Können Menschen mit Schufa Einträgen noch am geschäftlichen Leben teilnehmen?

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Jwano

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Hallo Leute


Im Juni/2021 hat meine Freundin einen Betrag i.H.v 2300€ an das Finanzamt überwiesen und danach sind wir beide ins Ausland gefahren.

Heute sind wir zurück und haben gefunden, dass das Finanzamt das Geschäftskonto meiner Freundin wegen 225€ gepfändet hat (Es geht um Verspätungszuschlag). Das FA hat in der Zwischenzeit eine Mahnung wegen den 225 Euros gesendet, aber keine Ankündigung der Vollstreckung wurde nach dieser Mahnung verschickt.

Es lag im Briefkasten ein Schreiben vom FA bezüglich dieser Pfändung, Datum des Schreibens ist 23.08.2021, jedoch ist noch keine Pfändung durch das Online-Banking ersichtlich. Es liegt bisher auch kein Schreiben von der Bank.

Wir haben sofort mit der Sparkasse kontakt genommen (Rechtsabteilung) und die Dame hat uns folgendes gesagt: "Das Konto ist nun gepfändet. Wir erstatten in solchen Fällen keine Anzeige an die SCHUFA, wir machen das nur wenn der Kunde ein P-Konto entrichtet". Wir wollten diese Angabe noch bestätigen und haben die Zentrale der Sparkasse erneut angerufen und eine anderer Mitarbeiterin hat genau das gleiche mitgeteilt.


Unsere Fragen sind:

1. Handelt es sich bei dieser Forderung des Finanzamtes um eine Titulierte Forderung oder nicht? Ich habe gelesen, dass eine sofortige Löschung bei der Schufa möglich ist, wenn es sich um Kleinbeträge (Unter 2000€) und keine titulierte Forderungen handelt. Die Zustimmung des Gläubigers ist in diesem Fall auch notwendig.


2. Wird die Bank die Geschäftsbeziehung aufgrund dieser Pfändung beenden? Wir haben sofort das FA kontaktiert und mitgeteilt, dass wir den Betrag von 225€ heute noch überweisen werden (was auch gemacht wurde), die Mitarbeiterin der Vollstreckungsstelle wird die Pfändung aufheben sobald das Geld da ist. Danach haben wir die Rechtsabteilung der Sparkasse erneut angerufen und mitgeteilt, dass die Pfändung in den kommenden Tagen aufgehoben wird.


3. Findet ihr die Aussage der Bank-Mitarbeiterin plausibel, dass keine Meldung an die SCHUFA gesendet wird?!!
 
@Gretta

Ich möchte ein Konto mit normalen Banken wie Sparkasse, Postbank...o.ä

Wenn ich eine UG gründe und zur Postbank gehe mit der Bitte um Eröffnung eines Geschätskontos, wird meine persönliche Bonität abgefragt oder spielt sie keine Rolle mehr weil es hierbei um eine UG handelt?
 
Natürlich wird deine persönliche Bonität abgefragt. Die Banken lassen sich unterschreiben, dass sie eine Schufa Abfrage starten.
Falls Du das nicht unterschreibst bist Du weg vom Fenster.
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Aber Du schreibst doch das Problem hätte deine Freundin?!
 
@Gretta

Werde ich bald mit denen sprechen. Ich brauche kein Dispokredit, Überziehungen oder ähnliches. Was ich brauche ist ein Geschäftskonto für eine UG auf Guthabenbasis, aber es muss bei Banken wie Sparkasse, Postbank...etc sein.
 
@Gretta

lese mal über Horrorgeschichte bei Banken wie Qonto. Transferwise, Qonto, N26 oder ähnlcihes sind zwingend zu vermeiden.

Bei der Sparkasse, Postbank...o.ä läuft alles in besten Ordnung und man hat außerdem ein Berater vor Ort.
 
o.ä läuft alles in besten Ordnung
Na ja , aber dies ist nicht unser Thema
Es wird Dir vorher niemand sagen. Die UG kannst Du ohne Schufa gründen. Und da solltest Du genau überlegen wie Du es im Detail gestalten möchtest. also richtig beraten.
Wenn jemands anders Gesellschafter ist kann es für Dich als Geschäftsführer mit einer Kontovollmacht klappen. .
Nur so vorab mal aus der Hüfte geschossen...
 
@Jwano

Bei der Sparkasse gibt es ein Guthaben- Konto (Bürgerkonto), ich weiss allerdings nicht, ob es auch auf ein Geschäftskonto zutreffen würde. Ob es bei anderen Banken auch solche Konto- Modelle gibt, da könnte Deine Freundin sich vielleicht mal erkundigen.

Guthabenkonto

Ein Bürgerkonto für alle

Die Sparkassen haben sich verpflichtet, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Guthabenkonto einzurichten. Unabhängig von persönlicher Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität. Ein Bürgerkonto kann nur aus wirklich wichtigen Gründen abgelehnt oder gekündigt werden. Zum Beispiel wenn der Kontoinhaber Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsgebühren nicht zahlt.

 
@Woodrow, ja als Privatperson hast Du Anspruch auf ein Konto. (Basiskonto) , als Gewerbe oder Kapitalgesellschaft nicht.
 
Ein Geschäftskonto auf Guthabenbasis muss auch eine Verpflichtung für Banken werden. Wir sind im Jahr 2021!!!!
Da kann man geteilter Meinung sein. Wenn Firmeninhaber immer wieder eine Insolvenz hinlegen und dann der nächste in der Familie eine Firma anmeldet.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Oft genug im Steuerbüro erlebt. Das ist schon ein gewisses Geschäftsmodell.
 
Wir haben sofort mit der Sparkasse kontakt genommen (Rechtsabteilung) und die Dame hat uns folgendes gesagt: "Das Konto ist nun gepfändet. Wir erstatten in solchen Fällen keine Anzeige an die SCHUFA, wir machen das nur wenn der Kunde ein P-Konto entrichtet". Wir wollten diese Angabe noch bestätigen und haben die Zentrale der Sparkasse erneut angerufen und eine anderer Mitarbeiterin hat genau das gleiche mitgeteilt.
3. Findet ihr die Aussage der Bank-Mitarbeiterin plausibel, dass keine Meldung an die SCHUFA gesendet wird?!!
Ja durchaus plausibel.
Das Finanzamt meldet hier gar nix, denn dieses ist auch sowieso kein Vertragspartner der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und die Aussage der Bank-Mitarbeiterin findet man in § 850k Abs.8 S.3 ZPO
3Das Kreditinstitut darf Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kunden ein Pfändungsschutzkonto führt.

Am besten man besorgt sich nun einfach folgend eine kostenlose Selbstauskunft von der Auskunftei und somit wäre das plausibel, dann auch schwarz auf weiß beantwortet.
 
Mal anders, mit welcher negativen Folge, wird denn evtl. noch gerechnet?
Ich seh aus dem stehgreif hier eigentlich erstmal keine.
 
@axellino

Ich habe heute +20 Artikel im Internet gelesen über sehr negative Folgen nach einer Pfändung und hier im Forum habe ich bisher erfahren, dass nix passiert wird!

Ich nehme die Ansage der Bankmitarbeiterin für plausibel dass keine Mitteilung an die SCHUFA erfolgt, aber soll man trotzdem mit zukunftigen Ablehnungen bei Beantragung eines Kredits rechnen (Aufgrund der kürzlichen Pfändung)? Wird es Schwierigkeiten geben bei der Eröffnung eines anderen Geschäftskontos?


Könnte eine Person die negative SCHUFA Einträge hat eine UG begründen und folgenddessen ein Geschäftskonto für diese UG eröffnen ohne dass die eigene persönliche Bonität eine Rolle spielt? In anderen Worten, hat die persönliche Bonität Relevanz für die Bank oder kümmern sie sich nur um die Bonität der UG?


Und nun die wichtigste Frage, handelt es sich bei der Vollstreckung des Finanzamts um eine titulierte Forderung oder nicht?
Falls es um keine titulierte Forderung handelt und der Betrag kleiner als 2000 Euro ist, kann die sofortige Löschung bei der SCHUFA beantragt werden sobald die Sache erledigt ist. Das Finanzamt hat nur eine Mahnung bezüglich des Verspätungszuschlags gesendet, ohne weitere Ankündigung wurde das Konto gepfändet wobei das ganze Verfahren weniger als 6 Wochen dauerte.
 
Guten Morgen :coffee:

Ich habe heute +20 Artikel im Internet gelesen über sehr negative Folgen nach einer Pfändung und hier im Forum habe ich bisher erfahren, dass nix passiert wird!

Du solltest ruhig mal ein wenig konkreter werden.
Welche sogenannten "sehr negative Folgen" , schwirren Dir denn da so im Sinn ?
Verlinke doch mal einen Teil, den Du in diesen Zusammenhang im Netz gelesen hast.
Das nun folgend, absolut nix passieren könnte und das ganze in jeder Hinsicht somit auch absolut schadlos bleibt, hat hier so konkret keiner geschrieben.
Ich bezog mich im ganzen hier, lediglich auf deine bisher gemachten Darlegungen und deiner Fragestellung unter Punkt 3 deines Eingangsbeitrags. in diesen Zusammenhang habe u.a. auch nur darauf hingewiesen, das die Behörde kein Geschäftspartner der Schufai ist und hier im weiteren auch keine Vermögensauskunft abgegeben werden musste, somit taucht hier natürlich auch kein Eintrag von Seite der Behörde und aus dem Schuldnerverzeichnis in den Auskunfteien auf, das war bisher erstmal alles.

Ich nehme die Ansage der Bankmitarbeiterin für plausibel dass keine Mitteilung an die SCHUFA erfolgt, aber soll man trotzdem mit zukunftigen Ablehnungen bei Beantragung eines Kredits rechnen (Aufgrund der kürzlichen Pfändung)? Wird es Schwierigkeiten geben bei der Eröffnung eines anderen Geschäftskontos?

Wie hier nun folgend die kontoführende Bank die Bonität beurteilt, betreffend eines künftigen Darlehens bei ihr, lässt sich von aussen leider nicht vorhersagen und so denn, u.a. die Bonität in den Auskunfteien hier tatsächlich auch kein Knacks abbekommen hat und sie somit in dieser Hinsicht auch weiterhin sauber ist, sollte die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer anderen Bank, doch wohl kein Problem darstellen.

Und die wichtigste Frage wäre, könnte eine Person die negative SCHUFA Einträge hat eine UG begründen und folgenddessen ein Geschäftskonto für diese UG eröffnen ohne dass die eigene persönliche Bonität eine Rolle spielt? In anderen Worten, hat die persönliche Bonität Relevanz für die Bank oder kümmern sie sich nur um die Bonität der UG?

Mir fehlt jetzt leider die Zeit, um zu versuchen konkret darauf einzugehen.
Vielleicht meldet sich explizit zu dieser Fragestellung ggfls. auch noch ein anderer Nutzer unseres Forums, der sich damit auskennt und ggfls. auch aus eigener Erfahrung, was dazu schreiben kann.
Du könntest ggfls. aber auch, gezielt zu dieser Fragestellung ein gesondertes Thema im Forumsbereich

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