Eine Familie hat ab Januar 2018 Kindergeldzuschlag beantragt. dieser wurde abgelehnt. Die Familie hat von einem Anwalt Widerspruch einlegen lassen. Nach über 3 Monaten kam eine Antwort. Und zwar will das zuständige Amt auf einmal noch neue Unterlagen. Die Frau ist selbstständig und arbeitet seit august wieder. Da wollen sie jetzt entsprechende Einkommensnachweise.
3 Fragen:
Ist das rechtens, dass nach dem eine Bescheid mit Widerspruch ergangen ist, nochmal neue Unterlagen angefordert werden.
Kann jetzt Untätigkeitsklage erhoben werden, obwohl das Amt neue Unterlagen anfordert.
Das Jobcenter wurde gleich nach Ablehnung des Bescheides informiert und ein formloser Antrag auf Hartz4 gestellt.
Jetzt sagt das Jobcenter, dass auf gar keinen Fall ab Januar Hartz4 gezahlt werden kann, da der formlose Antrag erst im Juli (unmittelbar nach ergehen des Ablehnungsbescheides) gestellt wurde. Ist das so richtig?
3 Fragen:
Ist das rechtens, dass nach dem eine Bescheid mit Widerspruch ergangen ist, nochmal neue Unterlagen angefordert werden.
Kann jetzt Untätigkeitsklage erhoben werden, obwohl das Amt neue Unterlagen anfordert.
Das Jobcenter wurde gleich nach Ablehnung des Bescheides informiert und ein formloser Antrag auf Hartz4 gestellt.
Jetzt sagt das Jobcenter, dass auf gar keinen Fall ab Januar Hartz4 gezahlt werden kann, da der formlose Antrag erst im Juli (unmittelbar nach ergehen des Ablehnungsbescheides) gestellt wurde. Ist das so richtig?