ichbinsjetzt
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Ich stehe kurz vor alg2. Lebe mit meinem Partner und seinen Kindern zusammen. Er bezieht einkommen u von der exfrau unterhalt für die kinder. Wird das bei der bedarfsermittlung angerechnet? Das dient doch seinen kindern u wird doch wohl hoffentlich nicht als Einkommen verechnet... noch eine frage habe ich. Muss er sich meinetwegen bei seinem Arbeitgeber outen weil der das formular ausfüllen muss. Oder reicht ein kontoauszug zum Nachweis des Einkommens? Danke schon mal