Komme ich aus der Maßnahme raus? Möchte Minijob annehmen.

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1Lissy1

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Hallöchen, ich bin neu hier und hoffe etwas Hilfe auf mein Problem zu bekommen. Ich bin seit 3 Wochen in einer doofen Maßnahme von der TÜV Akademie. Soll ein halbes Jahr gehen, nun habe ich aber die Möglichkeit erstmal auf 165 Euro zu arbeiten, später wird wohl auf 450 Euro hochgestuft und wenn ich ganz gut bin könnte ich sogar festeingestellt werden. Ich würde nun erstmal mit 9 Stunden die Woche anfangen. Müsste ich dann weiterhin diese Maßnahme besuchen? Ich bin auch alleinerziehend und das wäre eine tolle Chance für mich. Momentan stehe ich dort in der Küche und muss für die Belegschaft dort Mittag kochen. Ich wäre für einen Rat sehr dankbar. Ach ich bekomme AlgII
 
AW: Komme ich aus der Maßnahme raus?

was hast Du schriftlich zu dieser Maßnahme bekommen und was hast Du beim Maßnahmeträger unterschrieben? Wenn möglich, alles ohne persönliche Daten hier einstellen.

Du stehst in der Maßnahme in der Küche und kochst für die Mitarbeiter? Stand das so in der Maßnahmebeschreibung?
 
AW: Komme ich aus der Maßnahme raus?

so ich habe es jetzt mal abfotografiert, ich hoffe man kann etwas erkennen. Man geht dort verschiedene Abteilungen durch 6 Wochen Küche, 6 Wochen Verkauf, wo aber nichts verkauft wird, sondern nur Therorie über Textilfasern und Lebensmittel gequatscht wird und ins Lager, wo Schrauben sortiert werden usw. Ich bin es leid :((((
 

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AW: Komme ich aus der Maßnahme raus?

1Lissy1, auf dem vorletzten Bild ist der Name der Ansprechpartnerin bei der Maßnahme lesbar. Bitte nimm mindestens dieses Bild wieder raus und schwärze diesen Namen. Denn auch Maßnahmemitarbeiter haben ein informationelles Selbstbestimmungsrecht und wollen sich nicht im Internet wiederfinden.

Du solltest besser auch in allen anderen Bildern jegliche Ortsangaben schwärzen, ansonsten könnte man zu einfach Rückschlüsse auf Deine Person ziehen.

Du hast bis 16:10 Uhr Zeit um Deinen vorletzten Beitrag zu editieren.
 
AW: Komme ich aus der Maßnahme raus?

1Lizzy1, auf dem ersten Bild steht folgender Passus:

Sonstige Vereinbarungen

...

(4) Arbeitsaufnahme, Einstellung der Finanzierung durch den Kostenträger (z.B. Wegfall der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmers im Sinne [des] SGB II), lang anhaltende Krankheit sowie schwer wiegende soziale Probleme gelten als rechtlich anerkannte Kündigungsgründe oder Rücktrittsrechte. Als wichtiger weiterer Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Arbeitnehmer in einer Kurzarbeiterqualifizierung durch Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit unterbr[... Rest der Zeile nicht lesbar, meine Anmerkung] reduziert oder ganz beendet.
Das von mir fett Hervorgehobene sollte auch für eine von Dir angestrebte Teilzeitbeschäftigung gelten. Wenn Du also die von Dir angestrebte Teilzeittätigkeit aufnehmen kannst, dann sollte das gemäß dieser Vereinbarung Dich dazu berechtigen die Maßnahme sanktionslos zu kündigen.

Und dann würde ich den Damen und Herren der Belegschaft des Maßnahmeträgers eine Rechnung über alle Arbeitszeiten zukommen lassen, in denen Du sie bekocht hast. Dabei den Tariflohn als Hilfskoch ansetzen. Die werden sicherlich darüber lachen, aber gefallen lassen würde ich mir das nicht.
 
AW: Komme ich aus der Maßnahme raus?

1Lizzy1, auf dem ersten Bild steht folgender Passus:

Das von mir fett Hervorgehobene sollte auch für eine von Dir angestrebte Teilzeitbeschäftigung gelten.

Ob das für einen 450 Euro Minojob auch so zu handhaben ist?

Man kennt ja die SB . Gerade Minijobs werden da nicht für voll genommen.
 
okay, das ist jetzt zu spät, aber diese Maßnahme hättest Du überhaupt nicht machen müssen. Du hast nämlich einen AVGS bekommen, den man einlösen kann, aber nicht einlösen muss.
Du hast doch bestimmt auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, oder? Steht da irgendetwas zu der Maßnahme drin(u.A. Schadensersatz)?
 
AW: Komme ich aus der Maßnahme raus?

Und dann würde ich den Damen und Herren der Belegschaft des Maßnahmeträgers eine Rechnung über alle Arbeitszeiten zukommen lassen, in denen Du sie bekocht hast. Dabei den Tariflohn als Hilfskoch ansetzen. Die werden sicherlich darüber lachen, ...

Und sie lachen zu Recht: Den kostenlosen Koch haben sie so oder so, denn den Wertersatz schuldet - das solltest Du inzwischen wissen - das JC und nicht der MT. Wird man freilich einklagen müssen.

Man kennt ja die SB . Gerade Minijobs werden da nicht für voll genommen.

Wenn der sittenwidrig (oder gar nicht) entlohnt wird, ist dagegen noch nicht einmal etwas zu sagen.
 
Und sie lachen zu Recht: Den kostenlosen Koch haben sie so oder so, denn den Wertersatz schuldet - das solltest Du inzwischen wissen - das JC und nicht der MT. Wird man freilich einklagen müssen.
Das ist hier kein zugewiesener EEJ , sondern eine "freiwillige" Maßnahme, die man sich per AVGS gesucht hat.
 
Momentan stehe ich dort in der Küche und muss für die Belegschaft dort Mittag kochen.

Hallo,

abseits der Diskussion um die EGV und den Einstieg in den Minijob (damit wünsche ich viel Erfolg!) möchte ich folgenden Tipp geben:

Wenn die Maßnahme absolut nicht zielführend ist, d.h. keine Übereinstimmung mit den angegebenen Zielen, kein erkennbarer Fortschritt bei Aktivierung usw., dann lohnt sich ggf. eine Beschwerde beim Maßnahmenträger und beim Kostenträger. Diese muss natürlich begründet und sauber argumentiert sein - mit konkreten Beispielen belegt, mit dokumentierten Zeiten etc.

Wenn der Träger seriös ist (im Zweifel für den Angeklagten) dann sollte er das ernst nehmen, nicht zuletzt weil solche Fälle gefundenes Fressen für einen AZAV- oder ISO 9001-Auditor sind. Alternativ kann auch der Kostenträger hellhörig werden, wenn sich Beschwerden häufen. Wenn ein Sachbearbeiter oder Teamleiter sich mit kritischen Fragen meldet, dann wird ein Träger oft hellhörig. Im (für den Träger) schlechtesten Fall schaltet sich der Prüfdienst der BA ein, der stichprobenartig Maßnahmen auf Übereinstimmung mit dem AZAV-Regelwerk prüft - das ist für Träger immer besonders unlustig.

Wie gesagt: Falls es in der Maßnahme besonders schlecht läuft, und im Moment sollte der Fokus auf Arbeitsaufnahme liegen.
 
Auch der angestrebte Minijob lässt mich an Ausbeutung denken. Vor allem bei dem Betrag von 165 Euro.
Der geistert bei Vielen im Kopf herum als Zuverdienstmöglichkeit ohne Abzüge..
Das ist aber nur der Betrag bei ALGI .
Als ALGII Empfänger darf man davon nur 113 Euro behalten.
Und prompt senkt sich der Stundenlohn von unter 5 Euro auf ca. 3 Euro.
 
@ela1953, natürlich ist der Lohn bei dem von 1Lissy1 angestrebten Minijob ein Witz. Aber vielleicht will der Arbeitgeber das Mindestlohngesetz in seinem Sinne ausnutzen, falls 1Lissy1 länger als 12 Monate langzeitarbeitslos ist. Dann muss der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn von 8,50 € zahlen für die ersten 6 Monate der Beschäftigung.
 
Also ich habe mal geschaut, wegen Schadensersatz konnte ich in der EGV nichts rauslesen. Ab jetzt werde ich die EGV auch nicht mehr einfach so unterschreiben. D.h wenn es über einen bildungsgutschein läuft, bräuchte ich so eine Maßnahme gar nicht antreten?? Das mit den Geld und den Stunden, da werde ich wohl nochmal genauer Anfragen, ich müsste ja ein behindertes Mädchen betreuen. Aber mir ist alles lieber, als diese Maßnahme, wo ich nachher 8 Stunden stehe und nicht ein Cent sehe,geschweige noch Fahrgeld..
 
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