Heinz Unwill
Elo-User*in
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Hallo liebe Forianer,
letzten Samstag erfuhr ich von einem Freund, das er ab diese Woche in eine (Sinnlos) Maßnahme gesteckt wurde. Ich riet Ihm dort nichts anzunehmen oder zu unterschreiben und empfahl Ihm dieses Forum.
Nun rief er mich Dienstag an und sagte der MT hätte ihm erzählt jede Nichtunterschrift oder nicht annehmen von Gegenständen (hier 1 USB Stick) würde als fehlende Mitwirkungspflicht gewertet, was unweigerlich eine Sanktion zur Folge haben würde. Eingeschüchtert hat er dann alles unterschrieben und angenommen
. Ich muss allerdings dazu sagen, das mein Freund in diesen Dingen etwas unbedarft ist also kann man Ihm wohl keinen Vorwurf machen.
Das Gebahren des MTs hat mir allerdings zu denken gegeben, da auf mich wohl demnächst auch eine Maßnahme zukommen wird. Versteht mich nicht falsch ich werde nie etwas dort unterschreiben oder mitnehmen aber so eine "Drohung" seitens des MTs finde ich schon ein starkes Stück.
Ich hab das als Anlass genommen mich nochmal mit dem konkludenten Verhalten und der Mitwirkungspflicht in einer Maßnahme zu beschäftigen und mir die §§ 60-65 SGB1 durchgelesen. Auch finde ich, das mein Grundrecht auf Vertragsfreiheit bzw. das Datenschutzgesetz die Mitwirkungspflicht bricht oder sehe ich das falsch?
Mich würde interessieren, was Ihr dazu denkt
Persönlich würde ich mich in o.g. Fall erstmal recht auf die Hinterbeine stellen und alle mir möglichen Mittel nutzen, dem MT aufzuzeigen, das man sich nicht alles gefallen läßt.
MfG
Heinz
letzten Samstag erfuhr ich von einem Freund, das er ab diese Woche in eine (Sinnlos) Maßnahme gesteckt wurde. Ich riet Ihm dort nichts anzunehmen oder zu unterschreiben und empfahl Ihm dieses Forum.
Nun rief er mich Dienstag an und sagte der MT hätte ihm erzählt jede Nichtunterschrift oder nicht annehmen von Gegenständen (hier 1 USB Stick) würde als fehlende Mitwirkungspflicht gewertet, was unweigerlich eine Sanktion zur Folge haben würde. Eingeschüchtert hat er dann alles unterschrieben und angenommen
Das Gebahren des MTs hat mir allerdings zu denken gegeben, da auf mich wohl demnächst auch eine Maßnahme zukommen wird. Versteht mich nicht falsch ich werde nie etwas dort unterschreiben oder mitnehmen aber so eine "Drohung" seitens des MTs finde ich schon ein starkes Stück.
Ich hab das als Anlass genommen mich nochmal mit dem konkludenten Verhalten und der Mitwirkungspflicht in einer Maßnahme zu beschäftigen und mir die §§ 60-65 SGB1 durchgelesen. Auch finde ich, das mein Grundrecht auf Vertragsfreiheit bzw. das Datenschutzgesetz die Mitwirkungspflicht bricht oder sehe ich das falsch?
Mich würde interessieren, was Ihr dazu denkt
Persönlich würde ich mich in o.g. Fall erstmal recht auf die Hinterbeine stellen und alle mir möglichen Mittel nutzen, dem MT aufzuzeigen, das man sich nicht alles gefallen läßt.
MfG
Heinz