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Hallo zusammen 
Ich hab eine Frage, die mir meine Sachbearbeiterin nicht beantworten konnte: Es gibt im Internet ja diverse Möglichkeiten, freiwillige Spenden zu empfangen. Sei es, weil man einen Podcast betreibt, einen Webcomic zeichnet oder irgendeinen Dienst für andere betreibt, oder oder oder... Es geht um Kleinstbeträge über wenige Euros und es wäre ein Wunder, wenn ich jemals mehr als 30 im Monat bekommen würde. 5 Euro wären für mich schon der Hammer.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin seitens des Medizinischen Dienstes so eingestuft, dass ich maximal drei Stunden arbeiten könnte. Allerdings schicke ich dem Jobcenter regelmäßig AUs, wodurch ich nur selten zu Terminen vorgeladen und allgemein eher in Ruhe gelassen werde.
Meine Frage ist: Darf ich mit ALG 2 Internetspenden annehmen? Das Geld käme letztendlich auf mein PayPal-Konto oder mein Girokonto, wäre also komplett nachvollziehbar.
Welche Regelung greift hier? Der 100 € + 20% Freibetrag für Einkommen (evt. schwierig zu begründen, weil ich der Arbeitsvermittlung de facto nicht zur Verfügung stehe?) oder die monatliche Obergrenze für Geldgeschenke (wenn ja, wie hoch ist diese und was muss ich beachten?) ?

Ich hab eine Frage, die mir meine Sachbearbeiterin nicht beantworten konnte: Es gibt im Internet ja diverse Möglichkeiten, freiwillige Spenden zu empfangen. Sei es, weil man einen Podcast betreibt, einen Webcomic zeichnet oder irgendeinen Dienst für andere betreibt, oder oder oder... Es geht um Kleinstbeträge über wenige Euros und es wäre ein Wunder, wenn ich jemals mehr als 30 im Monat bekommen würde. 5 Euro wären für mich schon der Hammer.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin seitens des Medizinischen Dienstes so eingestuft, dass ich maximal drei Stunden arbeiten könnte. Allerdings schicke ich dem Jobcenter regelmäßig AUs, wodurch ich nur selten zu Terminen vorgeladen und allgemein eher in Ruhe gelassen werde.
Meine Frage ist: Darf ich mit ALG 2 Internetspenden annehmen? Das Geld käme letztendlich auf mein PayPal-Konto oder mein Girokonto, wäre also komplett nachvollziehbar.
Welche Regelung greift hier? Der 100 € + 20% Freibetrag für Einkommen (evt. schwierig zu begründen, weil ich der Arbeitsvermittlung de facto nicht zur Verfügung stehe?) oder die monatliche Obergrenze für Geldgeschenke (wenn ja, wie hoch ist diese und was muss ich beachten?) ?
