Hallo zusammen,
inzwischen habe ich meinen Widerspruchsbescheid erhalten und ich bin ganz schwer am Überlegen, ob ich unter Berufung auf das SG Aurich (das Urteil dürfte ja bekannt sein) Klage gegen den Bescheid einreiche.
Wie aussichtsreich wäre eine solche Klage nach allgemeiner Einschätzung?
Exakte Angaben zum konkreten Fall können nicht gemacht werden, weil eine solche Angelegenheit viele Aspekte hat, die den Rahmen hier vielleicht gar sprengen würden.
Mir würde also eine ganz allgemeine Einschätzung schon völlig ausreichen.
Gruss, esox
inzwischen habe ich meinen Widerspruchsbescheid erhalten und ich bin ganz schwer am Überlegen, ob ich unter Berufung auf das SG Aurich (das Urteil dürfte ja bekannt sein) Klage gegen den Bescheid einreiche.
Wie aussichtsreich wäre eine solche Klage nach allgemeiner Einschätzung?
Exakte Angaben zum konkreten Fall können nicht gemacht werden, weil eine solche Angelegenheit viele Aspekte hat, die den Rahmen hier vielleicht gar sprengen würden.
Mir würde also eine ganz allgemeine Einschätzung schon völlig ausreichen.
Gruss, esox