strümpfchen
Priv. Nutzer*in
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Hallo,
mal nicht in eigener Sache, sondern für eine Freundin. Sie zieht zum 01.08.2009 von Kerpen nach Köln in eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Freund. Kennengelernt haben die beiden sich im Februar 2009.
Nachdem die erste Antragsstellung schief ging, hatten wir in einem zweiten Termin (bei dem ich als Beistand fungierte) mehr Erfolg. Leider konnte ich heute, ebenso wie beim Termin bei der Unterhaltsheranziehung, nicht mitkommen und erhielt eben telefonisch den Bericht über die Gespräche.
1. Der Mitarbeiter der Unterhaltsheranziehung konnte nicht verstehen, warum sie ALG2 beantrage, wenn doch ihr Freund verdienen würde. Sie entkräftete dies mit den fehlenden Vermutenstatbeständen.
2. Bei der heutigen Antragsabgabe kopierte die SB alle Kontoauszüge seit Januar 2009. (Ok, die Entfernung aus der Akte werden wir dann entsprechend beantragen)
Zudem will die SB den Hauptmietvertrag (sie ist Untermieterin) sowie die Abschlagsforderungen für Gas und/oder Strom sehen. (halte ich ebenfalls für nicht haltbar)
Bei Durchsicht der Kontoauszüge fiel auf, dass sie Bareinzahlungen getätigt und dann für den Freund an diverse Gläubiger überwiesen hatte. Diese "Kontenleihe" würde zeigen, dass Sie für ihn einstände. (Das war für mich völlig neu)
Sollte noch jemand gute Argumente gegen diese Einstandsgemeinschaft durch "Kontenleihe" haben, bitte schnellstens antworten. Montag 14:00 Uhr ist der nächste Termin bei der ARGe Köln-Porz. Unterstüzung wäre ebenfalls willkommen.
LG
strümpfchen
mal nicht in eigener Sache, sondern für eine Freundin. Sie zieht zum 01.08.2009 von Kerpen nach Köln in eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Freund. Kennengelernt haben die beiden sich im Februar 2009.
Nachdem die erste Antragsstellung schief ging, hatten wir in einem zweiten Termin (bei dem ich als Beistand fungierte) mehr Erfolg. Leider konnte ich heute, ebenso wie beim Termin bei der Unterhaltsheranziehung, nicht mitkommen und erhielt eben telefonisch den Bericht über die Gespräche.
1. Der Mitarbeiter der Unterhaltsheranziehung konnte nicht verstehen, warum sie ALG2 beantrage, wenn doch ihr Freund verdienen würde. Sie entkräftete dies mit den fehlenden Vermutenstatbeständen.
2. Bei der heutigen Antragsabgabe kopierte die SB alle Kontoauszüge seit Januar 2009. (Ok, die Entfernung aus der Akte werden wir dann entsprechend beantragen)
Zudem will die SB den Hauptmietvertrag (sie ist Untermieterin) sowie die Abschlagsforderungen für Gas und/oder Strom sehen. (halte ich ebenfalls für nicht haltbar)
Bei Durchsicht der Kontoauszüge fiel auf, dass sie Bareinzahlungen getätigt und dann für den Freund an diverse Gläubiger überwiesen hatte. Diese "Kontenleihe" würde zeigen, dass Sie für ihn einstände. (Das war für mich völlig neu)
Sollte noch jemand gute Argumente gegen diese Einstandsgemeinschaft durch "Kontenleihe" haben, bitte schnellstens antworten. Montag 14:00 Uhr ist der nächste Termin bei der ARGe Köln-Porz. Unterstüzung wäre ebenfalls willkommen.
LG
strümpfchen