E
ExUser 12040
Gast
.......dazu aufgefordert werden, deine Steuererklärungen, deine Einnahmen, die abzugsfähigen Ausgaben usw. offen zu legen. Auf der Grundlage dieser Einkommenserklärung wird dann die Prognose für die nächsten Bewilligungszeiträume erstellt. Je nach Prognose bekommst du dann anteilig mehr oder weniger ALG II aufstockend. Dann wird wieder abgerechnet usw. bis du irgendwann hoffentlich ganz aus dem Bezug fällst.
Viel Erfolg!
Du verwechselst hier etwas. Die Einkommensteuererklärung incl. EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) will das Finanzamt selbstverständlich von Dir haben. Lediglich von der Pflicht zu Umsatzsteuererklärung und entsprechenden Voranmeldungen bist Du als Kleinunternehemer befreit.Das Entgelt ist steuerfrei bis 17.500-€ im Jahr. Das entfällt also.
Hallo,
ich habe gute Chancen, als therapeutische Helferin
Lediglich von der Pflicht zu Umsatzsteuererklärung und entsprechenden Voranmeldungen bist Du als Kleinunternehemer befreit.
Patenbrigade meinte:Von der Pflicht zur Umsatzsteuererklärung ist auch ein Kleinstunternehmer nicht befreit.
Als Selbständiger muss man sich doch privat versichern. (Teuer!) Und wie kommt man wieder in die GKV zurück?
Wenn du bis jetzt zweimal selbstständig warst/bist und aus dem Leistungsbezuf heraus bist, wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Als Selbständiger muss man sich doch privat versichern. (Teuer!) Und wie kommt man wieder in die GKV zurück?
Hartz IV und Selbstständige: Beitragszuschuss vom Jobcenter
Gut 100.000 Selbstständige erhalten derzeit wegen ihrer niedrigen Einkünfte aufstockendes Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. In diesen Fällen werden die (angemessenen) Krankenversicherungsbeiträge der Betroffenen ohnehin vom Jobcenter übernommen.
Zumindest genauso häufig dürfte allerdings folgender Fall vorkommen: Ein Selbstständiger kann "eigentlich" seinen Lebensunterhalt und ggf. auch den seiner Familie sicherstellen, aber die hohen Krankenversicherungsbeiträge brechen ihm das Genick. Kein Wunder bei Beiträgen in Höhe zwischen knapp 300 Euro beziehungsweise 600 Euro (Basistarif der privaten Krankenversicherung). Bei privat Versicherten kommt hinzu, dass ggf. für jeden Familienangehörigen ein Extra-Beitrag fällig wird. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber einen besonderen Zuschuss eingeführt. Dieser soll die Bedarfslücke decken, die allein durch die Krankenversicherung entsteht.
Wenn du bis jetzt zweimal selbstständig warst/bist und aus dem Leistungsbezuf heraus bist,
wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Als Selbständiger muss man sich doch privat versichern. (Teuer!) Und wie kommt man wieder in die GKV zurück?
Selbst die Sozialministerin U.v.D.L., mit der sie mehrere Termine hatten, wußte anfangs nicht, daß Existenzgründer und kleine Selbstständige diese hohe Mindestbeitragspauschale zahlen müssen. Sie dachte, sie müßten nur prozentual aus dem Gewerbeertrag heraus zahlen.
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?