Hallo superbeasto,
Die Kündigung meines AG kam 1 Tag vor meinem Reha Beginn, daher war es mir nicht möglich vorher Persönlich bei der Agentur vorzusprechen und mich um die Unterlagen zu kümmern.
In der Regel gibt es ja eine Kündigungsfrist (ab schriftlicher Mitteilung der Kündigung beginnt die erst zu laufen), in der trotzdem vom AG oft noch weiter zu zahlen ist wenn der Mitarbeiter AU geschrieben ist (Lohnfortzahlung ???) mit Beginn der Reha endet natürlich auch diese Zahlungspflicht des AG (meistens) ...
Mit dem Hinweis auf deine (noch laufende) AU und den Antritt einer Reha (am nächsten Tag) ist die telefonische Meldung bei der AfA auch ausreichend gewesen ... da beginnt die Zuständigkeit der AfA für dich ohnehin erst
NACH der Reha. scheinst du ja auch entsprechend gemacht zu haben.
Dann ist allerdings eine umgehende Information der AfA dazu nötig, die notfalls (bei akuter Erkrankung
NACH der Reha-Entlassung) auch telefonisch erledigt werden kann.
Wer akut krank ist (mit AU-Bescheinigung) bekommt sowieso normal noch kein ALGI sondern muss Krankengeld in Anspruch nehmen, da muss man "irgendwie durch", sich seine Finanzen wenigstens zu sichern.
Bei Grippe sollte man ja auch eine AU-Bescheinigung mit dieser Diagnose bekommen können vom behandelnden Arzt ... da kann ich dir wieder nicht ganz folgen ... ab wann du nun (nach Ende der Reha) wegen der Grippe flach gelegen hast ... Hausärzte machen auch Hausbesuche wenn man nicht in die Praxis kommen kann.
Reha ist der Ansicht dass mein alter Beruf flach fällt aufgrund der Einschränkung.
Das spielt für dein weiteres Vorgehen bei Entlassung (aus der Reha) als Arbeits-
FÄHIG erst mal keine Rolle, warum hast du deine Kündigung dort überhaupt zum Thema gemacht wenn die gerade erst am Tag zuvor erfolgt war ... was ist mit der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist bis ein Arbeitsverhältnis dann wirklich beendet ist ???
Das geht normal
NICHT von "heute auf morgen" ... und bei (eventuell) unberechtigter (fristloser) Kündigung sollte man auch am Arbeitsgericht Kündigungsschutz-Klage einreichen ... das geht zur Not auch schriftlich ... aber nur innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Es gibt leider immer noch ein umfassendes Informations-Loch und meine "Fragezeichen" werden nur größer ...
Davon ist aber abhängig, wo du im Recht bist und wo du selber was Wichtiges versäumt hast (oder haben könntest), um die aktuelle Situation zu vermeiden ...
Du klärst auch nicht eindeutig auf was
AKTUELL nun Fakt ist bei der AfA ... läuft dein Antrag dort, hast du schon einen Leistungsbescheid (und sei es zunächst mal ab dem 13.07. was vermutlich auch korrekt ist), hast du Ende Juli (oder überhaupt) schon Geld von der AfA bekommen ???
Folge-AU ab dem 04.07 - (bei KK eingegangen am 04.07 per Fax - Original per Post) Schreiben von der KK am 13.07 dass man das Krankengeld eingestellt hat.
Hast du
SELBER (fristgerecht und nachweislich) bei der KK Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt (du bist das Mitglied der KK, das ist nicht Aufgabe deines Arztes), hast du das Geld von der KK bis zum 12.07.inzwischen bekommen ???
Wenn man dir schreibt, dass du ab 13.07. kein Krankengeld mehr bekommen sollst hast du ja trotzdem noch Anspruch auf das Geld (von der KK) bis zum 12.07., war denn bis dahin deine letzte AU-Bescheinigung ausgestellt ???
Wenn die AU inzwischen offiziell beendet (also nicht mehr vom Arzt verlängert) wurde kannst du dir diese Arbeit (mit dem Widerspruch gegen die Einstellung von Krankengeld zum 13.07.) nun allerdings sparen.
Hast du danach eine weitere AU bei der KK eingereicht, (wegen der Grippe ???), ansonsten hast du ja diese Entscheidung akzeptiert ...
Arzt möchte sich da nicht Einmischen, er vertritt da die selbe Ansicht wie die Reha Klinik, könnte ja als XYZ Arbeiten.
Dann solltest du dir schnellstens einen anderen Arzt suchen, den deine Gesundheit interessiert und nicht die Ansicht einer DRV-Reha-Klinik ... die geht ihn auch
NICHTS an, du erzählst Leuten zu viel die das gar nichts anzugehen hat, auch behandelnde Ärzte müssen nicht Alles wissen ...
Vermutlich gehört er auch zu der "Fraktion" die der Meinung ist, dass Arbeitslose nicht AU geschrieben werden brauchen, "weil sie ja sowieso zu Hause sind und nicht arbeiten gehen" ...
Ein guter Arzt weiß, dass man diese Reha-Einschätzungen nicht besonders ernst nehmen darf und wie oberflächlich dort mit den echten Gesundheitsproblemen umgegangen wird ... war denn die Reha-Klinik überhaupt genauer über deine Gesundheitsprobleme informiert ???
Die bekommen auch
NICHTS "automatisch", wenn man denen keine medizinischen Unterlagen mitbringt "rehabilitieren" die nach der "Glaskugel" ... das weiß ich aus eigener Erfahrung ... und irgendwas kann man immer (noch) arbeiten ...
Mir wurde auch bescheinigt, dass ich meinen vorhandenen Stress-Job (Schichtdienst im CallCenter) nicht mehr ausüben sollte, mit zu der Zeit (unter Anderem) akuter "Telefon-Phobie" belastet.
Mein "Bezugstherapeut" meinte dann, ich solle doch mal die umliegenden Ämter "abtelefonieren" und mich dort als "Bote" bewerben der die interne Post verteilt ...

Klaro, im Zeitalter von PC und Mailverkehr gibt es da sicher noch ganz viel "zu verteilen", damit kann man sicher "reich" werden, falls man sich traut dort überhaupt anzurufen jedenfalls ... der hat in 6 Wochen
NICHT kapiert was wirklich mit mir los war und der
WOLLTE das auch gar nicht kapieren ...
So sah dann später auch mein Reha-Bericht aus, AF konnte man mich nicht entlassen, dann hätte ich ja die "verbotene" Tätigkeit bei meinem AG wieder aufnehmen müssen aber ansonsten war ich
VOLL Erwerbsfähig für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" ... sollte mir "
NUR" andere Arbeit suchen ...
Die Persönliche-Arbeitslosenmeldung am 12.07, da Ich zwischenzeitlich mir eine schwere Grippe eingefangen habe und mit Fieber, etc .. Flach gelegen habe, Telefonische erfolgte als Ich die Kündigung erhalten habe.
Dann kann es doch (eigentlich) keine Lücke geben wenn du ab dem 04.07. AU geschrieben warst
UND die KK dir sogar schriftlich gegeben hat, dass sie bis dahin zahlen wird ... hast du denn deine AU inzwischen auch offiziell vom Arzt beenden lassen und der KK das mal mitgeteilt ???
Die wollen zumindest noch den abschließenden AU-Schein haben ehe dir das restliche Krankengeld (bis zum 12. 07.) dann überweisen wird.
Das ist doch ein ganz normaler Vorgang bei den KK ...
Ab dem 13.07. bist du nun offiziell bei der AfA gemeldet und man wird auch ab diesem Tage deinen Anspruch prüfen und deinen Bescheid erstellen müssen ...
Somit fehlt mir nun für die Zeit vom 04 bis zum 12 dass Geld, einige mögen nun denken dass dies ja nicht viel wäre für mich jedoch schon.
Ob das "nicht viel" wäre kann hier Niemand beurteilen, wir kennen ja deine konkreten Leistungsbeträge gar nicht ...
Du
MUSST dich mit der KK in Verbindung setzen und deine Abschluss-Bescheinigung für die AU vom 04.07. bis zum 12.07. dort noch vorlegen / abgeben, dann wirst du auch dein Krankengeld für diesen Zeitraum bekommen.
So denke zumindest
ICH mir das im Moment wenn ich deine bisherigen Informationen einigermaßen richtig sortieren konnte ... dann gibt es nämlich gar kein echtes Problem mehr ...
MfG Doppeloma