mein sohn ist 23 und ausbildungsplatzsuchend. nun bekomme ich von der Kindrrgeldkasse eine mitteilung dass er nachweise ab 2004 vorbringen soll über seine bemühungen der arbeitssuche. ist das rechtens denn wer hat noch unterlagen vor 3 jahren?
meine frage, wie lange muss man nachweise aufbewahren zumal nie einer danach gefragt hat?
danke im voraus
meine frage, wie lange muss man nachweise aufbewahren zumal nie einer danach gefragt hat?
danke im voraus