Die Änderung sieht einerseits vor, den ARGEN dieses Instrumentarium in die Hände zu geben, daß sie notfalls Maßnahmen "verordnen" kann, und somit der Minijob aufzugeben ist. ABER andererseits, und so habe ich es verstanden: sie MUSS beweisen können, daß durch diese Maßnahme du wieder einen festen Arbeitsplatz erhalten wirst, Dich somit verbesserst. Und genau DAS bezweifle ich, eben WEIL fast alle Maßnahmen NICHT dazu führen.
LG elemka
Gerade habe ich nochmal nachgeschaut,wie der entsprechende Paragraph genau heißt:
"Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil....sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann." Bedeutet doch
m.E. praktisch,daß das Amt mir beweisen muss,daß mein Minijob eben NICHT zu einem vollwertigen Job werden wird,egal wie lange ich den noch mache. Im Umkehrschluß bedeutet das,daß das Amt aber auch beweisen muss,daß aus so einer Maßnahme auf jeden Fall eine Anstellung werden kann. Ich stimme mit dir überein,wenn du sagst,daß praktisch wohl keine Maßnahme zu einer Einstellung führt...warum sollte ein
AG das auch machen ? Praktikanten sind kostenlos, ein Angestellter nicht.
Ich durfte ja schon mehrere Maßnahmen machen und da unterhält man sich natürlich mit den anderen Teilnehmern über die gemachten Erfahrungen. Nicht ein Einziger konnte von sich sagen,daß aus einem Praktikum je eine Anstellung geworden ist...auch nicht,wenn die Leistungen hervorragend,die Angestellten überlastet und die Auftragsbücher voll waren.
Einerseits kann ich die Regelungen ja verstehen...von 400€ im Minijob kann man 160€ behalten,d.h. man bekommt im besten Fall den ALG2-Satz+
KdU +160€...das ist in vielen Fällen mehr,als man (zumindest hier im Osten) bei manchen Firmen auf die Patschehand kriegt. Klar,daß dann die Motivation,sich dann nach einem "richtigen" Job umzuschauen, relativ gering ist. Andererseits kann ich aber auch die Situation der ALG2-Bezieher verstehen,denn dem ist es in der Regel egal, woher er sein Geld bezieht.Zudem "versichert" er sich auf diese Art gegen unpünktliche Lohnzahlungen des
AG , denn ein Teil seines Einkommens kommt auf jeden Fall pünktlich (vom Amt). Es bleibt also alles beim Alten:Solange die Löhne zu niedrig sind, ist der Arbeitsanreiz gering. Der Staat hat nun zwei Möglichkeiten: entweder er legt sich mit den Arbeitgebern an,damit die höhere Löhne zahlen oder er drischt weiter auf diejenigen ein,die eh schon keine Lobby haben: uns ALG2-Bezieher,indem er die Regeln weiter verhärtet. Daß es nunmal nur für maximal 10% der Arbeitslosen auch tatsächlich freie Stellen gibt, wird dabei nicht ohen Absicht aus den Augen gelassen.Man will ja keine schlafenden Hunde wecken.