Kindergeldzuschlag nun bis zur Vollendung 25. Lebensjahr

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vagabund

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Hinweis:

Zur Vermeidung von SGB II-Hilfebedürftigkeit wird Kindergeldzuschlag jetzt für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

(§ 6a Abs. 1 S. 1 BuKG n.F.) ab 01.04.2006

Quelle
 
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