Klage eingereicht - nachträglich PKH für Anwalt beantragen?

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ExUser 54708

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, ich stelle sie an der richtigen Stelle. Vor knapp 3 Jahren habe ich beim Sozialgericht Klage gegen die AfA eingereicht, es ging um die Bewilligung einer Umschulung. Aus verschiedenen Gründen habe ich die Klageschrift damals ohne anwaltliche Hilfe verfasst. Nun habe ich endlich einen Verhandlungstermin (nächster Monat) erhalten.

Hilfe , das Trauma AfA holt mich ein ... :eek:

Meine Frage: kann ich jetzt noch Beratungshilfe und PKH beantragen, damit ich mich bei der Verhandlung von einem Anwalt vertreten lassen kann? Ich habe bei der Vorstellung, erneut gegen die AfA kämpfen zu müssen, richtig Herzklopfen bekommen - das schaff ich nicht allein.

Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise.

Der Bauer bedankt sich und grüßt vielmals!
 

Doppeloma

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Hallo der bauer,

ich habe eine Frage und hoffe, ich stelle sie an der richtigen Stelle. Vor knapp 3 Jahren habe ich beim Sozialgericht Klage gegen die AfA eingereicht, es ging um die Bewilligung einer Umschulung.

Beziehst du denn aktuell noch ALGI (wahrscheinlich ja nicht) und warum ist nicht die DRV für eine Umschulung zuständig bei dir, kann mir kaum vorstellen, dass diese Klage erfolgreich sein wird ... ???

Aus verschiedenen Gründen habe ich die Klageschrift damals ohne anwaltliche Hilfe verfasst. Nun habe ich endlich einen Verhandlungstermin (nächster Monat) erhalten.

Wie soll ein Anwalt es an diesem Punkt des Verfahrens noch schaffen können sich in deinen Fall gründlich genug einzuarbeiten, um dich sinnvoll am Gericht vertreten zu können ???

Hast du denn schon einen Anwalt dafür mal angesprochen, die können dann auch die PKH für dich beantragen (dich zumindest dabei unterstützen, denn den Antrag musst du schon selber ausfüllen und bei Gericht stellen), wenn sie bereit sind das überhaupt noch zu übernehmen.

Ansonsten solltest du diese Frage wohl besser beim Sozialgericht stellen, es dürfte eher unüblich sein, dass man erst nach 3 Jahren kurz vor der Verhandlung über eine anwaltliche Vertretung nachdenkt, weil man sich nun alleine damit überfordert sieht.

Hilfe , das Trauma AfA holt mich ein ...

Wenn du dieses "Trauma" nicht mehr wolltest hättest du die Klage doch schon lange zurück nehmen können JEDERZEIT ...
Was erwartest du denn konkret noch von diesem Verfahren für dich ???

Meine Frage: kann ich jetzt noch Beratungshilfe und PKH beantragen, damit ich mich bei der Verhandlung von einem Anwalt vertreten lassen kann?

Beratungshilfe bekommt man nur im vorgerichtlichen Verfahren, am Gericht ist PKH erforderlich für die "Zuordnung eines Anwaltes", bereits die Bewilligung der PKH kann einige Monate in Anspruch nehmen ... und vorher wird KEIN Anwalt einen Finger krumm machen in deinem Verfahren.

Die wollen ja auch erst mal sicher sein, dafür auch mal Geld zu bekommen und einarbeiten in einen Fall der schon so lange läuft ist bestimmt auch keine Kleinigkeit ...die man so in 4 Wochen mal schnell noch erledigt, nicht mal als Anwalt. :icon_evil:

Ich habe bei der Vorstellung, erneut gegen die AfA kämpfen zu müssen, richtig Herzklopfen bekommen - das schaff ich nicht allein.

Das wirst du wohl alleine schaffen MÜSSEN, oder du musst den Anwalt bis zur Entscheidung über die PKH selber bezahlen, du brauchst wohl eher einen "Zauberer" ...

Du "musst" ja nicht weiter gegen die AfA kämpfen wenn du das nicht mehr schaffst und nicht mehr ertragen kannst ... das klingt auch nicht nach "blühender Gesundheit" eine (vielleicht) bewilligte Umschulung dann auch erfolgreich zu überstehen ...

Eine Klage kann man jederzeit durch Rücknahme beenden, das brauchst du dem Gericht nur schriftlich mitzuteilen, dann gibt es keine Verhandlung und keine Klage mehr und du kannst die AfA aus deinem Gedächtnis streichen ... jedenfalls was die Vergangenheit betrifft.

Es war doch DEINE Entscheidung die AfA zu verklagen, es kann auch DEINE Entscheidung sein, das nun aufzugeben ... und das Verfahren ohne gerichtliche Entscheidung zu beenden.

MfG Doppeloma
 

Couchhartzer

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Meine Frage: kann ich jetzt noch Beratungshilfe und PKH beantragen, damit ich mich bei der Verhandlung von einem Anwalt vertreten lassen kann?
Beratungshilfe geht nur vor Klageeinreichung und fällt hier nunmehr weg.
Prozesskostenhilfe kann auch innerhalb eines noch offenen und laufenden Verfahrens noch beantragt werden.
Hier ~> https://www.elo-forum.org/beratungs...sskostenhilfe-pkh-nachhineien-beantragen.html wurde dazu schonmal vor längerer Zeit das Ganze "durchgeknuspert" und Hinweise können dort nochmal nachgelesen werden.
 
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ExUser 54708

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Guten Morgen,

und vielen Dank für eure Hinweise.

Couchhartzer, tausend Dank für deine Info und den Link. Hilft sehr!!!

Doppeloma, danke für deinen Beitrag. Ich hatte um Hilfe gebeten, nicht um (Ab-)Wertung, Vorwurf, Kleinmacherei und Negativprognostik. Ja, der Kampf mit der AfA war nervenaufreibend und zermürbend - und ich brauche wohl niemandem hier erklären, was das mit Menschen machen kann und wie es sich anfühlt. Dass ich jetzt - trotz meines Willens, mein Anliegen weiterzubringen - aufgeregt und zwischenzeitlich ängstlich bin, ist absolut menschlich. Und sagt definitiv so gar nichts über die Qualität meines Gesundheitszustands aus. Ehrlich gesagt, würde mich Verständnis mehr unterstützen als Runtergeputze. Wir sind schließlich nicht in der AfA . Trotzdem danke für dein Statement.

Mir war in der Aufregung nicht ganz klar, wie ich am besten vorgehe. Ob ich zuerst den Antrag auf PKH beim Amtsgericht stelle, dann einen Anwalt suche, vorab beim Sozialgericht nachfragen muß oder umgekehrt ...

Wer weitere Infos hat, ist herzlich eingeladen, sie zu posten ... danke :cheer2:

Lieben Gruß vom Bauer

Update zum Prozedere ... einige Telefonate später ...

Montag gehts zum Sozialgericht in die Rechtsantragsstelle, mit ausgefülltem Antrag auf PKH (und entsprechenden Unterlagen) und dem Anliegen, mich anwaltlich vertreten lassen zu wollen. Je nach Erfolgsaussicht (und entsprechender wirtschaftlicher Bedürftigkeit) wird dies bewilligt oder nicht. Entsprechender Anwalt hat zwar gemault, macht aber bei positivem Entscheid / Bewilligung mit ...

Schritt für Schritt.

Schönes Wochenende wünscht der Bauer
 

Doppeloma

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Hallo der Bauer,

Doppeloma, danke für deinen Beitrag. Ich hatte um Hilfe gebeten, nicht um (Ab-)Wertung, Vorwurf, Kleinmacherei und Negativprognostik.

War nicht meine Absicht, wenn das so bei dir angekommen ist tut es mir leid.
Es ist ja nicht ganz abwegig, dass es einem Anwalt nicht gelingen wird in so kurzer Zeit noch genug Einblick in deinen ganzen Prozess zu bekommen, dass er wirklich eine Stütze für dich sein kann in 4 Wochen.

Ja, der Kampf mit der AfA war nervenaufreibend und zermürbend - und ich brauche wohl niemandem hier erklären, was das mit Menschen machen kann und wie es sich anfühlt.

Nein das brauchst du nicht, mir sind diese Probleme durchaus auch aus eigener Erfahrung bestens bekannt, daher weiß ich ja wie lange es bis zur Bewilligung von PKH dauern kann.

Eine verlässliche Auskunft und eventuell einen Aufschub für die Verhandlung kannst du da eigentlich nur direkt beim Sozialgericht bekommen, zum weiteren Vorgehen wurde dir ja noch zusätzlich geantwortet.

Ehrlich gesagt, würde mich Verständnis mehr unterstützen als Runtergeputze. Wir sind schließlich nicht in der AfA . Trotzdem danke für dein Statement.

Ich hatte nicht vor dich runterzuputzen und habe oft sehr viel Verständnis und Geduld, leider bin auch ich nicht ganz fehlerfrei und bitte dich hiermit um Entschuldigung für meine teilweise zu harten Worte. :sorry:

Es wird wohl langsam Zeit, darüber nachzudenken, mich besser in den Ruhestand zurück zu ziehen ... möge dir das Verfahren den Erfolg bringen, den du dir daraus erhoffst.

MfG Doppeloma
 
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ExUser 54708

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Hallo Doppeloma,

danke, dass du nochmal geschrieben hast!!!

Du hast mir über Jahre hinweg viele wertvolle Hinweise, Tipps, Infos, Tricks und Ermutigungen zukommen lassen und ich bin dir aufrichtig dankbar darüber. Und ich bin froh, dass Du uns Verzweifelte, Wütende, Müde, Traurige, Frustrierte und manchmal Gleichgültige so sehr unterstützt, weil das soooo wichtig ist und den Rückenwind gibt, den es braucht. Da kannste auch schon mal eine müde Minute haben. Du hast ja recht, mein Vorgehen war ziemlich kopflos.

Dankeschön nochmals.
Danke für deine Unterstützung hier im Forum!

Alles Liebe vom
der Bauer
 
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ExUser 54708

Gast
Hallo nochmals,

ich bin wirklich baff - das Sozialgericht hat nach 2 3/4 Jahren Wartezeit endlich verhandelt und entschieden: meine (selbst geschriebene) Klage gegen die Agentur für Arbeit ist begründet! Die Ablehnung meines Antrags auf Förderung einer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit ist rechtswidrig und verletzt meine Rechte. Die AfA wurde verurteilt, erneut über meinen Antrag von 2015 zu bescheiden. Anstatt sofort einen weiteren Ablehnungsbescheid zu senden (hatte ich eigentlich erwartet), bin ich zu einem Termin vor Ort eingeladen worden (selbstverständlich nicht ohne Rechtsmittelbelehrung).

Wer kennt sich aus und kann mich darauf vorbereiten, was mich in dem Gespräch erwarten wird?

Nochmals vielen Dank!
(Auch für JEDEN weiteren Tipp, der mich ans wohl verdiente Ziel bringt)

Herzlich
Der Bauer
 
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