Hallo Liebes Forum,
wieder mal ein Problem mit meiner persönlichen Ansprechpartnerin (Vermittlerin "V") beim Arbeitsamt.
Letzten Monat, nachdem V mir mein Geld sperrte (ich berichtete) und man feststellte, dass ich ja
doch einen Anspruch habe, da die Sperrung unzulässig war, lud man mich ein, um mit mir ein Gespräch zu führen (berufliche Zukunft, etc.pp).
Wir einigten uns während unserem Gespräch darauf, dass ich eine Weiterbildung mache und ich ihr zeitnah die dazugehörigen Jobangebote präsentieren sollte.
Gesagt getan. Ich suchte mir potenzielle Arbeitgeber heraus, schrieb eine E-Mail mit den Vorschlägen und Stellenanzeigen an die Arbeitsvermittlerin.
Habe selbstverständlich schon auf eine zertifizierte Ausbildungsstätte hingewiesen, die mich auch gerne ausbilden möchte.
Das V war schon (wohl aufgrund ihrer eigenen Unzufriedenheit) nicht begeistert, von mir, meiner Herkunft und meiner zukünftigen Ausbildung.
Wahrscheinlich wollte V erstmal den ihr nicht ersichtlichen Bedarf ermitteln. Aber ob meine Vermittler/in diese Maßnahme gut findet oder nicht, liegt meiner Meinung nach, nicht in ihrem Ermessen. Geht sie doch gar nichts an, was an ich mit dieser Ausbildung vorhabe.
Wahrscheinlich wäre es für sie eine Schmach, wenn ich mit meiner Ausbildung mehr verdienen würde, als sie selbst.
Dann bekam ich am Sonntag eine SMS vom Amt, ich sollte bitte binnen 24 Stunden zur "JobPoint" Vermittlung, als Maßnahme zum "Powerlogistiker".
Eine Maßnahme für Männer, da man u.U. den ganzen Tag schwere Sachen schleppen muss.
Was ja nicht schlimm ist, wenn ich ein fitter, verzweifelter Mann mittleren Alters wäre, ohne jegliche Kenntnisse der Sprache die hier gesprochen wird und eine große Familie habe die ich Ernähren muss, so gut wie nie Frei bekomme und mit 100€ Taschengeld plus Fahrkarte anspruchslos zufrieden bin. (Da wundert man sich das hier einige durchdrehen?)
Frage mich schon was als nächstes kommt! Habe V ja noch 6 Wochen in meiner Patientenkartei und da sie mich jetzt schon länger als geplant betreut (oder ich sie), hoffe ich dass diese Frau noch lange an mich zurückdenken wird.
nd da 6 Wochen sehr lang sein könnten, überlege ich, ob ich mir die Zeit mit einem Befangenheitsantrag zu V versüßen sollte, um nicht noch mehr Schaden in meinem Leben durch eine Behörde zu haben.
wieder mal ein Problem mit meiner persönlichen Ansprechpartnerin (Vermittlerin "V") beim Arbeitsamt.
Letzten Monat, nachdem V mir mein Geld sperrte (ich berichtete) und man feststellte, dass ich ja
doch einen Anspruch habe, da die Sperrung unzulässig war, lud man mich ein, um mit mir ein Gespräch zu führen (berufliche Zukunft, etc.pp).
Wir einigten uns während unserem Gespräch darauf, dass ich eine Weiterbildung mache und ich ihr zeitnah die dazugehörigen Jobangebote präsentieren sollte.
Gesagt getan. Ich suchte mir potenzielle Arbeitgeber heraus, schrieb eine E-Mail mit den Vorschlägen und Stellenanzeigen an die Arbeitsvermittlerin.
Habe selbstverständlich schon auf eine zertifizierte Ausbildungsstätte hingewiesen, die mich auch gerne ausbilden möchte.
Das V war schon (wohl aufgrund ihrer eigenen Unzufriedenheit) nicht begeistert, von mir, meiner Herkunft und meiner zukünftigen Ausbildung.
Wahrscheinlich wollte V erstmal den ihr nicht ersichtlichen Bedarf ermitteln. Aber ob meine Vermittler/in diese Maßnahme gut findet oder nicht, liegt meiner Meinung nach, nicht in ihrem Ermessen. Geht sie doch gar nichts an, was an ich mit dieser Ausbildung vorhabe.
Wahrscheinlich wäre es für sie eine Schmach, wenn ich mit meiner Ausbildung mehr verdienen würde, als sie selbst.
Dann bekam ich am Sonntag eine SMS vom Amt, ich sollte bitte binnen 24 Stunden zur "JobPoint" Vermittlung, als Maßnahme zum "Powerlogistiker".
Eine Maßnahme für Männer, da man u.U. den ganzen Tag schwere Sachen schleppen muss.
Was ja nicht schlimm ist, wenn ich ein fitter, verzweifelter Mann mittleren Alters wäre, ohne jegliche Kenntnisse der Sprache die hier gesprochen wird und eine große Familie habe die ich Ernähren muss, so gut wie nie Frei bekomme und mit 100€ Taschengeld plus Fahrkarte anspruchslos zufrieden bin. (Da wundert man sich das hier einige durchdrehen?)
Frage mich schon was als nächstes kommt! Habe V ja noch 6 Wochen in meiner Patientenkartei und da sie mich jetzt schon länger als geplant betreut (oder ich sie), hoffe ich dass diese Frau noch lange an mich zurückdenken wird.
nd da 6 Wochen sehr lang sein könnten, überlege ich, ob ich mir die Zeit mit einem Befangenheitsantrag zu V versüßen sollte, um nicht noch mehr Schaden in meinem Leben durch eine Behörde zu haben.