"Keine Gnade für Schwerbehinderte" ... Ich finde schon die Überschrift reichlich daneben. Ein Gericht ist nicht für "Gnade" zuständig, sondern für die Rechtsprechung. Wenn möglich, intelligente Rechtsprechung.
Das LSG hat es sich in seinem gekippten Urteil zu leicht gemacht. Schmerzensgeld ist nicht dazu da, Zinseinkünfte daraus zu erzielen. Insofern liegt das BSG richtig.
Aber auch das BSG macht es sich zu leicht, wenn es pauschal sagt, jegliche Zinsen seien als Einkünfte anzurechnen. Es gibt keine wie auch immer geartete Verpflichtung, Schmerzensgeld unmittelbar zu verbrauchen. Es macht sogar viel Sinn, es eben nicht mit vollen Händen auszugeben, sondern zumindest Teile als Rücklage zu behalten und damit - wenn es notwendig ist - Benachteiligungen aufgrund des erlittenen Schadens zu kompensieren.
Aus meiner Sicht müsste auf jeden Fall der Teil der Verzinsung anrechnungsfrei bleiben, der lediglich den Wertverlust des angelegten Kapitals, also die Inflation ausgleicht.