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ExUser 59743
Gast
Hallo,
kurze Randpunkte :
- bis dato geht das Kindergeld an den Erziehungsberechtigten
- Kind steht kurz vor Volljährigkeit daher steht ab dem neuen Jahr eine Neuberechnung des Jobcenters in's Haus da u.a. Unterhalt neu berechnet wird
- Dadurch wird das Kind wahrscheinlich aus der BG fallen da Bedarf durch Unterhalt & Kindergeld gedeckt sein wird
- Ich selbst beziehe ALG2 Kind (egal ob in BG oder nicht Kind bleibt weiterhin im Haushalt leben)
Nun zu meinen Fragen:
Ich überlege das Kindergeld direkt an mein Kind überweisen zu lassen, wie würde sich das dann auf mein ALG2 auswirken ?
Erhöht sich dadurch der Regelsatz ?
Oder wäre das eher nicht zu empfehlen ?
Wenn das Kind aus der BG fällt könnte man dann Wohngeld beantragen ?
Aktuell ist das Kind noch in der BG und über das Bildungs & Leistungspaket wurde bereits für nächstes Jahr etwas genehmigt.
Wie verhält sich das dann beim rausfallen aus der BG ? Wird die Genehmigung der Kostenübernahme zurückgenommen ?
Vielen Dank
kurze Randpunkte :
- bis dato geht das Kindergeld an den Erziehungsberechtigten
- Kind steht kurz vor Volljährigkeit daher steht ab dem neuen Jahr eine Neuberechnung des Jobcenters in's Haus da u.a. Unterhalt neu berechnet wird
- Dadurch wird das Kind wahrscheinlich aus der BG fallen da Bedarf durch Unterhalt & Kindergeld gedeckt sein wird
- Ich selbst beziehe ALG2 Kind (egal ob in BG oder nicht Kind bleibt weiterhin im Haushalt leben)
Nun zu meinen Fragen:
Ich überlege das Kindergeld direkt an mein Kind überweisen zu lassen, wie würde sich das dann auf mein ALG2 auswirken ?
Erhöht sich dadurch der Regelsatz ?
Oder wäre das eher nicht zu empfehlen ?
Wenn das Kind aus der BG fällt könnte man dann Wohngeld beantragen ?
Aktuell ist das Kind noch in der BG und über das Bildungs & Leistungspaket wurde bereits für nächstes Jahr etwas genehmigt.
Wie verhält sich das dann beim rausfallen aus der BG ? Wird die Genehmigung der Kostenübernahme zurückgenommen ?
Vielen Dank