Ich habe so viel gelesen in letzter Zeit aber manche wesentlichen Dinge habe ich immer noch nicht richtig verstanden. 
Es heißt ja, eine EGV per VA wird rechtskräftig, wenn sie unwidersprochen bleibt. Bedeuted dies, dass wenn eine Sanktion aus ihr hervorgeht, diese nicht mehr angreifbar ist ? Ich meine nämlich, dass dies eben sehr wohl noch geht. Oder ?
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Es heißt ja, eine EGV per VA wird rechtskräftig, wenn sie unwidersprochen bleibt. Bedeuted dies, dass wenn eine Sanktion aus ihr hervorgeht, diese nicht mehr angreifbar ist ? Ich meine nämlich, dass dies eben sehr wohl noch geht. Oder ?

