(k)einEinzelfall
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 2 September 2016
- Beiträge
- 131
- Bewertungen
- 47
Hallo!
Bin gerade etwas verunsichert und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Nach einem erfolgreichen Widerspruch hatte ich bei der Wohngeldstelle (BY) Kostenerstattung beantragt. Die Erstattung i. H. v. 25,50 Euro wurde komplett abgelehnt. Über meinen Widerspruch wurde seit Frühjahr 2018 nicht entschieden, weshalb ich Untätigkeitsklage beim VwG erhob.
Nun erhielt ich eine Rechnung über Verfahrensgebühren i. H. v. 105 Euro
(berechnet aus vorl. Streitwert 25,50 Euro). Ich dachte, für Untätigkeitsklagen gäbe es "günstige" Pauschalen bei Untätigkeitsklagen...
Das VwG führt das Verfahren jedenfalls wegen "Wohngeld (Untätigkeitsklage)". Das stimmt in dieser Form aber nicht; es geht ja um die Kostenfestsetzung nach einem Widerspruch gegen einen Wohngeldbescheid.
Könnt ihr mir sagen, ob das so seine Richtigkeit hat oder ob ich hier - außer zahlen - etwas Klarstellendes ans VwG schreiben muss?
Danke schonmal!
Bin gerade etwas verunsichert und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Nach einem erfolgreichen Widerspruch hatte ich bei der Wohngeldstelle (BY) Kostenerstattung beantragt. Die Erstattung i. H. v. 25,50 Euro wurde komplett abgelehnt. Über meinen Widerspruch wurde seit Frühjahr 2018 nicht entschieden, weshalb ich Untätigkeitsklage beim VwG erhob.
Nun erhielt ich eine Rechnung über Verfahrensgebühren i. H. v. 105 Euro
Das VwG führt das Verfahren jedenfalls wegen "Wohngeld (Untätigkeitsklage)". Das stimmt in dieser Form aber nicht; es geht ja um die Kostenfestsetzung nach einem Widerspruch gegen einen Wohngeldbescheid.
Könnt ihr mir sagen, ob das so seine Richtigkeit hat oder ob ich hier - außer zahlen - etwas Klarstellendes ans VwG schreiben muss?
Danke schonmal!