Keine Verhandlung der EGV - EGV per VA als nächstes - Behauptung "Sie wollen garnicht arbeiten"

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Mitglied 61702

Gast
Aaalso, es geht hier schon heftig zu. Ich bräuchte bitte mal Hilfe von den EGV -Spezialisten, bin am Ende mit meinem Latein!

Ich bin heute mit viel Mühe (mir gehts echt nicht gut, sowohl orthopädisch, als auch kardiologisch) zum JC , um zum einen meine AU abzugeben, zum anderen von der Leistungsabteilung eine Bescheinigung abzuholen und eben auch den Antwortschein, daß ich nicht zum Termin beim pAp kommen würde wegen AU . Es kam wie es kommen mußte, die Empfangsdame hielt mich fest mit dem Kommentar, mein pAp müsse das mit dem Termin mit mir klären. Ich dumme Nuß habe gewartet. Blöd wie ich bin.

Ich hatte ja unlängst meinen ersten (!) Änderungsvorschlag für die EGV eingereicht, auf den nicht geantwortet wurde. Stattdessen kam heute der pAp angeschossen, meinte zuerst einmal, daß wenn er das wolle, müsse ich ihm auf jeden Fall eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Er sei ja aber so nett gewesen, und hätte das noch garnicht verlangt. Außerdem ginge es ihm nicht um den Nachweis meiner Bemühungen, denn ich sei ja AU , da bräuchte ich mich eh nicht bewerben. Nein, er wollte mich zu einem Termin sehen, damit er mir mitteilen kann, daß bei ihm EGVs prinzipiell nicht verhandelt würden.

Und dann fing er frisch und frei an mit mir herumzuhändeln, wollte die EGV durchgehen und mich gleich unterschreiben lassen. Dies obwohl ich mehrfach darauf hinwies, daß ich mich nicht wohl fühlte, AU geschrieben sei und außerdem einen Beistand für diese Gespräche dabei haben wolle. Er meinte, das interessiere ihn nicht. Die Textbausteine seien von der BA vorgeschrieben, er habe seitens seines Vorgesetzten die Anordnung, daß mit jedem ELO eine EGV abgeschlossen werden müsse, egal ob krank oder nicht, und daß er mir das Ding jetzt einfach postalisch als VA zukommen ließe.

Im Nachgang kam dann, daß er sehr wohl wahrgenommen habe, daß ich mich für eine Künstlerin hielte, er der Auffassung sei, ich würde sowieso nicht arbeiten wollen, und Kaltbewerbungen eh nix bringen würden, aber eine Stelle als Putzfrau zu finden doch wohl kein Problem wäre. Als ich ihn darauf hinwies, daß dies nicht meinen Einschränkungen entspräche, interpretierte er die Aussagen des Amtsarztes derart daneben, daß ich erstmal nix mehr sagte. An diesem Punkt hätte ich dann wirklich gern einen Beistand als Zeugen dabei gehabt.

Auf meinen Einwand, daß die EGV ein Vertrag sei, der frei ausgehandelt werden könne und auch werden sollte, hieß es "bei mir aber nicht!", und "das habe die BA nicht so vorgesehen", und "dann gehense halt in den Widerspruch oder die Klage" und "auf Sie laß ich mich nicht ein, Sie machen mir unnötige Arbeit für die ich weder Lust noch Zeit habe".

Was sagt man zu sowas? Ich bin grad geplättet. Das wird noch richtig lustig. Und selbstverständlich will ich nicht auf mir sitzen lassen, daß ich keine Arbeit wolle, ich habe mir ja bereits eine Honorarstelle für Herbst und Winter besorgt und habe nichts gegen noch weitere Arbeit. Aber diese hat gefälligst "leidensgerecht" zu sein, ihm war ja noch nicht mal klar, daß der Amtsarzt auf eine Büroarbeit hingewiesen hatte.

Interessant an der Nummer ist auch, daß es bisher meines Wissens keine gültige EGV gibt (er meint er schreibt eine alte EGV vom vorherigen JC fort), ich habe aber nie eine unterschrieben und nie eine als VA erhalten bisher. Es ist auch noch nie ein Profiling gemacht worden, schon gar nicht von ihm.

Ich weiß nicht mehr weiter. Das ist alles von einem anderen Stern.
 
Das ist es wirklich. :wink:

Für die fehlende Verhandlungsphase schon mal als Anfang: Link.

Selbstverständlich muss eine Verhandlungsphase durchlaufen werden, wenn dafür Zeit ist.
Wenn dafür keine Zeit ist, muss das Warum dazu explizit im VA begründet werden.

Für die Wegeunfähigkeitsbescheinigung müsste er schon schriftlich werden, was oft nicht ganz so grandios wird, wie es sich im Gespräch herauströten lässt.

Also bitte nicht bange machen lassen - dadurch sollst Du nur denkscheu werden. :wink:

Bitte die Schriftstücke soweit vorhanden anonymisiert, aber mit lesbaren Datumsangaben einstellen.
 
Im Anhang die vom pAp geschriebene EGV , die ich damals sofort unterschreiben sollte. Ich nahm sie mit, und habe ihm dann diesen Gegenvorschlag geschickt, der auch mit angehängt ist.
 

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Warum willst du gegen den Punkt der OAW vorgehen? Dort steht doch nur, dass OAW genehmigt werden muss. Wenn man es genau nehmen will, steht dort, dass jedem deiner OAW -Anträge entsprochen werden muss. Es steht nicht dabei, wieviele Tage du maximal oaw sein darfst oder sonstiger Einschränkungen in diesem Punkt :wink:
 
Warum willst du gegen den Punkt der OAW vorgehen? Dort steht doch nur, dass OAW genehmigt werden muss. Wenn man es genau nehmen will, steht dort, dass jedem deiner OAW -Anträge entsprochen werden muss. Es steht nicht dabei, wieviele Tage du maximal oaw sein darfst :wink:

Weil die OAW bereits gesetzlich geregelt ist und hier so interpretiert werden kann, daß eine extreme Einschränkung besteht. Wenn ich jedes Mal genehmigen lassen muß, wenn ich den Stadtkreis verlasse, dann geht dies sehr weit über die gesetzliche OAW -Regelung hinaus. Dann reicht eine Tankquittung aus dem Nachbarlandkreis aus, um mich zu sanktionieren. Nee danke. Und ja, ich habe deutlich den Eindruck, daß die so gestrickt sind.
 
Was mich an der EGV stören würde,waäre der Zwang sich auch bei ZAF zu bewerben.

Wie soll eine ZAF sicherstellen, dass ser Einsatz immer leidensgerecht ist? Oder die Pendelzeit von maximal einer Stunde?

Ich weiss, aus der Fürsorgepflicht heraus muss das auch ein ZAF beachten, aber genau das ist der Grund, warum ZAFFEN Mitarbeiter mit gesindheitlichen Einschränkungen ungern einstellen. Für dei Abklärung, ob der Einsatz leidensgerecht it, haben die gar keine Zeit. Ich jedenfalls war mir letztes Jahr mit meiner SB bei der AFA sofort einig, dass Bewerbungen bei ZAFFEN schlicht Quatsch für mich als Rollstuglfahrerin sind.

Warum solltest Du Dich auf eine nicht leidensgerechte Stelle bewerben? Ich würde mir das nicht antun, von daher iat die Frage nach den Folgen überflüssig. Man könnte höchstens sagen, dass eine solche Bewerbung dann nicht zielführend ist und dir dafpr die Bewerbungskosten verweigern, weil es eh keine Cahnce auf Einstellung gibt. Anderersits darf man es Dir nicht verbieten, Deine Gesundheit freiwillig weiter zu ruhinieren. Aber ein Arbeitgeber darf es wiederum aus Fprsorfepflicht eigentlich nicht zulassen.

Genauso de Frage nach den Folgen, wenn Du dem Arbeitgeber Deine mangelnde Belastbarkeit mitteilst. Wenn das Einfluss auf Dine Arbeit hat, bist Du dazu sogar verpfkichtet. Also darf das schlicht keine Folgen haben.
 
Wenn ich jedes Mal genehmigen lassen muß, wenn ich den Stadtkreis verlasse, dann geht dies sehr weit über die gesetzliche OAW -Regelung hinaus.

Ich finde in diesem EGV -Entwurf keine Regelung, wie dein Tagesnahbereich definiert ist. Eine Einschränkung auf den Stadtkreis kann ich nicht finden. Daher müsste die gesetzliche Regelung zum Tragen kommen. Da besteht dein Bewegungsradius bei 1,25 h Fahrzeit oder 50 km.

Zudem verstehe ich den Satz: "OAW muss genehmigt werden" so, dass jeder deiner Anträge auf OAW genehmigt werden muss. Eine Ablehnung ist in diesen Worten nicht vorgesehen.

Was mich an der EGV stören würde,waäre der Zwang sich auch bei ZAF zu bewerben.

Da kann man geteilter Meinung sein. Die Vorgabe lautet 3 Bewerbungen/Monat. Wenn diese 3 Bewerbungen bereits ohne ZAF erfüllt sind, warum sollte sie sich dann auch noch bei ZAF bewerben? Es steht nicht geschrieben, dass unter diesen 3 Bewerbungen mindestens 1 bei einer ZAF sein muss.
 
Weil die OAW bereits gesetzlich geregelt ist und hier so interpretiert werden kann, daß eine extreme Einschränkung besteht.
Dann hast Du aber entweder die EAO nie gelesen oder nicht verstanden.
Ich kopiere mal für Dich aus unserem Leitfaden;

Ortsabwesenheit (OAW ) - Erreichbarkeitsanordnung (EAO )

Hier gilt zu beachten:
  • Die Beschränkung richtet sich in der Hauptsache auf postalische Erreichbarkeit.
  • Telefonische- oder persönliche Erreichbarkeit ist damit aber nicht vorgeschrieben.
  • Eine geplante längere Abwesenheit sollte unbedingt schriftlich nachweisbar beim LT beantragt werden.
  • Ungenehmigte OAW können durch Unfälle, Zahlungsverkehr oder andere Ereignisse bekannt werden.
Auszug EAO meinte:
§ 1 Grundsatz

(1) Vorschlägen der AfA zur beruflichen Eingliederung kann zeit- und ortsnah Folge leisten,
wer in der Lage ist, unverzüglich
  1. Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich zur Kenntnis zu nehmen,
  2. das Arbeitsamt aufzusuchen,
  3. mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
    in Verbindung zu treten und bei Bedarf persönlich mit diesem zusammenzutreffen und
  4. eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn persönlich
an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.
Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag
oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post
erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.

§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs

Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn
  1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
  2. er auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllen kann und
  3. er sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhält. Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung
    des Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre,
    das Arbeitsamt täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu erreichen.
Was Deine Kommunikation betrifft, hast Du viel zu viel Fläche preisgegeben.
Der SB hat sein Ziel erreicht, weil Du Dich zu Rechtfertigungen hinreißen lassen hast.
Wenn ich keinen Termin habe, lasse ich mich nicht auf :icon_laber: ein und schon garnicht von irgendjemandem festhalten.
Vielleicht hast Du ja dazugelernt. Ich gebe Dir mal ein wenig Lektüre mit auf den Weg;

Kommunikation mit Behörden und Sachbearbeitern
Methoden der Manipulation von Elias Erdmann (PDF)
Die etwas intelligentere Art Kontra zu geben von Barbara Berckhan (Online-Text)
 
Eben, die Definition fehlt. An ihre Stelle kann auch treten "jede Abwesenheit vom Ort muß genehmigt werden". Der Satz läßt sich in beide Richtungen drehen, und ich glaube schlichtweg an keine freundlichen Auslegungen dieses JC .

Diese Punkt ist völlig sinnfrei in der EGV , das ist bereits geregelt. Wenns also drin steht, kann es nur dazu dienen, Sanktionen auszusprechen.

Ich bin realistischer Pessimist ;-)
 
Was Deine Kommunikation betrifft, hast Du viel zu viel Fläche preisgegeben.
Der SB hat sein Ziel erreicht, weil Du Dich zu Rechtfertigungen hinreißen lassen hast.
Wenn ich keinen Termin habe, lasse ich mich nicht auf :icon_laber: ein und schon garnicht von irgendjemandem festhalten.

Oh, ich bereue sehr, mich darauf eingelassen zu haben. Ich hätte auf dem Absatz kehrt machen sollen, als er meinte mit mir doch noch sprechen zu müssen.
 
Im Anhang die vom pAp geschriebene EGV , die ich damals sofort unterschreiben sollte.
Der darin verzapfte Unsinn wundert mich nicht.
4. Unterstützung durch das Jobcenter meinte:
Die Bewerbungskosten können ..... übernommen werden.
"Können" ist keine Zusicherung.
4. Unterstützung durch das Jobcenter meinte:
Für eine zielgerichtete Bewerbung, welche ... werden pauschal 5 Euro erstattet.
Auch mit fehlerhaftem Deutsch ist also nach 5 Euro Schluß mit lustig. :eek:
Ich denke, der SB hat nicht umsonst auf angeblich im Regelsatz enthaltene Mittel hingewiesen.
5. Zur Integration in Arbeit meinte:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, ...
daß Bewerbungen auf VV keine Eigenbemühungen darstellen.
Sieht der Bundestag aber anders;
Bundestag Az. Pet 4-17-11-81503-036141 v. 23.03.2012 Abschlussbegründung meinte:
Wenn auch die Entgegennahme von Vermittlungsvorschlägen durch die Arbeitsagentur noch keine Eigenbemühung darstellen kann,
so sind jedenfalls sich hieraus ergebende Bewerbungen, Vorsprachen und Vorstellungsgespräche
genauso dem Arbeitssuchenden obliegende und bei der Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung zu beachtende Eigenbemühungen,
wie die weiteren denkbaren Formen von Eigenbemühungen.
Nochmal für die Zweifler; Der Petitionsausschuß ist Organ des gesetzgebenden Bundestages.
Ggf. die Begründung ausdrucken und dem SB unter die Nase halten:
Vermittlungsvorschlag Eigenbemühungen - Petition 23756 - Pet 4-17-11-81503-036141 Abschlussbegründung
 
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