Hallo
ich brauche Hilfe:
ich bin alleinerziehende Mutter, mein Sohn ist erst knapp 2 Jahre. Eigentlich hätte ich Anpruch auf 3 Jahre Elternzeit, aber ich wollte vorher schon wieder arbeiten. Zur Zeit arbeite ich in nebenher in einem 400,- Euro Job beziehe aber noch ALGII.
1. gibt es irgendeine Chance, dass man die KFZ Versicherung+Steuern gezahlt bekommt wenn man ALGII bekommt?
Im Januar kommen auf mich 422,-Euro KFZ Versicherung hinzu, ich habe keine Ahnung wie ich diese zahlen soll?!
Ich lebe auf einem Dorf, arbeite in der Stadt. Mein Sohn geht in die Kita im Nachbarort. Die Kita macht um 7:30 auf, 7:34h muss ich schon bei der Arbeit sein. Somit brauche ich ein Auto, sonst könnte ich niemas mit öffentlichen Verkehsmitteln rechtzeitig Kind in die Kita bringen und dann bei der Arbeit sein.
Wenn ja, welche § besagen dies?
2. ich arbeite wie gesagt 400,- Euro. Habe 100 Euro + 20% Selbstbehalt, alles andere wird aufs ALGII angerechnet.
ich fahre jeden Tag 7km einfache Fahrt zur Arbeit. das wenige Geld was ich zusätzlich habe, geht teilweise nur für Mehrkosten von Benzin drauf. Gibt es eine Möglichkeit zusätzlich Kilometergeld zu beantragen?
Wenn ja, wo genau ist dies gesetzlich verankert? welchen §?
Vielen herzlichen Dank
ich brauche Hilfe:
ich bin alleinerziehende Mutter, mein Sohn ist erst knapp 2 Jahre. Eigentlich hätte ich Anpruch auf 3 Jahre Elternzeit, aber ich wollte vorher schon wieder arbeiten. Zur Zeit arbeite ich in nebenher in einem 400,- Euro Job beziehe aber noch ALGII.
1. gibt es irgendeine Chance, dass man die KFZ Versicherung+Steuern gezahlt bekommt wenn man ALGII bekommt?
Im Januar kommen auf mich 422,-Euro KFZ Versicherung hinzu, ich habe keine Ahnung wie ich diese zahlen soll?!
Ich lebe auf einem Dorf, arbeite in der Stadt. Mein Sohn geht in die Kita im Nachbarort. Die Kita macht um 7:30 auf, 7:34h muss ich schon bei der Arbeit sein. Somit brauche ich ein Auto, sonst könnte ich niemas mit öffentlichen Verkehsmitteln rechtzeitig Kind in die Kita bringen und dann bei der Arbeit sein.
Wenn ja, welche § besagen dies?
2. ich arbeite wie gesagt 400,- Euro. Habe 100 Euro + 20% Selbstbehalt, alles andere wird aufs ALGII angerechnet.
ich fahre jeden Tag 7km einfache Fahrt zur Arbeit. das wenige Geld was ich zusätzlich habe, geht teilweise nur für Mehrkosten von Benzin drauf. Gibt es eine Möglichkeit zusätzlich Kilometergeld zu beantragen?
Wenn ja, wo genau ist dies gesetzlich verankert? welchen §?
Vielen herzlichen Dank