Seit September 2018 bin ich arbeitslos (nach Studiumsabschluss).
Nun möchte ich für 2 Tage meinen Wohnort verlassen. Mein Jobcoach hat mir schon in Aussicht gestellt, dass er einer Ortsabwesenheit nicht zustimmen wird, weil dadurch meine Eingliederung in die Arbeitswelt verhindert sein soll bzw. in den ersten Monaten keine Ortsabwesenheit genehmigt werden darf.
Meiner Eingliederung steht meine Ortsabwesenheit sicherlich nicht im Wege. Das habe ich meinem Jobcoach auch nachgewiesen. Innerhalb von 1 1/2 Monaten habe ich ca. 40 ernsthafte Bewerbungen geschrieben (für mein Studiumsberuf) und absolviere jetzt die ersten Vorstellungsgespräche.
Eine 2 tägige Ortsabwesenheit würde meiner Eingliederung definitv nicht im Wege stehen. Ob ich in dem Zeitraum noch 2-5 Bewerbungen schreibe oder nicht, spielt nicht wirklich eine Rolle. Ein mögliches Vorstellungsgespräch könnte ich einfach auf einen anderen Tag verschieben (sollte ich kurzfristig eingeladen werden). Könnte ich mit dieser Begründung einen Widerspruch einleiten, oder zählt einzig das Wort des Jobcoaches?
Wie verhält es sich mit der Sperrfrist? Ist diese zulässig?
Normalerweise würde ich wahrscheinlich einfach die 2 Tage verschwinden. Ich habe allerdings gerade eine Maßnahme abgeschlossen und erwarte, dass ich danach wieder ins Jobcenter eingeladen werde.
Nun möchte ich für 2 Tage meinen Wohnort verlassen. Mein Jobcoach hat mir schon in Aussicht gestellt, dass er einer Ortsabwesenheit nicht zustimmen wird, weil dadurch meine Eingliederung in die Arbeitswelt verhindert sein soll bzw. in den ersten Monaten keine Ortsabwesenheit genehmigt werden darf.
Meiner Eingliederung steht meine Ortsabwesenheit sicherlich nicht im Wege. Das habe ich meinem Jobcoach auch nachgewiesen. Innerhalb von 1 1/2 Monaten habe ich ca. 40 ernsthafte Bewerbungen geschrieben (für mein Studiumsberuf) und absolviere jetzt die ersten Vorstellungsgespräche.
Eine 2 tägige Ortsabwesenheit würde meiner Eingliederung definitv nicht im Wege stehen. Ob ich in dem Zeitraum noch 2-5 Bewerbungen schreibe oder nicht, spielt nicht wirklich eine Rolle. Ein mögliches Vorstellungsgespräch könnte ich einfach auf einen anderen Tag verschieben (sollte ich kurzfristig eingeladen werden). Könnte ich mit dieser Begründung einen Widerspruch einleiten, oder zählt einzig das Wort des Jobcoaches?
Wie verhält es sich mit der Sperrfrist? Ist diese zulässig?
Normalerweise würde ich wahrscheinlich einfach die 2 Tage verschwinden. Ich habe allerdings gerade eine Maßnahme abgeschlossen und erwarte, dass ich danach wieder ins Jobcenter eingeladen werde.