Komme bald aus ALG 2 raus, Fragen zu Zuflussprinzip etc. eure Einschätzung.

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Junggeselle

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Guten Abend Forum,

ich hatte heute wieder einen Probearbeitstag als Industriekaufmann und die Firma will mich gerne einstellen. Ich bin unsicher ob mir die Stelle auf Dauer zusagt, weil es dort im Büro extrem ruppig zugeht, das Warenwirtschaftssystem eine völlige Katastrophe ist man einfach ein Alphatier mit super-sicherem Auftreten sein sollte um sich durchsetzen zu können, was ich nicht wirklich bin (kommt evtl. noch).
Beim 1,5 Stündigen Vorstellungsgespräch ging es erstmal eine Stunde darum, was alles in der Firma schief läuft und wie unzufrieden viele Arbeiter sind. Immer mehr langjährige Mitarbeiter kündigen sogar zum Frust der Geschäftsleitung.

Ich muss dazu sagen, dass ich die Stelle nur wegen meinem Vater bekommen habe, der in der Firma einiges zu melden hat, wenn auch in einer anderen Abteilung als da wo ich eingesetzt werde. Er ist aber mit meinem zukünfitgen Chef per du und die haben ein sehr gutes Verhältnis. Aber auch mein Vater möchte die Firma nun nach 10 Jahren bald verlassen, weil er leider ebenfalls keinen Bock mehr hat.

Mein ALG 2 belief sich bisher auf knapp 900€ und die suchen so dringend Leute fürs Büro, dass sogar meine Gehaltsvorstellung ohne Murren akzeptiert wird und mit Zuschlägen komme ich auf 1800-1900€ Netto. Den Arbeitsvertrag würden wir sofort fertig machen, sobald ich grünes Licht gebe.

Eingangs erwähnte ich, dass ich unsicher bin, ob ich in der Firma auf Dauer glücklich werde. Versuchen möchte ich es natürlich auf jeden Fall, denn verlieren kann ich ja nichts. Selbst wenn ich nur 3-4 Monate dort bin, kann ich immerhin pro Monat gut 900 - 1000€ ansparen. Mir ist bewusst, dass ich nicht selbst kündigen darf.


Nun hätte ich ein paar Fragen an euch, einfach um eure Einschätzung zu hören.

1) Angenommen ich fange am 1. Mai dort an, erhalte ich dann am 30. April trotzdem nochmal mein ALG 2 (900€) oder steht mir das nicht mehr zu, sobald ich in 2-3 Tagen den Arbeitsvertrag unterzeichne, auch wenn ich erst in 3 Wochen anfange?

2) Falls 1) zutrifft, dann muss ich die 900€ auf jeden Fall zurückzahlen, angenommen ich bekomme zum 31. Mai mein erstes Gehalt (Zuflussprinzip).
Ist es "legal" mit der Firma zu vereinbaren mein Gehalt erst am 1. Juni zu zahlen, Hauptsache ich kann mein ALG 2 für Mai behalten, welches mir am 30. April überwiesen wird?

3) Falls ich nach 3 Monaten tatsächlich die Krise in dem Laden bekomme und mich nur noch mit Depressionen dort hin schleppe, wegen AU dann sogar gekündigt werde, sind meine Daten dann immernoch beim Jobcenter hinterlegt oder muss ich alles penibel nochmal neu einreichen? Hintergrund ist der, dass ich eine Pauschalmiete zahle und die ist ca. 13 Euro über dem maximalen Mietspiegel für meine Stadt. Da ich 80 m² bewohne, habe ich die Wohnung nur "ausnahmsweise" dann doch voll bezahlt bekommen. Meine Angst ist einfach, dass wenn ich wieder ins ALG 2 komme, man meine Wohnung dieses mal nicht mehr zahlen will und mich zum Umzug auffordert.

4) Wegen Weihnachten, Ostern, Geburtstag etc. konnte ich in den letzten Monaten gut 500€ Bargeld ansparen, das ich von meiner Familie geschenkt bekommen habe und das ich Hauptsächlich zum Tanken und Einkaufen nutze. Ich möchte das Geld aber gerne auf mein Konto einzahlen. Wenn ich in Arbeit bin und weg vom JC , kann ich ja tun was ich will. Wenn ich dann aber in 3 Monaten wieder zum JC gehen muss und meine Kontoauszüge vorzeige, werden die dann nicht skeptisch wo ich kurz nach Beendigung meines ALG 2 plötzlich 500€ Bargeld her hatte? Oder hat die das in dem Moment einfach nichts anzugehen, weil ich nicht im ALG 2 Bezug war?


Am wichtigsten ist mir die Sache mit dem Lohn bzw. Zuflussprinzip, weil ich beinahe frei wählen kann, wann ich in der Firma anfangen möchte.
Selbstverständlich strebe ich an in der Firma dauerhaft zu bleiben, nur möchte ich gerne für mein Gewissen im Hinterkopf haben, in wie weit es Komplikationen geben kann, falls es doch nichts wird. Vielleicht werde ich ja auch wieder gekündigt weil sie der Meinung sind, ich wäre ungeeignet für die Stelle.

Gerne könnt ihr euch auch kritisch äußern, falls in der Meinung seid ich hätte eine falsche Denkweise.

Vielen Dank schon mal im Voraus :wink:
 
E

ExUser 1309

Gast
1) Angenommen ich fange am 1. Mai dort an, erhalte ich dann am 30. April trotzdem nochmal mein ALG 2 (900€) oder steht mir das nicht mehr zu, sobald ich in 2-3 Tagen den Arbeitsvertrag unterzeichne, auch wenn ich erst in 3 Wochen anfange?
Bei uns im JC nicht mehr, weil theoretisch Einnahmen für Mai anstehen und das JC im Voraus bezahlt. Du könntest zur Überbrückung ein Darlehen beantragen, was bei uns i.d.R. abgelehnt wird, das kann woanders anders sein.

zu 2.) Ja, ob legal oder halb weiss ich nicht, aber das geht. Ist ja unterscheidlich, wann der AG zahlt.

4) Ein bestimmtes Schonvermögen darfst du haben, Grundfreibetrag 150 Euro je vollendetem Lebensjahr
 

Katzenstube

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Hallo Junggeselle,
ich kann Deine Denkweise gut verstehen - auch ich war viele Jahre in befristeten Arbeitsverhältnissen in Firmen, in die ich freiwillig nicht gegangen wäre. Ich war deshalb dort um den Mob von der Afa los zu sein.

Ich hatte für mich immer folgenden Gedanken: Jeder Monat, den ich sozialversicherungspflichtig arbeite, der sichert mir einen neuen Anspruch (zumindest dann, wenn ich ein Jahr überstehe). In meinem Fall ist es nun so, dass ab 55 der Rollatorzuschlag (wie ich ihn nenne gilt und somit die eventuelle Arbeitslosengeldzahlung länger dauern würde). Ich sage Dir ganz ehrlich: beim Großteil der Jobs war ich glücklich, als diese endeten weil es eine Stimmung war wie von Dir beschrieben. Du hast gut verhandelt und es ist ein Gehalt, von dem Menschen wie ich träumen würden. Also würde ich mitnehmen was geht um mir ein Polster zu schaffen (am besten nicht auf dem Konto belassen falls etwas schief geht und wieder ALG1 oder ALG2 rufen).

Sicherlich ist es einfacher, sich aus einem Arbeitsverhältnis heraus weg zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit. Denn innerhalb eines Arbeitsverhältnisses bist Du ja aktiv und nicht fern von der Materie.

Du hast Bedenken? Hatte ich bei meinem jetzigen Job auch und somit bin ich gleich die ganze med. Linie durch: Psychiater, (Schmerz-)Therapeut, praktischer Arzt, Dokumentation meiner op-würdigen Arthrose ect. pp. Diese Grundlagen werden es im Notfall der Afa schwerer machen mir unsinnige Dinge aufzubürden. Alle diese Vorbereitungen hatte ich in den letzten 10 Jahren meiner Horrorjobs nicht. Jetzt scheine ich Glück zu haben und ich benötige die Sicherheitsmechanismen hoffentlich nicht - aber sie sind vorbereitet.

Ich kenne es nicht, dass Arbeitgeber zu unterschiedlichen Zeiten auszahlen da die Buchhaltung im Regelfall über eine Lohnauszahlung für alle Mirtarbeiter geht. Wenn Du es erreichen kannst, dann klar, würde ich auch machen.

In diesem Sinne wünsche ich Dir eine gute Entscheidungsfindung, die schwer ist! Ich habe mich auf Stellen eingelassen, die vom ersten Tag an der Horror waren, aber ich habe einfach überlegt wie ich die nächsten 10 Arbeitsjahre am sinnvollsten überbrücken kann.

Gruß von Katzenstube
 

Gollum1964

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Hallo Junggeselle,

herzlichen Glückwunsch zum Arbeitsplatz und versuchen, das ganze positiv anzugehen. Zumindest bist du ab Mai die JC -Schergen los.
Bei mir ist ebenfalls eingetreten, womit ich (mit 54) gar nicht mehr gerechnet habe, eine Teilzeitstelle zum 16.04.

zu1) streng nach dem Zuflußprinzip würde man meinen, daß das JC das Mai-Gehalt eigentlich nicht berücksichtigen darf.
Allerdings ist das ALG2-Geld am 30.04. ein Vorschuß für Mai und das JC wird sicher argumentieren, daß du am 30.04. sicherlich schon wissen konntest, daß du am 01.05. einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz antrittst. Evtl. noch eine Rüffel, weshalb du dich nicht längst vorher aus dem ALG2-Bezug für Mai abgemeldet hast. Wahrscheinlich ist das JC so gnädig und überläßt dir das ALG2 am 30.04. als Darlehen.
Bei mir stehen die Chancen deutlich besser, da ich den Job Mitte des Monats antrete und die 1. Gehalts-Zahlung erst im Mai kommt. Ich werde mich morgen aus dem ALG2-Bezug abmelden und stattdessen erstmal mit Wohngeld aufstocken.
Ich kann mich erinnern, daß ich kurz nach ALG2-Antrag eine NK-Erstattung von ca. 200 EUR erhalten habe, die sich ja noch weitgehend auf die Zeit vor ALG2 bezogen hatte. Hat das JC nicht die Bohne interessiert und sie haben den vollen Betrag verrechnet. Also quasi der umgekehrte Fall.
zu2) das wäre natürlich eine Möglichkeit, ähnlich wie bei mir. Bin aber nicht absolut sicher ob das vergleichbar ist, weil das JC ähnlich wie unter 1) argumentieren könnte, das du für Mai im Grunde genommen schon keinen Anspruch mehr hattest.
zu3) schwierig, vielleicht wissen andere mehr
zu4) sei bitte kreativ: Oma war so glücklich darüber, daß du am 01.05. wieder auf eigenen Beinen stehst, das sie dir als Starthilfe zum Maifeiertag (Tag der Arbeit) eine finanzielle Spritze in bar gegeben hat.
Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht haben. Man bekommt von den JC -Menschen so viele Märchen aufgetischt, das man sich auf diese Weise einmal revanchiert.

Viel Glück
 
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