Hallo,
Ich bin bei der Bundesagentur für Arbeit in der Poststelle eingestellt mit einem befristeten Arbeitsvertrag der im Oktober diesen Jahres ausläuft. Ich und 10 weitere Leute wurde mit mir eingestellt alle mit der Klausel OHNE Sachgrund.
Ist es möglich auch mit solch einem Vertrag zu klagen und entfristet zu werden? Nach uns werden für die gleichen Positionen im Betrieb wieder neue Arbeitskräfte eingestellt da die Stellen nicht wegfallen!
Hallo Mike,
Du hast einen befristeten Vertrag! Viele AG, unabhängig ob es ZAF oder aus der Freien Wirtschaft oder öffentliche Stellen sind, befristen Verträge.
Das ist gemäß dem
Teilzeit-/ und Berfristungsgesetz vollkommen legitim.
Nach dem Gesetz kann man entweder jemanden
bis zu 4x, (zb.4x 3 Monate 4x 6 Monate oder 2x 6 Monate + 1 Jahr oder 2x 1 Jahr) befristen,
allerdings darf hierbei eine Befristungsdauer von 2 Jahren nicht überschritten werden. (Kannst Du gerne nachlesen).
Mit Unterschrift unter diesem Vertrag ist Dir bekannt geworden (ggf. schon im Vorstellungsgespräch) das Dein Vertrag mit Wirkung 31.10.2014 voraussichtlich beendet ist! (Arbeitsrechtlich betrachtet). Viele AG nutzen diese "Befristung" voll aus.
Im günstigen Fall wird der Vertrag verlängert, im Ungünstigen Fall nicht.
Es kann auch durchaus sein (was oft die regel ist) das man Dir bis auf zum letzten Moment sagt, es würde verlängert werden (um Diene Motivation hoch zu halten). Am letzten Tag teillt man Dir mit das dieser nicht verlängert wird.
Es kann auch sein das man Dich am letzten Tag darauf Aufmerksam macht das Du NICHT mehr kommen brauchst. (Da Dir ja seit Vertragsunterschrift schon bekannt ist das Dein Vertrag zum 31.10.2014 beendet ist.)
Es gibt aber auch "Schnarchnasen", die solche fristen "Verschlafen".
Heisst...., Du gehst am nächsten Tag Arbeiten, keine Vorgesetzter oder sonstwer, widerspricht der Deiner Aufnahme der Arbeit, dann bist Du "unbefristet" Eingestellt. (Hier liegt dann, wenn es zu einem Termin vor dem Arbeitsgericht kommt am AG nach zu weisen das man Dir mitgeteilt hat das man auf eine längere Zusammenarbeit verzichten möchte). Ist aber mit Vorsicht zu verwenden, da viele Dich wahrscheinlich direkt wieder raus schmiessen.
Fakt ist:
Melde Dich vorsorglich Arbeitssuchend!
Du solltest davon ausgehen das Du nicht verlängert wirst (Befristung: 31.10.2014)
Sprich Deinen "Cheffe" darauf an ob verlängert wird oder nicht!
Damit Du Planungssicherheit bekommst.
Der AG hat Dir gegenüber eine Informationspflicht, klar wird das für Dich und Deinen "Vortänzer" eine unschöne Zeit wenn du im Regelmäßig auf den Sack gehst ..., aber Denk an Deine Zukunft und Spekulier nicht rum.
Geh daher am besten davon aus das für Dich am 31.10.2014 die Lichter in der Poststelle ausgehen werden!
Nutz die Zeit und schreib Bewerbungen. Wenn Dein Chef fair ist (sind die wenigsten) Stellt er Dich für eine evtl. Vorstellungsgesräch frei.
Du kannst auch einfach mal Nachfragen ob man so "freundlich" ist, Dich für das eine oder andere Vorstellungsgespräch "Frei" zu stellen und verweisst auf deinen vertrag

.
Eine Klage das Dein Vertrag unbefristet fortgesetzt wird, gebe ich persönlich keine Chance. Da Dir der AG durch den Vertrag dein "Ausscheiden" bereits mitgeteilt hat.
LG
Flax
(hierraus ist keine Rechtsberatung ab zu leiten, es sind Informationen die ich Aufgrund meines Kenntnissstandes mit teile)