Hallo der bauer,
ich habe eine Frage und hoffe, ich stelle sie an der richtigen Stelle. Vor knapp 3 Jahren habe ich beim Sozialgericht Klage gegen die
AfA eingereicht, es ging um die Bewilligung einer Umschulung.
Beziehst du denn aktuell noch
ALGI (wahrscheinlich ja nicht) und warum ist nicht die
DRV für eine Umschulung zuständig bei dir, kann mir kaum vorstellen, dass diese Klage erfolgreich sein wird ... ???
Aus verschiedenen Gründen habe ich die Klageschrift damals ohne anwaltliche
Hilfe verfasst. Nun habe ich endlich einen Verhandlungstermin (nächster Monat) erhalten.
Wie soll ein Anwalt es an diesem Punkt des Verfahrens noch schaffen können sich in deinen Fall gründlich genug einzuarbeiten, um dich sinnvoll am Gericht vertreten zu können ???
Hast du denn schon einen Anwalt dafür mal angesprochen, die können dann auch die
PKH für dich beantragen (dich zumindest dabei unterstützen, denn den Antrag musst du schon selber ausfüllen und bei Gericht stellen), wenn sie bereit sind das überhaupt noch zu übernehmen.
Ansonsten solltest du diese Frage wohl besser beim Sozialgericht stellen, es dürfte eher unüblich sein, dass man erst nach 3 Jahren kurz vor der Verhandlung über eine anwaltliche Vertretung nachdenkt, weil man sich nun alleine damit überfordert sieht.
Hilfe , das Trauma
AfA holt mich ein ...
Wenn du dieses "Trauma" nicht mehr wolltest hättest du die Klage doch schon lange zurück nehmen können
JEDERZEIT ...
Was erwartest du denn konkret noch von diesem Verfahren für dich ???
Meine Frage: kann ich jetzt noch Beratungshilfe und
PKH beantragen, damit ich mich bei der Verhandlung von einem Anwalt vertreten lassen kann?
Beratungshilfe bekommt man nur im vorgerichtlichen Verfahren, am Gericht ist
PKH erforderlich für die "Zuordnung eines Anwaltes", bereits die Bewilligung der
PKH kann einige Monate in Anspruch nehmen ... und vorher wird
KEIN Anwalt einen Finger krumm machen in deinem Verfahren.
Die wollen ja auch erst mal sicher sein, dafür auch mal Geld zu bekommen und einarbeiten in einen Fall der schon so lange läuft ist bestimmt auch keine Kleinigkeit ...die man so in 4 Wochen mal schnell noch erledigt, nicht mal als Anwalt.
Ich habe bei der Vorstellung, erneut gegen die
AfA kämpfen zu müssen, richtig Herzklopfen bekommen - das schaff ich nicht allein.
Das wirst du wohl alleine schaffen
MÜSSEN, oder du musst den Anwalt bis zur Entscheidung über die
PKH selber bezahlen, du brauchst wohl eher einen "Zauberer" ...
Du "musst" ja nicht weiter gegen die
AfA kämpfen wenn du das nicht mehr schaffst und nicht mehr ertragen kannst ... das klingt auch nicht nach "blühender Gesundheit" eine (vielleicht) bewilligte Umschulung dann auch erfolgreich zu überstehen ...
Eine Klage kann man jederzeit durch Rücknahme beenden, das brauchst du dem Gericht nur schriftlich mitzuteilen, dann gibt es keine Verhandlung und keine Klage mehr und du kannst die
AfA aus deinem Gedächtnis streichen ... jedenfalls was die Vergangenheit betrifft.
Es war doch
DEINE Entscheidung die
AfA zu verklagen, es kann auch
DEINE Entscheidung sein, das nun aufzugeben ... und das Verfahren ohne gerichtliche Entscheidung zu beenden.
MfG Doppeloma