Moin,
nachdem ich mir gestern mal den Spaß gemacht habe 3 ZAF ´s an zu schreiben und zumindest von einer eine direkte Antwort (alles via E-mail) bekommen habe, musste ich mich mehr oder weniger schlapp Lachen.
Kann man eingentlich wegen Fachlicher Inkompetenz des MA einer ZAF /PAV Stellenangebote dieser Unternehmen Ablehnen wenn man diese als "Zumutbarkeitsvorschag" (Vermittlungsvorschlag) bekommt?
Konkret meine ich damit:
Es gibt zu einigen Berufen teilweise 2 aktuelle Ausbildungsberufe.
In meinem Fall ist das Fachkraft Lagerlogistik und Fachlagerist.
ZAF /PSV sind offensichtlich einfach zu Dumm (ja es ist wertend, aber leider real) nur alleine diese beiden Berufe Auseinander zu halten. Zu lustig ist es auch das "Fachliche" Ansprechpartner genannt werden, die aber nach der ersten Frage schon übelst in´s Schleudern kommen.
Kann ich dann meinen SB mitteilen das Aufgrund der Fachlichen Inkomepetenz der ZAF /PAV (mangelhafte Beratungsleistung, Mangelhafte Stellenbeschreibung ....)
Ich leider keine möglichkeit sehe, für dieses Unternehmen tätig zu werden?
In diesem zusammenhang fehlt mir dann noch ein....., gibt es eigentlich eine Vorgabe des JC /ARGE für welchen Std.-Lohn man Arbiten gehen muß?
Habe mit meiner Sachbearbeiterin bei der AfA eine Absprache das ich nicht unter meinem letzten Std.-Lohn eine Tätigkeit an zu nehmen brauche
.
Danke schonmal für eure Rückmeldungen
Gruß
Flax
nachdem ich mir gestern mal den Spaß gemacht habe 3 ZAF ´s an zu schreiben und zumindest von einer eine direkte Antwort (alles via E-mail) bekommen habe, musste ich mich mehr oder weniger schlapp Lachen.
Kann man eingentlich wegen Fachlicher Inkompetenz des MA einer ZAF /PAV Stellenangebote dieser Unternehmen Ablehnen wenn man diese als "Zumutbarkeitsvorschag" (Vermittlungsvorschlag) bekommt?
Konkret meine ich damit:
Es gibt zu einigen Berufen teilweise 2 aktuelle Ausbildungsberufe.
In meinem Fall ist das Fachkraft Lagerlogistik und Fachlagerist.
ZAF /PSV sind offensichtlich einfach zu Dumm (ja es ist wertend, aber leider real) nur alleine diese beiden Berufe Auseinander zu halten. Zu lustig ist es auch das "Fachliche" Ansprechpartner genannt werden, die aber nach der ersten Frage schon übelst in´s Schleudern kommen.
Kann ich dann meinen SB mitteilen das Aufgrund der Fachlichen Inkomepetenz der ZAF /PAV (mangelhafte Beratungsleistung, Mangelhafte Stellenbeschreibung ....)
Ich leider keine möglichkeit sehe, für dieses Unternehmen tätig zu werden?
In diesem zusammenhang fehlt mir dann noch ein....., gibt es eigentlich eine Vorgabe des JC /ARGE für welchen Std.-Lohn man Arbiten gehen muß?
Habe mit meiner Sachbearbeiterin bei der AfA eine Absprache das ich nicht unter meinem letzten Std.-Lohn eine Tätigkeit an zu nehmen brauche
Danke schonmal für eure Rückmeldungen
Gruß
Flax