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Elo-User*in
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Hallo,
kurz zum Sachverhalt: Ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten der Formal komplett falsch wahr. Ich habe mit meiner Rechtsbeihilfe Klage eingereicht und die sehr groben Fehler wurde zugegeben und im Zuge der Klageschrift wurde eine die korrigierte Fassung des Widerspruchsbescheid nachgereicht. Der neu verfasste Widerspruchsbescheid ist auch grob falsch
.
Meine Rechtsbeihilfe möchte das ich nochmal das ich den genauen Sachverhalt schildere. Einige Faxe die ich abgeschickte hatte sind erstaunlicher Weise nicht in der Akte enthalten, mein Fax Anbieter macht nur ein vermerk im Konto bzw. schick eine E-Mail. Wird sowas vom Gericht akzeptiert, da müsste ich mich persönlich einloggen im Gericht um den Versand des Faxes nachzuweisen?
Ist überhaupt eine neuer Widerspruchsbescheid zulässig?
kurz zum Sachverhalt: Ich habe einen Widerspruchsbescheid erhalten der Formal komplett falsch wahr. Ich habe mit meiner Rechtsbeihilfe Klage eingereicht und die sehr groben Fehler wurde zugegeben und im Zuge der Klageschrift wurde eine die korrigierte Fassung des Widerspruchsbescheid nachgereicht. Der neu verfasste Widerspruchsbescheid ist auch grob falsch

Meine Rechtsbeihilfe möchte das ich nochmal das ich den genauen Sachverhalt schildere. Einige Faxe die ich abgeschickte hatte sind erstaunlicher Weise nicht in der Akte enthalten, mein Fax Anbieter macht nur ein vermerk im Konto bzw. schick eine E-Mail. Wird sowas vom Gericht akzeptiert, da müsste ich mich persönlich einloggen im Gericht um den Versand des Faxes nachzuweisen?
Ist überhaupt eine neuer Widerspruchsbescheid zulässig?