Verlorene Doktor-Ehre:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage von Silvana Koch-Mehrin (FDP) gegen ihren Titelentzug abgewiesen. Die Europaabgeordnete kann nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Ihr Anwalt bleibt dabei, das Verfahren der Uni sei rechtswidrig gewesen.
Das ging schneller als erwartet: Das baden-württembergische Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin gegen die Aberkennung ihres Doktorgrades abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Eine ausführliche Begründung will das Gericht in den kommenden Wochen vorlegen (Aktenzeichen: 7 K 3335/11).
Koch-Mehrin kann nun beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einlegen. Darüber wolle seine Mandantin aber erst entscheiden, wenn das Urteil vorliegt, sagte ihr Anwalt Christian Birnbaum. Für den Juristen ist nach wie vor "evident, dass das Verfahren der Universität Heidelberg rechtswidrig war", sagte er SPIEGEL ONLINE. Birnbaum verwies erneut darauf, der Promotionsausschuss hätte nicht vom erweiterten Fakultätsrat gewählt werden dürfen.
Doktor-Streit Karlsruhe: Koch-Mehrin unterliegt vor Verwaltungsgericht - SPIEGEL ONLINE
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage von Silvana Koch-Mehrin (FDP) gegen ihren Titelentzug abgewiesen. Die Europaabgeordnete kann nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Ihr Anwalt bleibt dabei, das Verfahren der Uni sei rechtswidrig gewesen.
Das ging schneller als erwartet: Das baden-württembergische Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin gegen die Aberkennung ihres Doktorgrades abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Eine ausführliche Begründung will das Gericht in den kommenden Wochen vorlegen (Aktenzeichen: 7 K 3335/11).
Koch-Mehrin kann nun beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einlegen. Darüber wolle seine Mandantin aber erst entscheiden, wenn das Urteil vorliegt, sagte ihr Anwalt Christian Birnbaum. Für den Juristen ist nach wie vor "evident, dass das Verfahren der Universität Heidelberg rechtswidrig war", sagte er SPIEGEL ONLINE. Birnbaum verwies erneut darauf, der Promotionsausschuss hätte nicht vom erweiterten Fakultätsrat gewählt werden dürfen.
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