Klage Arbeitsgericht gewonnen, Urteil vollstrecken lassen, Brutto+Zinsen im Urteil, wer ermittelt Zahlbetrag=Netto?

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ZynHH (R.i.P.)

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Moin, ich habe eine Klage wegen nicht ausbezahlter Urlaubstage vorm Arbeitsgericht gewonnen.
Um nicht noch länger hinter dem Geld hinterher laufen zu müssen, will ich das Urteil vollstrecken lassen.
Im Urteil wird der Arbeitgeber verurteilt Brutto+ 5% Zinsen über dem Normzinssatz zu zahlen.

Ich möchte nun nicht warten, ob der Arbeitgeber Einspruch erhebt, da Versäumnisurteil.

Wenn ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage, trage ich dann die Bruttosumme ein oder wie und wer ermittelt den zu kassierenden Betrag?

Stehe da auf den Schlauch.

Weiss das jemand ?

LG Zyn
 

Hartzeola

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Wenn ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage, trage ich dann die Bruttosumme ein oder wie und wer ermittelt den zu kassierenden Betrag?

Vermutlich wird es keinen großen Unterschied zwischen brutto und netto geben

Der Basiszinssatz ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01. Januar und am 01. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt wird. Die Änderungen bzw. der aktuelle Basiszinssatz werden von der Bundesbank bekanntgegeben. Derzeit, d.h. seit dem 01.07.2012, beträgt der Basiszinssatz aufgrund des allgemein geringen Zinsneveaus nur 0,12 Prozent pro Jahr. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen daher zur Zeit 5,12 Prozent pro Jahr.

HENSCHE Arbeitsrecht: Lohnklage

Es ist die Summe geteilt durch 360 mal Tage, mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
 
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Das Problem ist, dass Du ja nicht weisst, wann der AG tatsächlich zahlt. Und davon hängt ja die Höhe des Zinzanspruches ab.

Vielleicht weiss ja TazD, wie man da vorgeht?
 

ZynHH (R.i.P.)

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Das Problem ist, dass Du ja nicht weisst, wann der AG tatsächlich zahlt. Und davon hängt ja die Höhe des Zinzanspruches ab.
Naja, der Anspruch besteht seit Anfang August. Den Gerichtsvollzieher will ich einsetzen, damit der Arbeitgeber nicht durch Widerspruch weiter verzögern kann.... der will das das Geld beim ALG angerechnet wird und ich nichts davon habe.

Brutto um die 1400 Euro....klar kann ich nen brutto netto Rechner nutzen, aber wenn die Summe nicht stimmt, gibt's nur neue Probleme. Die 5% sind eher nebensächlich.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ach ja, was mir noch aufiel. Der BAsisziens ist übrigens derzeit negativ. -0,88 %, also Bekommst Du 4,12 % Zinsen. Für einen Restaurantbesuch könnte es reichen.
 

ZynHH (R.i.P.)

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TazD

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Ist das Versäumnisurteil rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden? § 704 ZPO
Des Weiteren benötigst du noch die Vollstreckungsklausel auf dem Urteil, um daraus eine "vollstreckbare Ausfertigung" zu machen. § 724 ff ZPO
 

ZynHH (R.i.P.)

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Ist das Versäumnisurteil rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden? § 704 ZPO
Des Weiteren benötigst du noch die Vollstreckungsklausel auf dem Urteil, um daraus eine "vollstreckbare Ausfertigung" zu machen. § 724 ff ZPO

"Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. "

TazD, ich weiss das binnen einer Woche die Beklagte noch Widerspruch erheben kann, aber das Urteil ist trotzdem vollstreckbar. Sollte nach Widerspruch ein anderes Urteil ergehen, müsste ich halt zurückzahlen. Das nehme ich aber in Kauf, das das nicht passieren wird. Will halt nicht bis Mai oder so warten. . Der GV ist erst am Montag wieder da, würde nicht halt vorher mit der Berechnung brutto netto auseinandersetzen.

Ne Idee?
 

TazD

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"Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. "
Tiptop! :icon_daumen:

Mit 1.400 € gerechnet stehen dir 0,19 € Zinsen pro Tag zu.
Beginn der Zinsen müsste im Urteil stehen und ich würde dem GV gar keinen genauen Betrag nennen, weil ich das gar nicht könnte.
Du weißt ja nicht, wann der sich zur Beitreibung auf den Weg zu deinem ex-AG macht.

Die Frage ist, ob der GV überhaupt eine Berechnung von dir braucht? Normalerweise hat der den Titel und dann kann der GV die Zinsen taggenau berechnen und entsprechend beitreiben.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Die Zinsen sind mir egal, es geht mir um den brutto netto Betrag. Im Urteil steht halt "schuldet 1.400,00 brutto"

Wer berechnet das netto? Muss ich das machen?
 

TazD

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Sorry, jetzt ist die Frage bei mir angekommen.

Du schickst den GV los und der zieht den Brutto-Betrag ein. Weder du noch der GV müssen das netto berechnen. Das muss dann entweder der ex-AG noch nachholen und dementsprechend auszahlen oder aber er zahlt den Bruttobetrag aus, der GV übergibt dir alles und du bist selbst dafür verantwortlich, dass noch die Abzüge ans Finanzamt gezahlt werden.
 

ZynHH (R.i.P.)

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