Lithomania
Neu hier...
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- 9 November 2008
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Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und muss Euch leider mit unseren Problemen behelligen. Trotz intensiven Studium der bereits geschriebenen Beiträge, komme ich nicht weiter. Im Gegenteil mittlerweile bin ich schon ganz "wuschig" im Kopf
Daten:
• Ego (50 Jahre) <-> ALGII + Selbstständigkeit
• Tochter (21 Jahre) <-> Studentin seit 10/08
Bis einschl. 10/08 haben wir eine BG im klassischen Sinn gebildet (Start: 01/2005). Mit Aufnahme des Studiums ist alles anders und super kompliziert geworden.
Lt. AA ist meine Tochter mit Beginn des Studiums raus aus der BG, was ja auch soweit ich weiß korrekt ist, da ihr ja formell Unterstützung durch das BAFÖ-Gesetz zusteht.
Und damit beginnt das Problem. BAföG wurde beantragt, aber abgelehnt, da der Kindesvater lt. deren Berechnung zuviel verdient. Nur haben wir darauf nunmal keinen Zugriff. Ich bin seit 20 Jahren geschieden und genau so lange auch mit meiner Tochter alleine.
Da das KG aber weiter bei mir in Abzug gebracht wird, habe ich die Fam.Kasse angeschrieben und per Antrag um Überweisung auf das Konto meiner Tochter gebeten. Soweit so gut.... daraufhin erhalte ich einen Fragebogen von der Familienkasse wo nachgefragt wird, ob und in welcher Form (Zahlungen, Sachleistungen od. Naturalleistungen) ich meiner Unterhaltsverpflichtung nachkomme. Momentan hat sie nur ihren UH (320.--) und das KG, um das Studium durchzustehen. KDU erhalte ich für sie ja auch nicht mehr, obwohl sie noch zu Hause wohnt.
Um das KG für sie zu vor dem Zugriff des AA zu retten, was muss nun der Fam.Kasse mitteilen??, das ich keinen UH leiste ???
Mir sind dadurch, plus noch einiger Ungereimtheiten bei der Berechnung aus Selbstständigkeit (da muss ich einen Widerspruch schreiben), mtl. 350 EUR wegggebrochen die ich so nicht auffangen kann.
Ich weiß, dass ich für meine Tochter Wohngeld beantragen kann und muss. Das ist aber leider auch nicht so einfach, da wir in Eigentum wohnen und dafür dann ein Lastenzuschussantrag gestellt werden muss. Denn kann aber wiederum nur der Eigner der Whg. beantragen, aber nur dann wenn er keine Leistungen aus dem SGB2 erhält.
Bitte, könnt Ihr mir helfen Licht ins Dunkel zu tragen? Ich weiß mittlerweile nicht mehr, wo ich ansetzen soll und empfinde das alles nur noch asozial.
Ich versuche mit dem winzigen Freibetrag meine Selbstständigkeit voranzutreiben, um schnellstmöglich von diesen Fesseln namens Ämter befreit zu sein, aber immer bekomme ich/wir nur Knüppel zwischen die Füße geworfen.
Egal in welche Richtung du dich drehst oder wendest - immer läuft man vor eine bürokratische Mauer. Ich könnte :icon_kotz:
Liebn Dank
Lithomania
ich bin neu hier und muss Euch leider mit unseren Problemen behelligen. Trotz intensiven Studium der bereits geschriebenen Beiträge, komme ich nicht weiter. Im Gegenteil mittlerweile bin ich schon ganz "wuschig" im Kopf

Daten:
• Ego (50 Jahre) <-> ALGII + Selbstständigkeit
• Tochter (21 Jahre) <-> Studentin seit 10/08
Bis einschl. 10/08 haben wir eine BG im klassischen Sinn gebildet (Start: 01/2005). Mit Aufnahme des Studiums ist alles anders und super kompliziert geworden.
Lt. AA ist meine Tochter mit Beginn des Studiums raus aus der BG, was ja auch soweit ich weiß korrekt ist, da ihr ja formell Unterstützung durch das BAFÖ-Gesetz zusteht.
Und damit beginnt das Problem. BAföG wurde beantragt, aber abgelehnt, da der Kindesvater lt. deren Berechnung zuviel verdient. Nur haben wir darauf nunmal keinen Zugriff. Ich bin seit 20 Jahren geschieden und genau so lange auch mit meiner Tochter alleine.
Da das KG aber weiter bei mir in Abzug gebracht wird, habe ich die Fam.Kasse angeschrieben und per Antrag um Überweisung auf das Konto meiner Tochter gebeten. Soweit so gut.... daraufhin erhalte ich einen Fragebogen von der Familienkasse wo nachgefragt wird, ob und in welcher Form (Zahlungen, Sachleistungen od. Naturalleistungen) ich meiner Unterhaltsverpflichtung nachkomme. Momentan hat sie nur ihren UH (320.--) und das KG, um das Studium durchzustehen. KDU erhalte ich für sie ja auch nicht mehr, obwohl sie noch zu Hause wohnt.
Um das KG für sie zu vor dem Zugriff des AA zu retten, was muss nun der Fam.Kasse mitteilen??, das ich keinen UH leiste ???
Mir sind dadurch, plus noch einiger Ungereimtheiten bei der Berechnung aus Selbstständigkeit (da muss ich einen Widerspruch schreiben), mtl. 350 EUR wegggebrochen die ich so nicht auffangen kann.
Ich weiß, dass ich für meine Tochter Wohngeld beantragen kann und muss. Das ist aber leider auch nicht so einfach, da wir in Eigentum wohnen und dafür dann ein Lastenzuschussantrag gestellt werden muss. Denn kann aber wiederum nur der Eigner der Whg. beantragen, aber nur dann wenn er keine Leistungen aus dem SGB2 erhält.
Bitte, könnt Ihr mir helfen Licht ins Dunkel zu tragen? Ich weiß mittlerweile nicht mehr, wo ich ansetzen soll und empfinde das alles nur noch asozial.
Ich versuche mit dem winzigen Freibetrag meine Selbstständigkeit voranzutreiben, um schnellstmöglich von diesen Fesseln namens Ämter befreit zu sein, aber immer bekomme ich/wir nur Knüppel zwischen die Füße geworfen.
Egal in welche Richtung du dich drehst oder wendest - immer läuft man vor eine bürokratische Mauer. Ich könnte :icon_kotz:
Liebn Dank
Lithomania