Ich bin ja aus
Hartz IV heraus zum zweiten Mal selbstständig.
Das erste Mal hab ich das brav dem JobCenter gemeldet, indem ich dem die Kopie vom Gewerbeschein schickte.
Reaktion: Keine.
Als ich dann das Gewerbe wieder abmeldete, weil ich zu schüchtern war, Kunden zu suchen, hab ich die Kopie der Gewerbeabmeldung auch dem JobCenter gefaxt. Reaktion: Keine.
Beim zweiten Mal, da meldete ich wieder das Gewerbe an, faxte dem JobCenter den Gewerbeschein.
Diesmal mußte ich im JobCenter bei meinem
pAp vorreiten,- ich weiß nicht mehr, ob turnusmäßig oder absichtlich.
Dem erklärte, was ich nun wo warum mache. Und daß es nicht absehbar sei, wann die ersten Einkünfte daraus entstünden. Aber daß ich dafür keine zusätzlichen Gelder (Einstiegsgeld, etc.) wollte/brauche.
Er meinte, es könne sein, daß die Selbstständigen-Abteilung des JobCenter mich zu sich ziehe, doch nachdem ich ja nichts extra vom Amt wolle, rechne er damit, daß die das so lassen würden, wie es ist.
Es käme nun nur meine normale Leistungssachbearbeiterin und wolle , zeitlich abgeglichen mit den Weiterbewilligungsanträgen, alle sechs Monate die vorausschauende Anlage
EKS und die abschließende Anlage
EKS haben.
Tja, die kriegt sie nun auch stets püntklich. In der vorausschauenden Anlage
EKS trage ich nur ein, was ich ganz sicher an Einnahmen, und Kosten haben werde.
Da ich aber auch aktuell noch in keinem meiner Geschäftsbereiche vorhersehen kann, was sicher hereinkommt, gebe ich da immer halt die Kosten an, die ich sicher habe, z.B. Werbekosten, etc..
Diese schicke ich stets zusammen mit meinem Weiterbewilligungsantrag an die Sachbearbeiterin im JobCenter. Und an meinen
pAp faxe ich einen Bericht über den Gang der Geschäfte in meinen Geschäftsbereichen.
Daraufhin kommt von der Sachbearbeiterin die Weiterbewilligung meiner "Staatsknete", halt unter Vorbehalt,- und vom
pAp kommt die neue, fürs Folgehalbjahr gültige
EGV , die ich dann auch brav unterschrieben zurückschicke, da da immer bloß drinsteht, ich kümmere mich weiter um den Ausbau meiner Selbstständigkeit, berichte in sechs Monaten wieder,- und wenn vom JobCenter ein
VV kommt, dann bewerbe ich mich unverzüglich drauf. Basta.
Und in der abschließenden Anlage
EKS , die meine Leistungssachbearbeiterin zügig nach Ende des Abrechnungszeitraumes (sechs Monate), aber spätestens zwei Monate nach Ende desselben von mir bekommt, führe ich dann alle Einnahmen und alle Kosten auf. Da bisher alle meine Geschäftsbereiche zusammengenommen die Kosten überwogen, konnte sie bisher von mir noch kein Alg II zurückfordern.
Geht bei mir also bisher ganz einfach.