Hallo
Zwei Leute in BG ; beide wollen in der gleichen stadt studieren; hierzu ist ein Umzug erforderlich.
Hab heut mich beim SB der KoBa (Optionskommune im Harz) informiert; laut ihrer aussage, übernimmt die Koba die Umzugskosten nur bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, nicht aber bei Aufnahme eines Studiums.
Was kann ich tun?
Ist die Übernahme von Umzugkosten eine generelle KANN-Entscheidung? Kann das jede Optionskommune selbst entscheiden, wie sie es handhaben möchte?
Ist es rechtens, dass in diesem Fall keine Umzugskosten übernommen werden?
Zwei Leute in BG ; beide wollen in der gleichen stadt studieren; hierzu ist ein Umzug erforderlich.
Hab heut mich beim SB der KoBa (Optionskommune im Harz) informiert; laut ihrer aussage, übernimmt die Koba die Umzugskosten nur bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, nicht aber bei Aufnahme eines Studiums.
Was kann ich tun?
Ist die Übernahme von Umzugkosten eine generelle KANN-Entscheidung? Kann das jede Optionskommune selbst entscheiden, wie sie es handhaben möchte?
Ist es rechtens, dass in diesem Fall keine Umzugskosten übernommen werden?