wie gewünscht der Lesestoff Hallo,
wie gewünscht stelle ich die beiden Briefe rein. Zuerst den vom 12.12.05 (bisher unbeantwortet), dann den vom 08.01.06 mit Fristsetzung (ebenfalls ignoriert). Und inzwischen kam in einer anderen Sache Dubioser Bericht des
FM " die Nachricht des
Arge -Geschäftsführers, daß überhaupt KEIN Antrag vorliegt. Bei normalen Leuten würde ich mich verschaukelt fühlen, aber was oder wer ist bei Hartz4 überhaupt "normal".
Die Namen habe ich alle entfernt - falls ich doch einen übersehen habe, bitte eine kurze PN - danke.
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12.12.2005
Mietkostensenkung - neue Wohnungssuche - Mein Besuch am xxxx.xx
Antrag auf Übernahme der Kosten für Wohnungssuche
BG Nummer
Sehr geehrter Herr stellv.,
vielen Dank für die Auskünfte zur Wohnungssuche und Mietkostensenkung. Ich rätsele immer noch, wie ich meine Mietkosten senken kann, ohne umzuziehen. Denn nach Ihren Auskünften :
- keine Umzugskosten von der
Arge - keine Renovierungskosten von der
Arge - keine Erstattung von Kosten bei der Wohnungssuche
- ein Stellplatz wird nicht übernommen
- die
Arge verlangt nicht, dass ich umziehe. Aber dies ist nur ein Trick, um eine Kostenzusage zu vermeiden.
- würde ich einfach die 40,- € Mietmehrkosten zu den
Arge Vorgaben weniger erhalten
- soll ich die 40,- € über einen Nebenjob finanzieren
- werden auch andere Kosten die durch den Umzug anfallen auch nicht übernommen
habe ich nicht nur ein Verständnisproblem. Denn so etwas ist schlicht unmöglich.
Eine Senkung der Mietkosten in einer 1-Zimmer Wohnung ist nicht möglich. Da ich nicht einmal einen Keller habe, den ich an andere Minderheiten vermieten könnte, fällt auch diese Möglichkeit weg.
Einen Umzug kann ich ohne neue Schulden zu machen nicht finanzieren. Ebenso kann ich die 40,- € weniger auch nicht verkraften. Die Miete kann ich auch nicht kürzen, oh-ne Zwangsmaßnahmen zu spüren und dadurch Mehrkosten (Gericht, usw.) zu erzeu-gen, die mich in die Schuldenfalle bringen.
Die Kosten für die Wohnungssuche sind unter diesen Vorgaben rausgeworfenes Geld. Gut ich kann damit "mein Bemühen" nachweisen, aber was ist das für ein "Bemühen", wenn bereits vor dem "Bemühen" feststeht, dass ich nicht umziehen kann ?
Oder ist das Verlangen von "Bemühen" nur ein Versuch, mir fehlendes "Bemühen" vor-zuwerfen und auf diesem Weg dann die 40,- € zu kürzen ? Das würde ich äußerst schäbig finden !
Anrufe bei Maklern oder Vermietern enden immer an den Punkten :
- Soforteinzug
- Hartz4 Empfänger - Nein Danke
Es wird ja auch keine Doppelmiete übernommen und ich kann diese nicht finanzieren. Außerdem ist es ein Problem, dass ich selbst unterschreiben muß, aber keine finanzielle Möglichkeit habe umzuziehen.
Um hier Klarheit zu schaffen, bitte ich um folgende Auskünfte :
- Wieso bezahlt die
Arge keine Umzugs-Renovierungskosten ?
- Wie soll ich einen Umzug finanzieren ?
- Wieso soll ich das wenige
ALG-II Geld mit einer zum aktuellen Zeitpunkt (ohne ir-gendeine Kostenzusage) mit Wohnungssuche verschwenden müssen ? Vor allem, da bei mir die Stellensuche im Vordergrund steht. Und ich kann nicht beide Suchen aus
ALG-II finanzieren. Besonders da die
Arge hier auch nichts erstattet. Auszug Email vom 24.10.05 - externer Fallmanager Hr. extern (firma) ".....bezüglich der Bewerbungskosten habe ich leider eine schlechte Nachricht. Die
Arge übernimmt keine Inter-net-Bewerbungen, auch wenn sie nachgewiesen sind.... Dabei ist dies die einfachste und effektivste Möglichkeit eine neue Stelle zu suchen. Ich erhalte über die verschie-denen Jobbörsen täglich bis zu 30 Stellenangebote. Leider ist die Umzugssituation immer noch unklar und ich möchte nicht bei weiteren Firmen (größtes Computer- und Personalserviceunternehmen) auf der schwarzen Liste landen, weil die mir zwar eine Stelle angeboten haben, ich aber wegen fehlenden Umzugskosten nicht antreten kann.
- Wieso bekomme ich keine Auskünfte zum Umzug in eine andere Stadt wegen Arbeitsaufnahme ? Daran sind Anf. Sept. und Okt. neue Arbeitsstellen gescheitert.
- Hat die
Arge überhaupt ein Interesse an einer Vermittlung / Arbeitsaufnahme / Unterstützung ? Und ich rede jetzt von der
Arge insgesamt und nicht von den verschiedenen Zuständigkeiten (Arbeitsamt-Landkreis).
- Muss ich mich für einen Umzug oder ein verbleiben in der Wohnung verschulden ?
- Darf die
Arge die Mietzahlung wegen "fehlenden Bemühens" kürzen, auch wenn die
Arge überhaupt keine Möglichkeit gibt, die Mietkosten durch Umzug zu senken zu senken ?
- Wieso wird keine Doppelmiete übernommen ? Es ist doch realitätsfremd, dass ich morgens aus einer Wohnung ausziehe, diese renovieren lasse und abends in einer neuen Wohnung einziehe. Wieder ein Schritt näher an der Schuldenfalle.
- Wie sieht es mit einer Einrichtung aus ? In der Küche sind sämtliche Geräte (Herd, Kühlschrank, Spüle) Eigentum des jetzigen Vermieters. Von anderen Einrichtungsge-genständen ganz zu schweigen.
Wieso sagen Sie, dass keine Kosten übernommen werden, während der ehem. Fallmanager von "3 Vergleichsangeboten bei Umzugsunternehmen einholen" redet. Wer sagt hier die Wahrheit ? Ich befürchte vermutlich Sie, da auch andere
ALG-II Empfän-ger dieses Problem haben und auch die gleichen negativen Informationen erhalten ha-ben.
Und zu guter Letzt :
- Wieso unterstützt die
Arge nicht bei der Wohnungssuche ? Das wäre doch das einfachste. Statt dass die betroffenen
ALG-II Empfänger die Makler, Wohnungsgesellschaften, Vermieter abklappern, wäre es doch einfach, wenn die
Arge eine Möglichkeit stellt, dass die potentiellen Vermieter sich direkt melden können. Damit ließen sich die Dinge sicher auch beschleunigen und alle Seiten hätten Vorteile. Bei einer entspre-chenden Auswahl von Wohnungen könnten die
ALG-II Empfänger die umziehen müssen entsprechend planen und wären nicht vom Anruferglück abhängig. Die Vermieter (Makler/Wohnungsgesellschaften/usw.) könnten sich wieder der Tagesarbeit widmen und die
Arge selbst könnte den Eindruck loswerden, das Zwangsumzüge auf Kosten der Bedürftigen durchgeführt werden und damit auch der Amtshilfepflicht nachkommen.
Leider muss ich auf einer schriftlichen Antwort bestehen. Nicht nur, weil H. Huber in seinem ausführlichen Brief den Punkt Umzug einfach vergessen hat, bzw. ihr Hr. xyz0815 (Widerspruchsstelle) verlangt, dass ich die mündlichen Aussagen einer Mitarbeiterin vom Mai beweisen muss.
In der Anlage übersende ich Ihnen die Wohnungsanzeigen. Da Wohnungen für € 230,- kaum zu finden sind, habe ich den Bereich erweitert. "Bekannt" bedeutet, dass diese Anzeige schon öfters erschienen ist. Eine Wohnungsbesichtigung hat noch nicht stattgefunden, da es keinen Sinn macht, dass ich Geld für die Fahrt ausgebe und gleichzei-tig die Wohnung nicht vie vorgegeben "ab sofort" mieten kann. Von den Umzugskosten ganz zu schweigen.
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Wohnungssuche
Da ich mir nicht eine extensive Stellensuche und gleichzeitig eine entsprechende Wohnungssuche leisten kann und die
Arge die Bewerbungskosten ja nicht übernimmt - lt. Mail des Fallmanagers - beantrage ich hiermit die Erstattung der Kosten für die Woh-nungssuche.
Wieso verlangt die
Arge , dass ich meine Miete mindere ohne mir irgendeine Möglichkeit zu geben, einen Umzug durchzuführen und gleichzeitig zu drohen, dass ich einfach € 40,- weniger im Monat erhalte. Ich kann mir weder einen Umzug leisten, noch auf die € 40,- verzichten. Für mich beginnt hier irgendwie der Bereich der Nötigung oder es läuft eine riesengroße Farce ab. Und nun frage ich mich, wo die Mithilfepflicht des Am-tes liegt ? Ich kann überhaupt keine konstruktive Unterstützung erkennen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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08.01.2006
Antrag auf Übernahme der Kosten für Wohnungssuche - Umzug - Renovierung (2. Versuch)
9999BG99999999
Sehr geehrte Frau XXX,
ich hoffe, dass Sie nicht nur die "Ansprechpartnerin in Geldfragen", sondern auch bei der Wohnungssuche sind. Sonst bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Stel-le.
Ich beantrage hiermit (inkl. schriftlicher Benachrichtigung) die Zusage der :
- Übernahme von Umzugskosten (inkl. Nebenkosten, z.B. Telefonummeldung, usw.)
- Übernahme von Renovierungskosten (alte/neue Wohnung)
- Übernahme von Kosten der Wohnungssuche
- Übernahme von Erstausstattung der Küche/Bad und entsprechender Wohnungsausstattung (Vorhänge, usw.)
- Übernahme Kaution und Doppelmiete
- Übernahme der Kosten, auch falls ich in der Zwischenzeit eine Stelle finde und aus dem Hartz4 Bezug ausscheide.
Und da bisher vieles einfach nicht beantwortet wird und auch auf entsprechende Empfehlung, muss ich nun leider einen Antworttermin bis 20.01.06 setzen. Danach gehe ich davon aus, dass die Stellensuche Priorität hat
Begründung :
- Es ist mir unmöglich die Mietkosten ohne einen Umzug zu senken. Da aber lt. Hrn. (stellv. u. Leiter) keine Umzugs-Renovierungskosten übernommen werden, ich aber kein Geld habe, ist es mir unmöglich auf eigene Kosten umzuziehen.
- Ebenso möchte ich mir nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, mich nicht genug bemüht zu haben. Dies vor allem, da ich im Januar/Februar keinen Cent als Reserve übrig habe, weil ich in diesem Zeitraum meine Behandlungsanteile (Praxisgebühr, Me-dikamente, usw.) selbst bezahlen muss - Zuzahlungsgrenze 1%.
- Mir fehlt eine Entscheidung der
Arge was eigentlich Priorität hat. Bei einem Sachbearbeiter ist es die Wohnungssuche, beim anderen die Stellensuche. Hier warte ich im-mer noch auf eine saubere Linie. Im Moment geht es offensichtlich nur darum, mir mangelndes "Bemühen" nachzuweisen, um dann rechtlich "korrekt" Gelder kürzen zu können.
- Zusätzlich erscheint es mir mehr wie sinnlos, dass ich eine neue Wohnung suchen muss, obwohl die Finanzierung des Umzuges verweigert wird. Ich aber Geld ver-schwenden muss, um mein "Bemühen" nachzuweisen, obwohl die Unmöglichkeit eines Umzuges eigentlich feststeht. Dies wurde sowohl durch H. Huber, wie auch H. Bösch mündlich mitgeteilt. Schriftliche Informationen dazu werden aber nicht gegeben und Anfragen nicht beantwortet. Daher nun auch die Fristsetzung bis 20.01.06.
- Weil ich befürchte, dass ich bis mindestens Ende März finanzielle Probleme wegen der Krankheitskostenzuzahlung habe, erwarte ich Ihre Anweisung, ob ich nun mehr Stellen- oder Wohnungssuche betreiben soll.
- Wichtig ist auch die Zusage der Kostenübernahme, falls ich vor dem Umzug eine Ar-beitsstelle finde und dadurch aus dem
ALG-II Bezug ausscheiden würde. Denn sonst stehe ich mit 2 Mietverträgen, 2 Renovierungen und den Umzugskosten alleine da und habe durch diese Aktion nur noch mehr Schulden.
Zusätzlich bitte ich um Erklärung, auf welcher Basis die
Arge 5,11 €/qm vorgibt. Denn dies entspricht ja nicht einmal dem aktuellen Mietspiegel. Und zusätzlich um Erklärung, wieso wegen € 40,- ein Umzug durchgeführt werden muss/soll. Oder geht es nur dar-um, mir die € 40,- einfach zu kürzen. Zusätzlich wüsste ich gerne, wo die Toleranz-grenze genau liegt. Hier beziehe ich mich auf die Information des Ex-Fallmanagers (extern), der sagte, dass die € 40,- ganz knapp über der Toleranzgrenze der
Arge liegen würden. Allerdings ohne diese genauer zu benennen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen