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Ich habe wegen einem verpassten Meldetermin eine 10% Kürzung hinter mir. Aufschiebende Wirkung wurde vom SG abgelehnt.
Im Erörterungsverfahren ließ der Richter durchblicken, dass ich keine Chancen habe, solange ich keinen wichtigen Grund für mein Fernbleiben glaubhaft machen kann.
Jetzt wurde eine Verhandlung angesetzt, wo ich kurzfristig die Klage schriftlich zurück genommen habe.
Nach dem durchstöbern des Forums, habe ich ein paar Ansätze gefunden, die gut umsetzbar sind.
Nun meine Frage: kann ich jetzt einen Überprüfungsantrag stellen oder sogar eine neue Klage einreichen?
Oder habe ich mir mit der Rücknahme einer falsch formulierten Klage mir jeden weiteren Rechtsweg selbst genommen?
Im Erörterungsverfahren ließ der Richter durchblicken, dass ich keine Chancen habe, solange ich keinen wichtigen Grund für mein Fernbleiben glaubhaft machen kann.
Jetzt wurde eine Verhandlung angesetzt, wo ich kurzfristig die Klage schriftlich zurück genommen habe.
Nach dem durchstöbern des Forums, habe ich ein paar Ansätze gefunden, die gut umsetzbar sind.
Nun meine Frage: kann ich jetzt einen Überprüfungsantrag stellen oder sogar eine neue Klage einreichen?
Oder habe ich mir mit der Rücknahme einer falsch formulierten Klage mir jeden weiteren Rechtsweg selbst genommen?