Kleinunternehmen starten, was muss ich beachten?

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ExUser 12040

Gast
Hallo,
ich habe gute Chancen, als therapeutische Helferin nach der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
tätig werden zu können. (alles ok und seriös)

Das Geld fliesst dabei unregelmäßig. Also kann z.B. sein, dass ich 400,- im Monat bekomme oder auch 1300,- Euro.

Zu Anfang müsste ich auch meine Aufgabe nach der Übungsleiterpauschale weiter fortführen, da es etwas dauert bis das erste Geld kommt.

Wie verhält sich das mit ALG II-Bezug?
 
AW: Kleinunternehmerregelung

Einkommen, das fließt, wird angerechnet und abzüglich der Freibeträge in Abzug gebracht. Dabei ist es meines Wissens nach relativ unerheblich, aus welcher Erwerbstätigkeit sich das Einkommen speist.

Du wirst dann vermutlich in regelmäßigen Zeitabständen (kann je nach Jobcenter monatlich, vierteljährlich oder länger sein) dazu aufgefordert werden, deine Steuererklärungen, deine Einnahmen, die abzugsfähigen Ausgaben usw. offen zu legen. Auf der Grundlage dieser Einkommenserklärung wird dann die Prognose für die nächsten Bewilligungszeiträume erstellt. Je nach Prognose bekommst du dann anteilig mehr oder weniger ALG II aufstockend. Dann wird wieder abgerechnet usw. bis du irgendwann hoffentlich ganz aus dem Bezug fällst.

Viel Erfolg!
 
AW: Kleinunternehmerregelung

Darf ich bitte mal fragen, liebe Verona, was therapeutische Helferin im Einzelnen bedeutet?
 
AW: Kleinunternehmerregelung


Das Entgelt ist steuerfrei bis 17.500-€ im Jahr. Das entfällt also. Werde ich aber wohl kaum errreichen den Betrag.
Aber somit falle ich eigentlich nicht aus dem Bezug. (?)

Woran kann man sich wenden, um rechtliche Antworten zu bekommen, außer RA natürlich.
 
AW: Kleinunternehmerregelung

Das Entgelt ist steuerfrei bis 17.500-€ im Jahr. Das entfällt also.
Du verwechselst hier etwas. Die Einkommensteuererklärung incl. EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) will das Finanzamt selbstverständlich von Dir haben. Lediglich von der Pflicht zu Umsatzsteuererklärung und entsprechenden Voranmeldungen bist Du als Kleinunternehemer befreit.

Zur Berechnung des Einkommens als Selbständige kannst Du Dich in folgendem Dokument schon ein wenig einlesen.

https://www.arbeitsagentur.de/zentr...stext-11-11b-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
 
AW: Kleinunternehmerregelung

Lediglich von der Pflicht zu Umsatzsteuererklärung und entsprechenden Voranmeldungen bist Du als Kleinunternehemer befreit.

Kleine Korrektur:

Von der Pflicht zur Umsatzsteuererklärung ist auch ein Kleinstunternehmer nicht befreit.
Allerdings beschränkt sich diese bei ihm auf die Nennung des Umsatzes der letzten zwei Jahre zuzüglich ein paar Nullen im Formular.
 
Patenbrigade meinte:
Von der Pflicht zur Umsatzsteuererklärung ist auch ein Kleinstunternehmer nicht befreit.

*??* Ich schreib' seit ca. 3 Jahren Rechnungen als Kleinunternehmer und hab' beim Finanzamt - zu Recht - noch nie eine Umsatzsteuererklärung abgegeben müssen ... gerade weil man ja eben befreit ist und auch in den Rechnungen ausweist, dass die Leistung nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei ist.

Steht ja auch im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberulichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit" auf Seite 6 unter Punkt 7.3 ... Und, dass man aber auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten kann - in diesem Fall sähe es dann anders aus.

*klick* https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0
 
@ biddy.
wie machst du das mit ALGII?
Das Problem ist, dass ich die ersten Monate kein Entgelt erhalte.
Erst wenn die Kunden ihre Leistungen erhalten, wird abgerechnet.
Dementsprechend ist die Einnahme auch immer unterschiedlich.
Was muss ich alles beachten und melden, außer natürlich dem JC.?
 
Kann ich Dir leider so explizit nicht sagen bei ersten Monaten ohne Einkommen, da ich regelmäßig monatlich Einnahmen aus Selbstständigkeit habe bzw. hatte.

Ich vermute - aber das können Dir wohl die "Selbstständigen-Cracks" hier genau aus eigener Erfahrung sagen -, dass dann das zu erwartende Einkommen aus Selbstständigkeit für den Bewilligungszeitraum dann wie üblich auf die 6 Monate verteilt wird, aber ich weiß halt nicht, wie's ist, wenn ja tatsächlich noch kein "erstes" Einkommen zugeflossen ist bzw. die ersten Monate ggf. nicht zufließen wird.

Meiner persönlichen Meinung nach dürfte dann die erste Zeit keine Einkommensanrechnung erfolgen (bekommst ja eh einen vorläufigen Bescheid) und dann erst nach erstem Zufluss ... oder? ... Nee, ich weiß es wirklich nicht, warte bitte ab, was die erfahrenen Selbstständigen hier im Forum meinen.

Bei mir ist's ein "leichter" Fall, muss auch keine EKS machen seltsamer-, aber glücklicherweise, deshalb kann ich zu Deinem "Sonderfall" so gar nichts Konkretes sagen/schreiben.
 
Ich bin ja aus Hartz IV heraus zum zweiten Mal selbstständig.
Das erste Mal hab ich das brav dem JobCenter gemeldet, indem ich dem die Kopie vom Gewerbeschein schickte.
Reaktion: Keine.
Als ich dann das Gewerbe wieder abmeldete, weil ich zu schüchtern war, Kunden zu suchen, hab ich die Kopie der Gewerbeabmeldung auch dem JobCenter gefaxt. Reaktion: Keine.

Beim zweiten Mal, da meldete ich wieder das Gewerbe an, faxte dem JobCenter den Gewerbeschein.
Diesmal mußte ich im JobCenter bei meinem pAp vorreiten,- ich weiß nicht mehr, ob turnusmäßig oder absichtlich.

Dem erklärte, was ich nun wo warum mache. Und daß es nicht absehbar sei, wann die ersten Einkünfte daraus entstünden. Aber daß ich dafür keine zusätzlichen Gelder (Einstiegsgeld, etc.) wollte/brauche.
Er meinte, es könne sein, daß die Selbstständigen-Abteilung des JobCenter mich zu sich ziehe, doch nachdem ich ja nichts extra vom Amt wolle, rechne er damit, daß die das so lassen würden, wie es ist.
Es käme nun nur meine normale Leistungssachbearbeiterin und wolle , zeitlich abgeglichen mit den Weiterbewilligungsanträgen, alle sechs Monate die vorausschauende Anlage EKS und die abschließende Anlage EKS haben.

Tja, die kriegt sie nun auch stets püntklich. In der vorausschauenden Anlage EKS trage ich nur ein, was ich ganz sicher an Einnahmen, und Kosten haben werde.
Da ich aber auch aktuell noch in keinem meiner Geschäftsbereiche vorhersehen kann, was sicher hereinkommt, gebe ich da immer halt die Kosten an, die ich sicher habe, z.B. Werbekosten, etc..
Diese schicke ich stets zusammen mit meinem Weiterbewilligungsantrag an die Sachbearbeiterin im JobCenter. Und an meinen pAp faxe ich einen Bericht über den Gang der Geschäfte in meinen Geschäftsbereichen.
Daraufhin kommt von der Sachbearbeiterin die Weiterbewilligung meiner "Staatsknete", halt unter Vorbehalt,- und vom pAp kommt die neue, fürs Folgehalbjahr gültige EGV, die ich dann auch brav unterschrieben zurückschicke, da da immer bloß drinsteht, ich kümmere mich weiter um den Ausbau meiner Selbstständigkeit, berichte in sechs Monaten wieder,- und wenn vom JobCenter ein VV kommt, dann bewerbe ich mich unverzüglich drauf. Basta.

Und in der abschließenden Anlage EKS, die meine Leistungssachbearbeiterin zügig nach Ende des Abrechnungszeitraumes (sechs Monate), aber spätestens zwei Monate nach Ende desselben von mir bekommt, führe ich dann alle Einnahmen und alle Kosten auf. Da bisher alle meine Geschäftsbereiche zusammengenommen die Kosten überwogen, konnte sie bisher von mir noch kein Alg II zurückfordern.

Geht bei mir also bisher ganz einfach.
 
Wenn du bis jetzt zweimal selbstständig warst/bist und aus dem Leistungsbezuf heraus bist, wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Als Selbständiger muss man sich doch privat versichern. (Teuer!) Und wie kommt man wieder in die GKV zurück?
 

Mit dem Gewerbeschein ab zum JC. Dann darfst Du deine Wahrsagerkugel rausholen und eine Schätzung für die nächsten 6 Monate machen und einreichen.

Lese Dir das mal zum Thema Krankenkassenbeiträge durch:


Hartz IV und Selbstständige: Beitragszuschuss vom Jobcenter - im Fokus - Magazin - ihre-vorsorge.de

Erschwerend kommt hinzu, das die meisten SB´s mit Selbstständigen überfordert sind, weil sie selber 0 Ahnung haben.

Wie ist das mit der Haftung als therapeutische Helferin?

LG
 
Wenn du bis jetzt zweimal selbstständig warst/bist und aus dem Leistungsbezuf heraus bist,

ich bin noch nicht aus dem Leistungsbedarf heraus, und drum auch noch übers Amt krankenversichert.

wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?
Als Selbständiger muss man sich doch privat versichern. (Teuer!) Und wie kommt man wieder in die GKV zurück?

Nein, bloß nicht.

Es ist so: Man hat, wenn man bisher, und sei es übers Amt, gesetzlich versichert ist, immer auch als Selbstständiger die Wahl, einfach als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, die MÜSSEN einen behalten, bzw. nehmen (!), egal ob und welche Vorerkrankungen man hat, oder zu versuchen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
ABER: Eine normale private Krankenversicherung nimmt nur die auf, die noch vermurlich Jahre oder Jahrzehnte kaum oder keine Leistungen brauchen werden. Und sie wird dann, wenn ihre Versicherten älter werden, deutlich teurer.
Ok, nun muß ja jede private Krankenversicherung auch einen Basis-Tarif anbieten, in den sie alle ohne Prüfung nehmen muß.

Nur: Dieser Basistarif fängt dort unten an, wo der freiwillige Mitgliedstarif (Beitragsbemessungsgrenze) oben aufhört. Ist also sauteuer,- bei ganz miesen Leistungen, da die Ärzte, etc. vom Basistarifpatienten weniger bekommen, als vom gesetzlich Versicherten.

Mal davon abgesehen, daß man auch als gesetzlich freiwillig Versicherter Familienmitglieder gratis in der Familienversicherung versichern darf, was in der PKV nicht geht: Kommt dann die Rente und gibt man die Arbeit auf, dann kann man als gesetzlich freiwillig Versicherter in die günstige gesetzliche Krankenversicherung der Rentner,- (und die Rentenversicherung zahlt den Quasi-Arbeitgeberanteil zur Kranken-, und Pflegeversicherung) als Privatversicherter geht das nicht.


Nur ein Beispiel: Mein Vater, zum Glück gesetzlich freiwillig versichert, bekam ca. 248 Euro Rente. Solange er seine Firma hatte, mußte er rund 750 Euro monatlich an Krankenversicherung zahlen, weil da der ganze Unternehmensertrag dazu angerechnet wurde. Den vollen Prozentsatz, denn da ist ja keiner, der den Arbeitgeberanteil bezahlen würde. Sowas hätte er auch in der PKV zahlen müssen, lebenslang.

Doch weil er in der freiwilligen gesetzlichen KV war, wurde er nur umgestellt auf die Krankenversicherung der Rentner.
Und da die den Arbeitgeberanteil zahlt, mußte er nur rund den halben Beitragssatz und nur noch auf die rund 248 Euro Rente bezahlen, also irgendwas um 20 Euro.

Also: Finger weg von der PKV. Wenn nötig, also aus dem Leistungsbezug rausgefallen, dann gesetzliche freiwillige Versicherung. Und dort versuchen, erstmal möglichst niedrig eingestuft zu werden,- ausgeglichen wird dann wenn Bilanz und Einkommensteuerbescheid vorliegt.

Die Leute von gruendungszuschuss.de :: Gründungszuschuss - Klartext zur wichtigsten Gründungsförderung sind gerade an den Regierenden dran und wollen erreichen, daß Neugründer und Kleinbetriebe auch den Krankenversicherungsbeitrag prozentual nach dem Ertrag,- und nicht als Mindestbeitragspauschale (liegt derzeit bei (Kranken- und Pflegeversicherung zusammen) rund 320 Euro im _Monat) belestet wird, wie das heute geschieht.

Selbst die Sozialministerin U.v.D.L., mit der sie mehrere Termine hatten, wußte anfangs nicht, daß Existenzgründer und kleine Selbstständige diese hohe Mindestbeitragspauschale zahlen müssen. Sie dachte, sie müßten nur prozentual aus dem Gewerbeertrag heraus zahlen.
 
Was erwartest DU von Ursula von der Leyen? Die hat eine ganze Beraterriege hinter sich und weis nix weil Sie nix fragt.

Da kannst Du auch Hein Blöd ein Ministerium in die Hand drücken.

Roter Bock
 

war nicht anders zu erwarten ;-)
 
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