Kontenabgleich bei Empfängern von Grundsicherung?

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franky0815

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wie ist denn das bei empfängern von grundsicherung, wird da auch ein kontoabgleich gemacht oder es werden regelmässig auszüge verlangt?

der grund der frage ist der: mit hat eine frau ( 84 ) die von grundsicherung lebt erzählt sie würde diesen winter 4 wochen nach gran canaria gehn, dass geld dafür stammt anscheinend aus einer lebensversicherung ihres kürzlich verstorbenen mannes.

an das geld muss sie irgendwie in bar gekommen sein, keine ahnung wie, jetzt hat sie gesagt das sie die anzahlung für die reise von knapp 1000€ bar eingezahlt hat auf ihr konnto und von dort dann an den veranstalter überwiesen hat.

nachträglich hat sie dann bedenken bekommen und fragt mich jetzt ob ich ihr nicht die restzahlung von etwas über 3000€ überweisen könnte, sie gibt es mir dann in bar.

ich habe ihr gesagt ich hab nur online konto ohne die möglichkeit bar einzuzahlen, ich will mich auch nicht an ganz offensichtlichem sozialbetrug beteiligen, ich denke sowieso das es schon zu spät ist und das amt das sowieso raus bekommt.
 

axellino

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ich will mich auch nicht an ganz offensichtlichem sozialbetrug beteiligen,

Dann mache es doch einfach auch nicht :popcorn:
Es ist ja eigentlich auch jeden bekannt, das man z.B. bei der Pxstbank eine sogenannte Barüberweisung machen kann, die natürlich mit ner netten Gebühr verbunden ist.
Somit könnte ggfls. Gran Canaria nix mehr im wege stehen, auch ohne deine Hilfe als Kontoleiher und wenn die betagte Dame aus der Sonne wieder zurück kommt, dann wird hier sicher auf kurz oder lang das Donnerwetter auf sie warten und das berechtigt, so denn deine Vermutung und mehr ist es ja auch nicht, in Richtung Sozialbetrug, hier überhaupt zutreffend wäre.:cheer2:
 

Doppeloma

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Hallo franky0815,

wie ist denn das bei empfängern von grundsicherung, wird da auch ein kontoabgleich gemacht oder es werden regelmässig auszüge verlangt?

Ist wohl anzunehmen, warum sollte das dort anders laufen, als sonst bei Sozial-Leistern ???

Darüber dürfte die Dame aus ihren (bisherigen) Anträgen / Bescheiden und Unterlagen durchaus auch informiert sein, dass sie Geldzuflüsse JEDER ART zudem auch (ohne besondere Forderung nach Auszügen) sofort zu melden hat, sollte auch bekannt sein.

der grund der frage ist der: mit hat eine frau ( 84 ) die von grundsicherung lebt erzählt sie würde diesen winter 4 wochen nach gran canaria gehn, dass geld dafür stammt anscheinend aus einer lebensversicherung ihres kürzlich verstorbenen mannes.

Vielleicht solltest du einfach nur nicht ALLES direkt glauben, was man dir so "erzählt", denn das Ableben des Ehemannes dürfte dem Sozial-AMT sicher nicht entgangen sein, auch im SGB XII bilden Ehepaare IMMER eine "Bedarfsgemeinschaft".

BEIDE mussten also auch mal alle ihre vorhandenen Vermögenswerte angeben, dazu dürfte auch diese Lebensversicherung zählen.

Bis 01.07.2017 gab es allerdings noch sehr enge "Schonvermögens-Grenzen" im SGB XII, da wäre diese LV (wenn sie angegeben wurde) also schon der Verwertung "zum Opfer" gefallen, ehe es überhaupt Geld vom Amt gegeben hätte. :bigsmile:

Gab es einen Grund, dass nicht "aufgelöst" werden musste, wäre das jetzt (vielleicht) sogar Schonvermögen im Bereich bis 5000 €, das klingt alles sehr nach "Märchenstunde" einer (vielleicht bedauernswerten) älteren Dame, die du gar nicht wirklich "prüfen" kannst.

Musst du auch nicht (wollen), sind nur so meine Gedanken dazu, Geld (besonders größere Summen) für andere Personen lässt man generell NICHT über das eigene Konto laufen, egal ob man selbst Sozial-Leistungen bezieht oder nicht. :icon_evil:

Man unterschreibt bereits bei der Konto-Eröffnung, dass man das Konto "NUR auf eigene Rechnung" führt, das dient (angeblich) der Vermeidung von krimineller "Geldwäsche" ...
Lehne es ab dich an so einem Geld-Transfer zu beteiligen und fertig ...

MfG Doppeloma
 

franky0815

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also ich hab sie heute wieder gesehn, sie bekommt ganz sicher grundsicherung, und diese lv war eine längst vergessene lv, ich will ihr auch dabei nicht helfen wozu auch wenn sie die anzahlung bar auf ihr konnto eingzahlt hat ist das kind jetzt sowieso in den brunnen gefallen.

ich hab ihr geraten das doch direkt im reisebüro zu zahlen, aber die nehmen kein bargeld mehr an.

ich hab auch erfahren das sie ihr leben lang sebstständig waren und hier ein haus hatten, nach der übergabe der firma an den sohn hat dieser wohl mit einem riesen berg schulden die firma an die wand gefahren, für diese schulden hat das senior ehepaar mitgehaftet und somit war das häuschen weg und seitdem lebten die beiden von grundsicherung in einer kleinen mietwohnung.
 

Doppeloma

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Hallo franky0815,

also ich hab sie heute wieder gesehn, sie bekommt ganz sicher grundsicherung, und diese lv war eine längst vergessene lv,

Das habe ich auch nicht "in Frage gestellt", dass sie Grundsicherung bekommt, trotzdem kann ihr Mann nicht einfach so aus der BG "verschwinden", das muss sie dort ja auch mitgeteilt haben, Ehepaare werden ja im SGB XII auch nur gemeinsam berechnet.

Wenn dann einer verstirbt wird das doch neu berechnet, ganz gleich aus welchem Grund man dort mal (gemeinsam) gelandet ist ... :icon_kinn:

So ganz "vergessen" wurde diese LV ja nun offenbar nicht, ob die mal beim Amt gemeldet wurde ist eine ganz andere Frage, dann wäre das aber aktuell kein größeres Problem mehr nach Erhöhung der Schonvermögen im SGB XII.

Nur darauf wollte ich hinweisen und, dass man mit 84 Jahren vielleicht doch ein mal wenig den "Überblick" verliert (besonders im akuten Trauerfall) welche Pflichten man so hat, bei sozialem Leistungsbezug sollte nur ein Hinweis sein.

ich will ihr auch dabei nicht helfen wozu auch wenn sie die anzahlung bar auf ihr konnto eingzahlt hat ist das kind jetzt sowieso in den brunnen gefallen.

Spätestens jedenfalls wenn mal Konto-Auszüge verlangt werden, die Konto-Abfragen beziehen sich nur auf vorhandene Konten generell, die vielleicht nicht angegeben wurden, zum Kontostand / Kontenbewegungen bekommt das JC da keine Auskunft. :icon_evil:

Die Auszahlung von Lebens-Versicherungen wird aber auch (direkt von der Versicherung) an das Finanzamt gemeldet ... so ganz nachvollziehbar ist das alles also wirklich nicht.

ich hab ihr geraten das doch direkt im reisebüro zu zahlen, aber die nehmen kein bargeld mehr an.

Das ist korrekt, aber man kann doch (eigentlich) auch am Schalter direkt auf ein anderes Konto eine Bareinzahlung überweisen lassen, ohne den Umweg über das eigene Konto.
Kostet vermutlich Gebühren aber möglich ist das doch immer noch soweit mir bekannt.

Es soll ja immer noch Leute ohne eigenes Konto geben, die auch Überweisungen tätigen müssen (an Versorger z.B.) und eine Versicherung zahlt in der Regel auch NICHT in BAR aus ... :icon_evil:

Gut, dass du die Finger davon lässt.

ich hab auch erfahren das sie ihr leben lang sebstständig waren und hier ein haus hatten, nach der übergabe der firma an den sohn hat dieser wohl mit einem riesen berg schulden die firma an die wand gefahren, für diese schulden hat das senior ehepaar mitgehaftet und somit war das häuschen weg und seitdem lebten die beiden von grundsicherung in einer kleinen mietwohnung.

Mit solchen Sachen kenne ich mich nicht wirklich aus, wenn der Sohn die Firma offiziell übernommen hatte haben die Eltern ja damit (in der Regel) nichts mehr zu tun und können für sein Handeln auch mit dem eigenen Eigentum und Vermögen nicht mehr verantwortlich gemacht werden ...

So stelle zumindest ich mir das sehr laienhaft vor, wenn es ihnen mal so gut gegangen ist, haben sie aber auch versäumt rechtzeitig für ihr Alter daraus vorzusorgen, das "begrenzt" mein Mitleid dann auch schnell wieder ... :sorry:

Wenn sie jetzt eine Mietwohnung hat ist ja da auch Miete zu zahlen und schon bin ich wieder bei der SGB XII - BG angekommen, wo man nur 50 % KdU bekommt (pro Nase) wenn es 2 Personen im Hausahlt gibt.
Das kann ja jetzt nicht mehr so sein, also muss sie ja was beim Amt mitgeteilt haben, zum Ableben ihres Ehemannes ... damit die den Bescheid und die KdU ändern ...

Da wird man sicher auch nachgefragt haben, wegen eventuellen Geldern die von irgendwo noch kommen könnten, aus bestehenden Versicherungen z.B. ??? :wink:
Ist aber nicht mein Problem und du solltest es auch nicht zu deinem werden lassen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 2606

Gast
Also mein Bruder musste damals bei der Grusi Kontoauszuege vorlegen.

Dass man eine LV vergisst, kann leicht passieren. Meine Mutter bekam Geld aus einer LV, da war mein Vater schon 30 Jahre tot. Sie dachte, er hatte die gekuendigt, aber er hatte sie nur ruhend stellen lassen und nie was eingezahlt. Sie hatte auch keine Police mehr. Eine Sterbeurkunde reichte fuer die Auszahlung, waren knapp 80 Eur.
 
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