Konkrete Anrechnung H4 & Einkommen des Partners beim Zusammenzug

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Herbert Schnee

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Grüß' euch!

Ich bin etwas eingerostet, was die Sachlage angeht. Jüngst kam ein junges Paar auf mich zu und fragte, wie die Anrechnung ganz konkret aussieht, wenn beide zusammen zögen.

Einerseits haben wir den aktuellen Regelsatz nach SGB II für einen Erwachsenen und zwei Kinder.
Andererseits haben wir ein Einkommen aus Berufstätigkeit über etwa 1300,- Euro netto.

Die Mietkosten belaufen sich auf etwa 650,- Euro warm.

Ich kam da auf einen irrsinnigen Betrag, nach dem mit einem Abzug (also geringerem Haushaltseinkommen) von etwa 800 Euro zu rechnen wäre, und meine, dass das so nicht stimmen kann.
Nun wäre ich dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.
 
Danke für die Antwort.
Keine gemeinsamen Kinder, Probejahr möglich, füreinander Einstehen ist gegeben.
Miete ist angemessen, wobei geprüft werden müsste, inwiefern ein Melden des neuen Mieters bei der WoBau zu einer Mieterhöhung führen könnte.
 
ein Melden des neuen Mieters
Also zieht der verdienende Mann zu den 3 LB? Nicht alle vier zusammen in eine neue Wohnung?
Eine Mieterhöhung ist kaum möglich (mit der Begründung eines Zuzugs), wohl aber eine Erhöhung der Nebenkostenabschläge logisch.

Einerseits haben wir den aktuellen Regelsatz nach SGB II für einen Erwachsenen und zwei Kinder.
Zuzüglich Kindergeld. Zuzüglich Unterhalt(svorschuss).

Mal einen Rechner bemüht? Kommt der auch auf 800 Euro weniger als wie bisher getrennt lebend?
 
Zuzug zu den 3 LB, korrekt.
Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden doch vom Regelsatz abgezogen, oder nicht?

Die Rechner haben nicht alle Eingabefelder für die verschiedenen Faktoren wie z.B.Unterhaltsvorschuss
 
Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden doch vom Regelsatz abgezogen, oder nicht?
Nein!
Bedarf und Einkommen werden verrechnet, die Differenz gibt es vom JC (gaaaanz grob).

4 RS + angemessene KdU = Bedarf
abzgl. Einkommen (Freibeträge nicht vergessen)+Kindergeld+Unterhalt
ergibt ALG2-Anspruch (sofern die anderen Voraussetzungen gegeben sind)
 
Gemeinsame Kinder?
Sehen die beiden sich als Bedarfsgemeinschaft?

Das wäre in diesem Fall unerheblich:


"3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,

2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."
 
Ich habe dazu eine Frage.
Wenn man die 1300 Euro netto in die Berechnung einfließen lässt, gibt es ja noch Freibeträge. Meines Wissens nach ist das gestaffelt (20% für 1000 Euro und 10% für den Betrag darüber, jedoch brutto gerechnet). Wenn man dann also nach dieser Berechnung z.B: 1500 Euro brutto (bereinigt um die Freibeträge) hätte, kann man diese ja nicht direkt in die Berechnung des ALG II Anspruchs einfließen lassen, weil dafür der netto Betrag nötig wäre, oder?

Bleibt eigentlich der Alleinerziehendenzuschlag, wenn die hinzuziehende Person nicht der leibliche Vater ist?
 
Das Zusammenziehen ist eine schlechte Idee.

Der Ärger ist schon vorprogrammiert .

Ich würde mal durchrechnen mit Wohngeld und Kinderzuschlag.

Der Regelsatz der Mutter wird weniger und der Alleinerziehendenzuschlag entfällt.
Dem Zuziehenden wird als Bedarf auch der geringere Regelsatz gewährt.

Bedarf:
2x niedrigerer RS
2x RS Kinder, Höhe nach Alter
KdU

Abgezogen wird:
2x Kindergeld
Ca. 1000 Euro Einkommen des Zuziehenden
 
Also wenn das so stimmt und von einem Bedarf über etwa 2000 Euro das Kindergeld, der Unterhaltsvorschuss und das Einkommen über 1000 Euro abgezogen wird, dann bleiben 200 Euro übrig vom Jobcenter.

Mit dem tatsächlichen Einkommen über 1300,- Euro netto wären es also 1500,- Euro monatlich für den Haushalt.
Und das obwohl zuvor ein rechnerischer Bedarf von etwa 2000 Euro zugrunde lag.
Kann das sein? Denn wenn ja, dann stimmt meine Rechnung ja..
 
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