pittiplatsch
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Die Bundesregierung plant, die Standards für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) neu zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu „Arbeitsanreizen und Kosten der Unterkunft“ eingesetzt.
So wird u. a. vorgeschlagen, nicht mehr 45 m2, sondern bereits 25 m2 als angemesseneWohnfläche für alleinstehende ALG-II-Beziehende festzulegen.
9. Wie soll der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf 25 m2 begrenzt werden, wenn der Bedarfsermittlung von Wohnflächen die Wohnflächenverordnung des Bundes zugrunde zu legen ist, die für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 bis 50 m2 als angemessen ansieht?
Scheint also wirklich was dran zu sein mit den 25qm. Dann werde ich mal sehen, ob ich irgendwo für einen Euro eine abbruchsreife Kaserne ergattern kann, damit ich sehr bald als Immobilienhai Karriere machen kann
