Klage gegen EGV-VA & gleichzeitig Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

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jochn

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Hallo,

das JC hat mir einen EGV -VA zugestellt, wogegen Widerspruch eingelegt wurde. Dieser wurde wie erwartet zurück gewiesen.

Im VA wurde festgelegt:

„Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung jeweils mindestens 5 erfolgversprechende Bewerbungsbemühungen monatlich auf sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten jeweiligen Zeitraum folgende Nachweise vor: schriftlicher Form“

„Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von notwendigen, angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III, sofern Sie diese zuvor beantragt haben“

Also haben ich jeden Monat meine Eigenbemühungen nachgewiesen und einen Antrag für die Bewerbungskosten gestellt. Als Nachweis wurden die Quittungen für die Portokosten dem Antrag beigefügt. Monate später schrieb mich das JC an und forderte eine Liste der Arbeitgeber mit Anschrift, Telefon, usw. Dem bin ich nicht nachgekommen, da dieses im VA so nicht festgelegt wurde und mir auch keine Kosten für die Nachweise, die ich jeden Monat auf den Postweg (Einschreiben) einreichen muss, erstattet werden.

Das JC lehnt den Antrag für Bewerbungskosten nun ab mit der Begründung:
„Die Kosten können nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nicht erstattet werden. Es wurde nicht nachgewiesen, dass die eingereichten Quittungen den Bewerbungskosten zuzuordnen sind.“

Kann ich gegen den EGV -VA Klage einreichen und zugleich dem Ablehnungsbescheid widersprechen und ggf dagegen klagen. Ich frage, weil ich dazu mal einen Beitrag gelesen hatte, wonach das nicht zulässig ist. Das ist aber schon eine ganze weile her und leider weiß ich auch nicht mehr wo ich das gelesen hatte.
 
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Butschi4982

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Du hast die EGV unterschrieben? Wenn nicht, da Widerspruch eingelegt, kann das Jobcenter dir keinen Strick draus drehen. Hast du denn auch Vorschläge gemacht? (Zumal ich eine zulässige EGV anzweifle)

Du solltest Nachweise in schriftlicher Form bringen, jedoch erwähnst du etwas von Nachweise der Portokosten, was zurecht keinen Bewerbungen zuzuordnen ist, es sei denn, du hast die Bewerbungen alle schriftlich versendet, was ich jedoch stark anzweifle.

Auf der anderen Seite würde ich dem Jobcenter mal die Frage stellen, was denn für diese an Kosten "angemessen" sei. Das ist Quatsch. Man sollte hier schon von verbindlichen Zusagen der Kostenübernahme reden. Woher willst du denn wissen, wenn du eine Bewerbung schreibst, ob die Kosten übernommen werden. Diese können auch abgelehnt werden, da dies scheinbar ja auch als angemessen gelten kann. Auf die Welle würde ich mich erst garnicht einlassen. Ebenso frage ich mich, was das Jobcenter für notwendig hält (bewerbungstechnisch) Das ist weit ausgeholt.

Hast du denn einen aktuellen Widerspruchsbescheid? Könntest du ihn bitte evtl. geschwärzt hochladen?
 
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