Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 AS 1618/11 B 15.03.2012 rechtskräftig
Tatsächlich für die Wohnung anfallende Nebenkosten sind nicht in Relation zur angemessenen Wohnungsgröße zu reduzieren; dies lässt sich mit den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen, nicht in Übereinstimmung bringen.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150804
Tatsächlich für die Wohnung anfallende Nebenkosten sind nicht in Relation zur angemessenen Wohnungsgröße zu reduzieren; dies lässt sich mit den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen, nicht in Übereinstimmung bringen.
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