farger4711
Priv. Nutzer*in
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Hallo ihr Lieben,
mein Sohn (16) zieht zu seinem Vater (ALG II),
ich (kein ALG II) werde den Kindesunterhalt an den
Vater zahlen. Er wird auch der Kindergeldberechtigte sein.
Er hat bei Antragstellung mitgeteilt, dass sein Sohn nicht im
Bezug sein wird. Die SB hat darauf zur Antwort gegeben, dass
er ihr das wohl überlassen müsse, wie sie das rechnet...
Irgendwas wurde gesagt, die würden in Vorkasse gehen und sich
den Unterhalt dann bei mir holen?????
Ich werde den Unterhalt ganz normal per Dauerauftrag anweisen.
Was kann der KV dagegen tun? Welche Rechtsgrundlage könnte er anführen?
Mir ist in Erinnerung, wenn kein Antrag gestellt wird (für Sohnmann) dann kann auch
nichts "gerechnet" werden. Ist doch richtig?
Nun ist es auch so, dass ich für meinen Sohn auch Schulgeld zahle. Das kann ich aber nicht mehr, wenn ich den Unterhalt an den KV bezahle,
Mein Sohn geht seid 5 Jahren auf eine Privatschule. Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? (UN)normalerweise wird das dem KV zugerechnet (ist nicht in Ordnung für mich), aber davon müßte das Schulgeld bezahlt werden können.
Wie ist das zu regeln?
Ich bedanke mich für eure Antworten!!!
mein Sohn (16) zieht zu seinem Vater (ALG II),
ich (kein ALG II) werde den Kindesunterhalt an den
Vater zahlen. Er wird auch der Kindergeldberechtigte sein.
Er hat bei Antragstellung mitgeteilt, dass sein Sohn nicht im
Bezug sein wird. Die SB hat darauf zur Antwort gegeben, dass
er ihr das wohl überlassen müsse, wie sie das rechnet...
Irgendwas wurde gesagt, die würden in Vorkasse gehen und sich
den Unterhalt dann bei mir holen?????
Ich werde den Unterhalt ganz normal per Dauerauftrag anweisen.
Was kann der KV dagegen tun? Welche Rechtsgrundlage könnte er anführen?
Mir ist in Erinnerung, wenn kein Antrag gestellt wird (für Sohnmann) dann kann auch
nichts "gerechnet" werden. Ist doch richtig?
Nun ist es auch so, dass ich für meinen Sohn auch Schulgeld zahle. Das kann ich aber nicht mehr, wenn ich den Unterhalt an den KV bezahle,
Mein Sohn geht seid 5 Jahren auf eine Privatschule. Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? (UN)normalerweise wird das dem KV zugerechnet (ist nicht in Ordnung für mich), aber davon müßte das Schulgeld bezahlt werden können.
Wie ist das zu regeln?
Ich bedanke mich für eure Antworten!!!