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Hallo,
ich habe vor Kurzem ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung gegründet und dies dem Jobcenter sofort mitgeteilt.
Einige Tage später wurde mein ursprünglicher Bewilligungsbescheid aufgehoben und mir im gleichen Atemzug ein neuer Bewilligungsbescheid zugesandt, wo mir aber jetzt ein hoher XX Betrag monatlich fehlt.
Dieses Einkommen wurde aus dem Blauen heraus vom JC berechnet.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich dem JC dann einfach nach jedem Monat eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlege/einreiche und die Leistungsabteilung das eventuell erzielte Einkommen dann einfach anrechnet.
Soll ich Widerspruch einlegen und mich im gleichen Schritt mit einem Eilantrag an das SG wenden oder ist diese vorläufige Berechnung von fiktivem Einkommen so üblich?
Danke für Tipps.
ich habe vor Kurzem ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung gegründet und dies dem Jobcenter sofort mitgeteilt.
Einige Tage später wurde mein ursprünglicher Bewilligungsbescheid aufgehoben und mir im gleichen Atemzug ein neuer Bewilligungsbescheid zugesandt, wo mir aber jetzt ein hoher XX Betrag monatlich fehlt.
Dieses Einkommen wurde aus dem Blauen heraus vom JC berechnet.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich dem JC dann einfach nach jedem Monat eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlege/einreiche und die Leistungsabteilung das eventuell erzielte Einkommen dann einfach anrechnet.
Soll ich Widerspruch einlegen und mich im gleichen Schritt mit einem Eilantrag an das SG wenden oder ist diese vorläufige Berechnung von fiktivem Einkommen so üblich?
Danke für Tipps.