Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, worauf ich bisher (guckle etc.) keine aussagekräftige Antwort gefunden habe.
Folgender Sachverhalt:
1) Ich habe einen Minijob auf 450€ Basis in Aussicht und beziehe seit längerem Alg2.
2) Ich bin Unterhaltspflichtig für ein minderjähriges Kind, welches im Haushalt der Mutter lebt. Nach aktueller Düsseldorfer Tabelle wäre der Zahlbetrag 355€/Monat Unterhalt.
Klar ist, das mir im Normalfall von den 450€ Einkommen durch den Minijob zusätzlich zu meinem Alg2 noch 170€ bleiben.
Nun habe ich nach einigen Recherchen in einem "Blog" gelesen:
"Auch wenn der Unterhalt nicht vom Gericht oder Jugendamt festgesetzt ist (nur gesetzlicher Unterhalt), darf der Unterhalt vorab vom Einkommen abgezogen werden."
Link zum Blog:
400 Euro Job und Unterhalt für Kind bei Hartz 4 - Hartz IV, Sozialrecht und ALG
Berufen wird sich auf ein Urteil des Bundessozialgericht vom 09.11.2010 – Az: B 4 AS 78/10
Die Details sind hier zu finden:
https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11911
Das Urteil habe ich mir nun mehrmals durchgelesen, es geht dabei um den
durch eine "Jugendamtsurkunde titulierte Unterhaltsanspruch"
Anmerken dazu möchte ich an dieser Stelle, das meine Unterhaltspflicht NICHT tituliert ist, weder vom Gericht noch durch eine Jugendamtsurkunde.
Es geht also ausschließlich um den gesetzlichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Nun meine Frage:
Ist es richtig, das ich beim Einkommen meines Minijobs die 355€ absetzen kann um damit den Kindesunterhalt zu bezahlen?
ich habe eine Frage, worauf ich bisher (guckle etc.) keine aussagekräftige Antwort gefunden habe.
Folgender Sachverhalt:
1) Ich habe einen Minijob auf 450€ Basis in Aussicht und beziehe seit längerem Alg2.
2) Ich bin Unterhaltspflichtig für ein minderjähriges Kind, welches im Haushalt der Mutter lebt. Nach aktueller Düsseldorfer Tabelle wäre der Zahlbetrag 355€/Monat Unterhalt.
Klar ist, das mir im Normalfall von den 450€ Einkommen durch den Minijob zusätzlich zu meinem Alg2 noch 170€ bleiben.
Nun habe ich nach einigen Recherchen in einem "Blog" gelesen:
"Auch wenn der Unterhalt nicht vom Gericht oder Jugendamt festgesetzt ist (nur gesetzlicher Unterhalt), darf der Unterhalt vorab vom Einkommen abgezogen werden."
Link zum Blog:
400 Euro Job und Unterhalt für Kind bei Hartz 4 - Hartz IV, Sozialrecht und ALG
Berufen wird sich auf ein Urteil des Bundessozialgericht vom 09.11.2010 – Az: B 4 AS 78/10
Die Details sind hier zu finden:
https://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11911
Das Urteil habe ich mir nun mehrmals durchgelesen, es geht dabei um den
durch eine "Jugendamtsurkunde titulierte Unterhaltsanspruch"
Anmerken dazu möchte ich an dieser Stelle, das meine Unterhaltspflicht NICHT tituliert ist, weder vom Gericht noch durch eine Jugendamtsurkunde.
Es geht also ausschließlich um den gesetzlichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Nun meine Frage:
Ist es richtig, das ich beim Einkommen meines Minijobs die 355€ absetzen kann um damit den Kindesunterhalt zu bezahlen?