Hallo,
kann sich das JC darauf berufen keine Leistungen zu geben bzw
die Förderung einer Arbeitsstelle nicht zu gewähren, indem Sie
auf ein Attest hinweisen, welches besagt das die Arbeit gesundheitlich
nicht zumutbar ist ?
Ich meine hat man nicht die freie eigene Entscheidung eine Arbeit
anzunehmen, trotz nachweisbarer gesundheitlicher Einschränkungen
und eben auf " eigene Gefahr " ?
Es ist doch Unterschied ob es sich um eine ZAF oder direkt bei einem Arbeitgeber handelt, bei dem die Beschäftigung sicher längerfristiger und sicherer ist als bei einer ZAF. Vermutlich wird das JC dies nicht als Grund anerkennen, oder ?
kann sich das JC darauf berufen keine Leistungen zu geben bzw
die Förderung einer Arbeitsstelle nicht zu gewähren, indem Sie
auf ein Attest hinweisen, welches besagt das die Arbeit gesundheitlich
nicht zumutbar ist ?
Ich meine hat man nicht die freie eigene Entscheidung eine Arbeit
anzunehmen, trotz nachweisbarer gesundheitlicher Einschränkungen
und eben auf " eigene Gefahr " ?
Es ist doch Unterschied ob es sich um eine ZAF oder direkt bei einem Arbeitgeber handelt, bei dem die Beschäftigung sicher längerfristiger und sicherer ist als bei einer ZAF. Vermutlich wird das JC dies nicht als Grund anerkennen, oder ?