von mir Kontoauszüge der letzten drei Monate sehen. Kann ich die ganz einfach ausdrucken und dem JC schicken oder wollen die die originalen mit Stempel von der Bank, um sicher zu gehen dass die nicht gefälscht sind.?
 

TazD

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Du bist nur verpflichtet, die Kontoauszüge vorzulegen. Du musst keine Auszüge einreichen oder hinschicken.
Des Weiteren darfst du auch bestimmte Angaben in den Auszügen schwärzen, worauf du vermutlich nicht hingewiesen wurdest. § 67 SGB X
Daher macht meine eine Kopie der Auszüge und schwärzt dann auf der Kopie und legt diese vor. Wer auf Nummer sicher gehen will, macht von der geschwärzten Kopie nochmal eine Kopie. Dann schimmert definitiv auch nichts mehr unter der Schwärzung durch. :wink:
 

Solanus

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Alle Angaben die auf Deine Weltanschauung (Parteien, Vereine, Kirchen), alle Angaben zu sexuellen Neigungen, sämtliche Angaben zu angemessenen Ausgaben dürfen geschwärzt werden.

Sprich Buchungsdatum und Buchungswert muss in jedem Fall lesbar bleiben, im Verwendungszweck kannst Du Angaben, die zu einer bestimmten Person gehören und Rückschlüsse auf Parteizugehörigkeit, zu sexuellen Neigungen und zu Weltanschauungen und religiösen Anschauungen zulassen, darfst Du schwärzen.

Bei Einnahmen muss der Verwendungszweck, mit Ausnahme bei Einzelpersonen, lesbar bleiben.

Bei den leistungsrelevanten Ausgaben wie Miete, Versicherung, Nebenkosten, Sonderausgaben, solltest Du aus Nachweisgründen den Verwendungszweck lesbar lassen.
 

Rimaldino

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Kann es mal vorkommen, dass wenn man die Kopie einreicht per Post, dass das Mob center das original verlangt, weil man verdacht auf Fälschung hat ? Ich kriege meine Kontoauszüge nur online, deshalb ist es auch kostenlos.
 

Hannes63

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Kann es mal vorkommen, dass wenn man die Kopie einreicht per Post, dass das Mob center das original verlangt, weil man verdacht auf Fälschung hat ? Ich kriege meine Kontoauszüge nur online, deshalb ist es auch kostenlos.

Seit dem fast alle Banken auf Onlinekonten umgestellt haben, gibt es kein "original" mehr.
 

Aurora

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Bei mir im Jobcenter wird aufgefordert, nur noch Kopien einzureichen.
Begründet wird das mit der E Akte. Alles wird zentral zum einscannen geschickt und nach erfolgtem Scan geschreddert.
 

Sternenzauber

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Bei mir im Jobcenter wird aufgefordert, nur noch Kopien einzureichen.
Begründet wird das mit der E Akte. Alles wird zentral zum einscannen geschickt und nach erfolgtem Scan geschreddert

Also man muss seine Kontoauszüge nicht scannen lassen, es reicht vollkommen aus wenn die Original Kontoauszüge im JC Termin in Augenschein also angeschaut werden. Dann kann in der Onlineakte vermerkt werden das nichts Leistungsrelevantes drin steht.
Datenschutzrechtlich ist ein Kopieren von Kontoauszügen nicht erlaubt, würd aber wenn man sich nicht wehrt immer wieder gemacht.
 

Aurora

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Also man muss seine Kontoauszüge nicht scannen lassen, es reicht vollkommen aus wenn die Original Kontoauszüge im JC Termin in Augenschein also angeschaut werden. Dann kann in der Onlineakte vermerkt werden das nichts Leistungsrelevantes drin steht.
Datenschutzrechtlich ist ein Kopieren von Kontoauszügen nicht erlaubt, würd aber wenn man sich nicht wehrt immer wieder gemacht.

Ich reiche bei denen nur Originale ein mit Antrag auf Erstellen der Kopien und Aufforderungen, die Originale unaufgefordert zurückzugeben unter Strafandrohung wenn nicht. Funktioniert ganz gut.
 

Sternenzauber

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Ich reiche bei denen nur Originale ein mit Antrag auf Erstellen der Kopien und Aufforderungen, die Originale unaufgefordert zurückzugeben unter Strafandrohung wenn nicht. Funktioniert ganz gut.

Du schreibst mit Antrag auf Erstellung der Kopien, damit meinst du das du das Geld für das Kopieren der Kontoauszüge wieder haben möchtest. Okay sorry dann habe ich das falsch verstanden:doh:
 

Aurora

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Du schreibst mit Antrag auf Erstellung der Kopien, damit meinst du das du das Geld für das Kopieren der Kontoauszüge wieder haben möchtest. Okay sorry dann habe ich das falsch verstanden:doh:

Nein. Ich gebe die Originale ab zusammen mit den Antrag, das JC möge sich im Bedarfsfall die Kopien selbsttätig erstellen. Selbstverständlich ist der Bedarfsfall dann explizit nachzuweisen.
 
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