Hallo Leute,
erstmal ein frohes neues Jahr! Der erste Tag ist schon fast geschafft.
Und bereits jetzt habe ich ein Problem
Da ja die Leistung (bei mir aufstockend) immer im Voraus gezahlt wird, müsste ergo ja für Januar spätestens Ende Dezember ausgezahlt werden. Leider habe ich keinen Zahlungseingang verzeichnen können.
Wie lange sollte ich warten?
Zumal meine Leistungen bis zum 31.01.2013 gewährt wurden. (Nachfragen bei meiner Optionskommune kann man sich abschminken, können nichts einsehen. Hatte schon persönlich nachgefragt noch im alten Jahr, alle sind im Urlaub)
Die einzige Idee, die die durchaus nette und hilfsbereite Dame am Empfang hatte, war dass es ggf. an der fehlenden Berechnungsgrundlage liegen könnte.
Da ich ja nur bis zum 31.12.2012 vorgeburtliches Muttschaftsgeld erhalten hätte und man sonst nix wüsste, was ich noch im Januar kriegen würde. Ich sollte halt warten bis das Kind da ist, die Geburtsurkunde, sowie alle Nachweise für die Antragsabgabe der "üblichen vorrangigen Leistungen" inkl. der voraussichtlichen Höhe der Leistungen
abgeben. Dann könnte man ja alles berechnen und ich hätte ggf. in 3 Wochen das Geld, wenn da nicht nur noch der Weiterbewilligungsantrag wäre. (Also im Januar 2013 Veränderungsmitteilung wg. Geburt Kind, sowie die Weiterbewilligung für die nächsten 6 Monate. Dann kanns noch länger dauern)
Stimmt das? Kann man denn nicht einfach was im nächsten Monat nachzahlen, als die Leute ohne Geld da sitzen zu lassen?
erstmal ein frohes neues Jahr! Der erste Tag ist schon fast geschafft.
Und bereits jetzt habe ich ein Problem

Da ja die Leistung (bei mir aufstockend) immer im Voraus gezahlt wird, müsste ergo ja für Januar spätestens Ende Dezember ausgezahlt werden. Leider habe ich keinen Zahlungseingang verzeichnen können.
Wie lange sollte ich warten?
Zumal meine Leistungen bis zum 31.01.2013 gewährt wurden. (Nachfragen bei meiner Optionskommune kann man sich abschminken, können nichts einsehen. Hatte schon persönlich nachgefragt noch im alten Jahr, alle sind im Urlaub)
Die einzige Idee, die die durchaus nette und hilfsbereite Dame am Empfang hatte, war dass es ggf. an der fehlenden Berechnungsgrundlage liegen könnte.
Da ich ja nur bis zum 31.12.2012 vorgeburtliches Muttschaftsgeld erhalten hätte und man sonst nix wüsste, was ich noch im Januar kriegen würde. Ich sollte halt warten bis das Kind da ist, die Geburtsurkunde, sowie alle Nachweise für die Antragsabgabe der "üblichen vorrangigen Leistungen" inkl. der voraussichtlichen Höhe der Leistungen
Stimmt das? Kann man denn nicht einfach was im nächsten Monat nachzahlen, als die Leute ohne Geld da sitzen zu lassen?