Keine qm-bezogene Reduzierung der Betriebskosten

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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 AS 1618/11 B 15.03.2012 rechtskräftig


Tatsächlich für die Wohnung anfallende Nebenkosten sind nicht in Relation zur angemessenen Wohnungsgröße zu reduzieren; dies lässt sich mit den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen, nicht in Übereinstimmung bringen.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150804
 

wolliohne

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Danke Vagabund,

bei mir leider verjährt.
 
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