Könnte ich im Falle der Beendigung des ALG2-Bezugs die Kosten für meine KV selber tragen?

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Petra1978

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Hallo,
ich bin Petra 39 Jahre alt und Mama eines 15 jährigen Autisten der eine Depression und psychotische Schübe hat, desweiteren hat er Pflegegrad 3.
Nun ist es so das mich meine SB auf biegen und brechen vermitteln möchte. Ich bin alleinerziehend, mein Sohn geht seit einem Jahr sehr unregelmäßig, durch seine psychische Erkrankung zur Schule. Seine Betreuung ist also nicht gewährleistet.

Ich möchte nun mit ach und Krach vom Amt weg, weil ich einfach nicht die Kraft für Diskussionen habe.

Gerne würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Dieser ist Berufstätig. Ich würde mir einen Minijob suchen zu den Zeiten wo er zuhause ist und mein Sohn betreuen könnte. Ich bekomme Pflegegeld (545€)...
Könnte ich in dem Falle die Kosten für meine KV selber tragen? Oder kann die KK mir eine weitere Mitgliedschaft verweigern? Ich würde dann praktisch vom UVG, Kindergeld und dem Pflegegeld leben, sofern ich die KK selber zahlen könnte.Und natürlich von dem was ich bei einem Minijob verdienen würde.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Sohn ist wirklich auf mich angewiesen.

LG Petra
 

doppelhexe

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AW: Raus aus Hartz4 Krankenversicherung

die KK kann keine mitgliedschaft verweigern. im gegenteil, du bist verpflichtet, krankenversichert zu sein.


wenn du kein einkommen hast, musst du dich dann eben "freiwillig" pflichtversichern bei deiner KK und zahlst dann ca. 165€ im monat.

hast du einkommen (pflegegeld, kindergeld und unterhalt(svorschuss) zählen nicht dazu.

bei einem minijob ist, glaub ich, ca. 450€ die pflichtversicherungsgrenze... hast du weniger, zahlst du eben die ca. 165€ ... hast du mehr sind es ca. 14% deines lohnes...
 

Regensburg

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AW: Raus aus Hartz4 Krankenversicherung

Hi Petra :)
Nun ist es so das mich meine SB auf biegen und brechen vermitteln möchte.
Kannst Du es näher beschreiben? Viele VV ´s mit RfB ?
Ich möchte nun mit ach und Krach vom Amt weg,
Das würde ich mir echt überlegen, allerdings weiß ich nicht, was Du vom JC , außer KV, bekommst.
weil ich einfach nicht die Kraft für Diskussionen habe.
Mit JC diskutiere ich nicht. Entweder oder.
Ich würde mir einen Minijob suchen
Ist z.Z. ziemlich schwierig - aber machbar.
zu den Zeiten wo er zuhause ist
...noch schwieriger....
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
Quelle: SS 10 SGB II Zumutbarkeit

Schaue Dir hier die Seite 6 und die Tabelle auf Seite 7
Quelle: Anhang

eines 15 jährigen
Ups - ich habe es Wahrscheinlich gefunden. Ein Kind ist ab 15 Jahren kein Kind mehr, sondern angehörige.
Begriff Kinder (10.14)

(2) Kinder im Haushalt sind leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege- und ggf. Enkelkinder sowie Kinder des Partners. Ein unterschiedlicher Betreuungsbedarf besteht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Quelle: Anhang auf Seite 5


Heeeey - die Hilfe naht !!!

Wenn ich dieses richtig interpretiere, und Dein Sohn hat vor dem 01.01.2017 Pflegestufe 3
2 Bestandsfälle: Bei der zu pflegenden Person wurde bereits eine Pflegestufe nach den Regelungen bis zum 31.12.2016 festgelegt. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut, dass sich für die Pflegeperson eine hohe Betreuungslast ergibt. Fer-ner sehen die neuen Begutachtungsrichtlinien keine Zeitangaben in Minuten/Stunden vor. Bei den Pflegegraden 4 und 5 ist eine Beschäftigung grundsätzlich unzumutbar, jedoch kann auf Wunsch des/der Kunde/in der Vermittlungsprozess aktiv betrieben werden.
Neufälle: Bei der zu pflegenden Person wird ab dem 01.01.2017 erstmalig ein Pflegegrad festgestellt. Empfohlen werden kann eine Orientierung der zumutbaren Arbeit an den Ausführungen zu den bisherigen Bestandsfällen. Hierbei ist jedoch auf die individuellen Angaben der/des Kunden einzugehen, um eine zumutbare Arbeitszeit festzulegen.
Quelle: Anhang Seite 7 Fußnote unter der Tabelle

dann fällst Du unter Bestandsfälle.

D.H. Du musst nicht Arbeiten gehen (wenn die Pflege nicht anders gewährleistet werden kann). Und wer gewährleistet die Pflege besser als die Mutti?

Und sollte die Pflege von anderen übernommen werden, werde es mit Sicherheit nicht billiger (Wirtschaftlichkeitsgebot denn, es wird sowieso von SGB finanziert.)

Fazit:
Sollte ich richtig liegen, haust Du Deiner SB die Fachliche Weisungen zu § 10 SGB 2 um die Ohren, beziehst weiter den Hartz4 und kümmerst Dich in Ruhe um Deinen Sohnemann.
 

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Curt The Cat

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Moinsen Petra1978 und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Raus aus Hartz4 Krankenversicherung[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

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