Hallo Leute
Im Juni/2021 hat meine Freundin einen Betrag i.H.v 2300€ an das Finanzamt überwiesen und danach sind wir beide ins Ausland gefahren.
Heute sind wir zurück und haben gefunden, dass das Finanzamt das Geschäftskonto meiner Freundin wegen 225€ gepfändet hat (Es geht um Verspätungszuschlag). Das FA hat in der Zwischenzeit eine Mahnung wegen den 225 Euros gesendet, aber keine Ankündigung der Vollstreckung wurde nach dieser Mahnung verschickt.
Es lag im Briefkasten ein Schreiben vom FA bezüglich dieser Pfändung, Datum des Schreibens ist 23.08.2021, jedoch ist noch keine Pfändung durch das Online-Banking ersichtlich. Es liegt bisher auch kein Schreiben von der Bank.
Wir haben sofort mit der Sparkasse kontakt genommen (Rechtsabteilung) und die Dame hat uns folgendes gesagt: "Das Konto ist nun gepfändet. Wir erstatten in solchen Fällen keine Anzeige an die SCHUFA, wir machen das nur wenn der Kunde ein P-Konto entrichtet". Wir wollten diese Angabe noch bestätigen und haben die Zentrale der Sparkasse erneut angerufen und eine anderer Mitarbeiterin hat genau das gleiche mitgeteilt.
Unsere Fragen sind:
1. Handelt es sich bei dieser Forderung des Finanzamtes um eine Titulierte Forderung oder nicht? Ich habe gelesen, dass eine sofortige Löschung bei der Schufa möglich ist, wenn es sich um Kleinbeträge (Unter 2000€) und keine titulierte Forderungen handelt. Die Zustimmung des Gläubigers ist in diesem Fall auch notwendig.
2. Wird die Bank die Geschäftsbeziehung aufgrund dieser Pfändung beenden? Wir haben sofort das FA kontaktiert und mitgeteilt, dass wir den Betrag von 225€ heute noch überweisen werden (was auch gemacht wurde), die Mitarbeiterin der Vollstreckungsstelle wird die Pfändung aufheben sobald das Geld da ist. Danach haben wir die Rechtsabteilung der Sparkasse erneut angerufen und mitgeteilt, dass die Pfändung in den kommenden Tagen aufgehoben wird.
3. Findet ihr die Aussage der Bank-Mitarbeiterin plausibel, dass keine Meldung an die SCHUFA gesendet wird?!!
Im Juni/2021 hat meine Freundin einen Betrag i.H.v 2300€ an das Finanzamt überwiesen und danach sind wir beide ins Ausland gefahren.
Heute sind wir zurück und haben gefunden, dass das Finanzamt das Geschäftskonto meiner Freundin wegen 225€ gepfändet hat (Es geht um Verspätungszuschlag). Das FA hat in der Zwischenzeit eine Mahnung wegen den 225 Euros gesendet, aber keine Ankündigung der Vollstreckung wurde nach dieser Mahnung verschickt.
Es lag im Briefkasten ein Schreiben vom FA bezüglich dieser Pfändung, Datum des Schreibens ist 23.08.2021, jedoch ist noch keine Pfändung durch das Online-Banking ersichtlich. Es liegt bisher auch kein Schreiben von der Bank.
Wir haben sofort mit der Sparkasse kontakt genommen (Rechtsabteilung) und die Dame hat uns folgendes gesagt: "Das Konto ist nun gepfändet. Wir erstatten in solchen Fällen keine Anzeige an die SCHUFA, wir machen das nur wenn der Kunde ein P-Konto entrichtet". Wir wollten diese Angabe noch bestätigen und haben die Zentrale der Sparkasse erneut angerufen und eine anderer Mitarbeiterin hat genau das gleiche mitgeteilt.
Unsere Fragen sind:
1. Handelt es sich bei dieser Forderung des Finanzamtes um eine Titulierte Forderung oder nicht? Ich habe gelesen, dass eine sofortige Löschung bei der Schufa möglich ist, wenn es sich um Kleinbeträge (Unter 2000€) und keine titulierte Forderungen handelt. Die Zustimmung des Gläubigers ist in diesem Fall auch notwendig.
2. Wird die Bank die Geschäftsbeziehung aufgrund dieser Pfändung beenden? Wir haben sofort das FA kontaktiert und mitgeteilt, dass wir den Betrag von 225€ heute noch überweisen werden (was auch gemacht wurde), die Mitarbeiterin der Vollstreckungsstelle wird die Pfändung aufheben sobald das Geld da ist. Danach haben wir die Rechtsabteilung der Sparkasse erneut angerufen und mitgeteilt, dass die Pfändung in den kommenden Tagen aufgehoben wird.
3. Findet ihr die Aussage der Bank-Mitarbeiterin plausibel, dass keine Meldung an die SCHUFA gesendet wird?!!