Hallo Global Player,
Möchte PKH beantragen, sobald das Az bekannt ist.
Kannst du auch machen, wichtig ist es erst mal die Klage überhaupt fristgerecht einzulegen.
Hier geht nach Frist-Ablauf NICHTS mehr, dafür bekommst du eine schriftliche Bestätigung, dass deine Klage am XXX eingereicht wurde, da hast du dann auch schon dein AZ für diesen Prozeß.
ALLES Andere kannst du später machen, es ist ähnlich wie beim Widerspruch, erst mal "fristwahrend" OHNE Begründung und dann die Begründung in Ruhe schreiben und nachreichen.
Muss ich die Beiordnung eines Rechtsanwaltes extra beantragen, oder geht das mit dem PKH Antrag zusammen?
Wenn du schon weißt welcher Anwalt das dann sein soll, kannst du den auch direkt benennen und beantragen, dass GENAU DER dir beigeordnet werden soll, für das Verfahren.
Wenn nein, wie beantrage ich das?
Kannst du formlos machen mit Bezug auf das AZ !
Auch wenn was anderes geschrieben wurde, ist GENAU der Rechtspfleger die Unterschriftsberechtigte Person bei der Klage-Annahme, meine Tochter IST Rechtspflegerin, die unterstehen NUR dem Richter.
Der wird sich also im Zweifel NICHT hüten seinen Job zu machen, der wird sich eher hüten den NICHT zu machen.
Welche Belege muss ich beifügen?
Hast du keine Ausfüll-Hilfe dazu bekommen, ALLES was gefragt wird, MUSS (soweit es auf deine persönlichen Verhältnisse irgendwie zutrifft) komplett ausgefüllt UND mit den entsprechenden Kopien belegt werden.
Wird eine Rente bezogen gehört der Bescheid dazu, das Gericht ist nicht verpflichtet sich das in anderen Unterlagen zusammenzusuchen, wie z.B. die Wohnkosten, ausfüllen und den Mietvertrag dazu packen.
Was du schon mal für irgendein anderes Amt ausgefüllt und vorgelegt hast, interessiert dort nicht, die wollen ALLES von dir direkt haben, denn die PKH gibt es ja auch nur, wenn man eine komplett "arme SAU ist" und das MUSS man dem SG erst mal beweisen.
Der Amtsschimmel will "bedient sein", bei mir läuft sogar am Nachbar-Gericht meine Privatinsolvenz, auch dieses AZ habe ich mit angegeben, hat die aber nicht interessiert...
Habe mit dem RA die Sache schon besprochen.
Und WAS sagt der, vielleicht nehmen die das ja bei dir vor Ort am Gericht nicht so genau, ich kenne das NUR so.
Für meine Renten-Sache haben die das ja (eigentlich) am SG auch schon größtenteils vorliegen, jetzt MUSSTE ich aber auch den Antrag komplett NEU ausfüllen.
Habe den aber nun nicht mehr abgegeben, bei dir hört sich das allerdings deutlich komplizierter an...
Ich warte jetzt erst mal ab, wie weit ich alleine komme, einen Anwalt kann ich ja jederzeit auch noch später "mit ins Boot nehmen"
Sollte ich für die Beiordnung ein extra Blatt beifügen, mit dem Satz z.b. "n dem sozialgerichtlichen Rechtsstreit globalplayer ./. Jobcenter xyz, Az.: 12345, beantrage ich, Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt xxxx beizuordnen."
Kannst du natürlich machen, wenn du deine (Anwalts-) Wahl schon getroffen hast, dazu sollte dir auch bei der Klageerhebung schon eine eindeutige Antwort zuteil werden.
Am Gericht kostet Fragen in diesem Falle nämlich NIX
MfG Doppeloma