Freidom
Elo-User*in
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Hallo,
können die Kosten für vom Amt geforderte Unterlagen, welche nur über eine Gebühr zu erhalten sind, nach §65a SGB I erstattet werden?
Im Anhang ist ein Antrag auf Kostenübernahme, welchen ich dafür vorbereitet habe.
Unklar ist mir, ob ich einen Hinweis einfügen soll, um die Rechtmäßigkeit der Kosten zu unterstreichen.
In etwa wie: "Die Höhe der Gebühr können Sie sich bei xyz betätigen lassen."
Oder gleich eine Kopie der Quittung mit anfügen, wobei das geforderte Dokument selbst als Beweis dienen sollte.
Vielen Dank
können die Kosten für vom Amt geforderte Unterlagen, welche nur über eine Gebühr zu erhalten sind, nach §65a SGB I erstattet werden?
Im Anhang ist ein Antrag auf Kostenübernahme, welchen ich dafür vorbereitet habe.
Unklar ist mir, ob ich einen Hinweis einfügen soll, um die Rechtmäßigkeit der Kosten zu unterstreichen.
In etwa wie: "Die Höhe der Gebühr können Sie sich bei xyz betätigen lassen."
Oder gleich eine Kopie der Quittung mit anfügen, wobei das geforderte Dokument selbst als Beweis dienen sollte.
Vielen Dank