Kleine Anektode: VV für ZAF - erhalten - nettes Gespräch und alles ist geklärt!

Leser in diesem Thema...

Badener

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Hallo Ihr,
möchte Euch hier kurz berichten ... wie es auch laufen kann ..
Ich habe vor 2 Tagen einen VV für eine ZAF erhalten, daraufhin habe ich mir die Stellenanzeige angeschaut ....mein Handy auf "Inkognito" gestellt und dort angerufen.
Ich habe mit dem "netten" Herrn ein Gespräch geführt ... die Themen waren Fahrkosten, Fahrzeit, Stundenlohn ...lach und zu guter letzt mein Alter :icon_mrgreen:
Fazit ... für mich macht überhaupt keinen Sinn!
Ich habe mir den Namen und die Uhrzeit notiert ... für den Fall der Fälle ... damit ist das Thema auch wieder erledigt.
LG
 

Solanus

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... VV für eine ZAF erhalten, ...
LG

Solange dieser VV ohne RFB ist, stimme ich Dir zu. Ist da eine RFB dran, dann würde ich es vorziehen Steuergelder zu verpulvern und einen Bewerbungskostenantrag und anschließend eine Bewerbung absenden.

Steuergelder verschwenden ist einfacher wie eine Sanktion rückgäng zu machen.
 

DoppelPleite

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Die Überschrift sollte lauten: "Was man alles falsch machen kann - nettes Gespräch und schon kam die Anhörung"

Es mag ja vielleicht sein, dass DU hier Glück hast aber dies kann noch genauso schief gehen. Dann stehst DU da, hast weder einen Nachweis dich beworben zu haben, noch wie Du dich am Telefon artikuliert hast. Sich damit gleich im sogar noch laufenden 3 Werktage Bewerbungsfrist zu brüsten -nun ja.

Noch kannst Du und würde ich Dir auch empfehlen einfach eine schriftliche Bewerbung in den Briefkasten schmeißen und somit sicher aus dem Schneider zu sein.

Im übrigen die Themen die DU da am Telefon angeschnitten hast, können Dir gut&gerne als negativ Bewerbung ausgelegt werden.
 

Heidschnucke

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Also ich weiß nicht, ich habe nie Probleme mit ZAF wenn ich mich da bewerbe, biete ich mich an wie Sauerbier, mit all meinen Ausbildungen (Überdurchschnittlich); Zeugnissen und Berufserfahrung, mit allen Führerscheinen und jeder noch so kleiner Berufserfahrung und ich verschweige auch nicht den GdB . Jeder kann sich ausrechnen das sie einen wie mich nicht als Muli für Sklaven Lohn bekommen, und schon bin ich raus aus dem exkrement. So viel zum Fachkräftemangel!
 

Badener

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Jeder kann sich ausrechnen das sie einen wie mich nicht als Muli für Sklaven Lohn bekommen, und schon bin ich raus aus dem exkrement. So viel zum Fachkräftemangel!

Hallo,
danke! So sehe ich das auch ... auch ich hatte noch nie das Problem!
Und:
warum sollte das Gespräch ein Sanktionsgrund sein? Einmal steht Aussage gegen Aussage! Dann ist das Gespräch Selbstverständlich per Einzelgesprächsnachweis beweisbar. Dann hatte ja der nette Herr die Ansicht das es für mich keinen Sinn macht! Selbstvertändlich wäre ich nur zu gerne 1h 45 min (einfach) zum Bewerbungsgespräch in die Stadt gefahren (komme so selten da hin .. freue mich immer wenn ich die Möglichkeite habe umsonst "bummeln" zu gehen (Fahrkarte kostet 15 Euro). Um dann vor Ort zu hören das der Weg zum Arbeitsplatz von da aus nochmals mindestens 35 min wäre. Versteht mich nicht falsch ... kein Mensch kann mir da einen Strick draus drehen!
LG
 

DoppelPleite

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Dann wäre der Job unzumutbar mit den Voraussetzungen und solltest diesen mit der Begründung ablehnen, aber doch hast Du leider keinen Belegt für Besprochenes und sollte es hart auf hart kommen stehst Du in der Beweislast.
 

Solo Morasso

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, aber doch hast Du leider keinen Belegt für Besprochenes und sollte es hart auf hart kommen stehst Du in der Beweislast.

Diesen hat man bei einem Vorstellungsgespräch auch nicht. Die können doch erzählen was sie wollen, z.B. der hat die angebotene Arbeit abgelehnt. Wie soll man das bitte beweisen? Sprachaufnahme ist ja leider verboten...
 

noillusions

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Dann ist das Gespräch Selbstverständlich per Einzelgesprächsnachweis beweisbar.
LG
Ein Gericht würde einen EVN tatsächlich würdigen und ggf. Gesprächspartner als Zeugen vernehmen.
GDB kannst du aber auch in die postalische Bewerbung schreiben. Warum bist du dir der Ablehnung zum VG so sicher? Quassel-Bunker geht sicher auch mit GDB . Mit Brief dauert alles viel länger und wer die Fahrtkosten trägt ist dann nachweisbar.
Diesen hat man bei einem Vorstellungsgespräch auch nicht. Die können doch erzählen was sie wollen, z.B. der hat die angebotene Arbeit abgelehnt. Wie soll man das bitte beweisen? Sprachaufnahme ist ja leider verboten...

Es gab schon viele Versuche und Ideen das alles wasserdicht zu machen.
Bewerbung per Fax mit Sendebericht - weil ZAF könnte sagen "Brief nicht angekommen"? Naja muß es eine Fax-Nummer auch geben.

VG? Darf es dann ja keines geben. @sumse hatte ja allen Ernstes behauptet, dass er alles was nicht per "Trägersystem Gelb" oder Einschreiben in seinem Briefkasten landet, ignorert.

Mit Beistand zur ZAF ? Naja erstmal immer Beistand haben, selbst wenn man argumentiert, dass der Ursprung beim VV liegt liegt und das damit alles ein sozialrechtliches Verfahren sei.

Wie also absichern?
 
E

ExitUser

Gast
Solange dieser VV ohne RFB ist, stimme ich Dir zu. Ist da eine RFB dran, dann würde ich es vorziehen Steuergelder zu verpulvern und einen Bewerbungskostenantrag und anschließend eine Bewerbung absenden.

bei VVs ist das blöd. die allgemeine bewerbungspflicht (aus einer EGV ) ist besser dazu geeignet, sich zufällig dort zu bewerben, wo man schon immer man freunde besuchen wollte.
 
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