Hallo,
das JC hat mir einen EGV -VA zugestellt, wogegen Widerspruch eingelegt wurde. Dieser wurde wie erwartet zurück gewiesen.
Im VA wurde festgelegt:
Also haben ich jeden Monat meine Eigenbemühungen nachgewiesen und einen Antrag für die Bewerbungskosten gestellt. Als Nachweis wurden die Quittungen für die Portokosten dem Antrag beigefügt. Monate später schrieb mich das JC an und forderte eine Liste der Arbeitgeber mit Anschrift, Telefon, usw. Dem bin ich nicht nachgekommen, da dieses im VA so nicht festgelegt wurde und mir auch keine Kosten für die Nachweise, die ich jeden Monat auf den Postweg (Einschreiben) einreichen muss, erstattet werden.
Das JC lehnt den Antrag für Bewerbungskosten nun ab mit der Begründung:
Kann ich gegen den EGV -VA Klage einreichen und zugleich dem Ablehnungsbescheid widersprechen und ggf dagegen klagen. Ich frage, weil ich dazu mal einen Beitrag gelesen hatte, wonach das nicht zulässig ist. Das ist aber schon eine ganze weile her und leider weiß ich auch nicht mehr wo ich das gelesen hatte.
das JC hat mir einen EGV -VA zugestellt, wogegen Widerspruch eingelegt wurde. Dieser wurde wie erwartet zurück gewiesen.
Im VA wurde festgelegt:
„Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung jeweils mindestens 5 erfolgversprechende Bewerbungsbemühungen monatlich auf sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten jeweiligen Zeitraum folgende Nachweise vor: schriftlicher Form“
„Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von notwendigen, angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III, sofern Sie diese zuvor beantragt haben“
Also haben ich jeden Monat meine Eigenbemühungen nachgewiesen und einen Antrag für die Bewerbungskosten gestellt. Als Nachweis wurden die Quittungen für die Portokosten dem Antrag beigefügt. Monate später schrieb mich das JC an und forderte eine Liste der Arbeitgeber mit Anschrift, Telefon, usw. Dem bin ich nicht nachgekommen, da dieses im VA so nicht festgelegt wurde und mir auch keine Kosten für die Nachweise, die ich jeden Monat auf den Postweg (Einschreiben) einreichen muss, erstattet werden.
Das JC lehnt den Antrag für Bewerbungskosten nun ab mit der Begründung:
Kann ich gegen den EGV -VA Klage einreichen und zugleich dem Ablehnungsbescheid widersprechen und ggf dagegen klagen. Ich frage, weil ich dazu mal einen Beitrag gelesen hatte, wonach das nicht zulässig ist. Das ist aber schon eine ganze weile her und leider weiß ich auch nicht mehr wo ich das gelesen hatte.
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