Keine Genehmigung für Umzug von 6-Zimmer-Wohnung in 1-Zimmer-Wohnung ...suche Rat !

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sisiphus

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ich wohne derzeit in einer 121 qm ² mit 6 Zimmern und Garten, wohl gemerkt alleine. Da meine Kinder alle erwachsen sind und ausgezogen sind. Ich würde gerne umziehen, da mir die Wohnung echt zu groß ist.

Obwohl man einen Mietberechtigungsschein braucht mit dem Einzug und die Zahl der Bewohner von 5 Personen auf 1 Person reduziert ist, wurde dies nie wieder nachgeprüft.
Aber das Jobcenter überweist trotzdem jeden Monat die Miete von 650,- €direkt auf das Konto des Vermieters.
Mir beleiben dann jeden Monat 160,- mit denen ich Essen, Energieversorgung, S-Bahn-Ticket und Internet bezahlen soll.
Was natürlich nicht funktioniert, denn der Energieversorger hat schon wieder angedroht mir die Energiezufuhr einzustellen. :icon_sad:

Jetzt habe ich die Möglichkeit in eine andere Stadt zu ziehen, die jedoch im gleichen Bundesland liegt. Diese Wohnung hat 1 Zimmer und kostet in der Grundmiete 320,- €, von daher war ich beim jobcenter und habe eben um genehmigung dieses Umzuges gebeten. Mit der Antwort dass eben diese 1-Zimmer-Wohnung mit 320,- € Grundmiete mit 12,-€ über der angemessenen Grundmiete liegt und der Umzug daher nicht genehmigt werden kann.


Die große Preisfrage ist jetzt wie löse ich dieses Problem ?

Das mit dem Umzug würde ich hinbekommen, und im Zweifelsfall auch die Geschichte mit der Kaution. D.h. ich will ja nur die KDU .

Die Vermieterin möchte verständlicherweise eine Absicherung, dass die Miete dann auch bezahlt wird, und hat vorgeschlagen, dass neben mir noch eine zweite Person den Mietvertrag unterschreibt.

Aber wenn da 2 Personen im Mietvertrag stehen, kann die andere Person ja haftbar gemacht werden, für nicht bezahlte Mieten. Oder?
 

Doppeloma

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Hallo sisiphus, :welcome:

ich wohne derzeit in einer 121 qm ² mit 6 Zimmern und Garten, wohl gemerkt alleine. Da meine Kinder alle erwachsen sind und ausgezogen sind. Ich würde gerne umziehen, da mir die Wohnung echt zu groß ist.

Deine Kinder sind ja sicher nicht "auf einen Schlag" alle erwachsen geworden und ausgezogen, da hast du doch sicher mal (schriftlich) Aufforderungen bekommen deine Wohnkosten zu senken, als es immer weniger Personen wurden bis du nun ganz alleine dort wohnst ?

Seit wann wohnst du denn jetzt alleine dort und wie kommt das JC dazu, einfach deinen Regelsatz so einzukürzen, dass du kaum noch was zum Leben übrig hast, um die hohe Miete an den Vermieter überweisen zu können ???

Das bedeutet ja (aus meiner Sicht), dass man nur die örtlich angemessene Miete zahlt und den Rest aus deinem Lebensunterhalt (Regelsatz) abzweigt.

Wie ist es denn dazu mal gekommen, darüber muss es doch irgendeinen Schriftverkehr mit dem JC gegeben haben ???

Obwohl man einen Mietberechtigungsschein braucht mit dem Einzug und die Zahl der Bewohner von 5 Personen auf 1 Person reduziert ist, wurde dies nie wieder nachgeprüft.

Wer konkret sollte denn das nachprüfen, beim JC ist ja offenbar schon länger bekannt, dass du dort nur noch alleine lebst, das sollte doch eigentlich genügen eine (für Alle) bessere Lösung anzustreben.

Und wenn man dich nie dazu aufgefordert haben sollte deine KdU zu senken, dann ist die aktuelle Vorgehensweise gar nicht zulässig, dann hat das JC weiter die vollen KdU zu zahlen und dir aber auch den VOLLEN Regelsatz (aktuell 409 €) zu überweisen ...

Aber das Jobcenter überweist trotzdem jeden Monat die Miete von 650,- €direkt auf das Konto des Vermieters.

Gab es mal Mietschulden oder mit welchem Recht überweist das JC sonst die Miete direkt an den Vermieter, unter drastischer Kürzung deiner Lebensgrundlage aus dem Regelsatz ... ???

Mir beleiben dann jeden Monat 160,- mit denen ich Essen, Energieversorgung, S-Bahn-Ticket und Internet bezahlen soll.
Was natürlich nicht funktioniert, denn der Energieversorger hat schon wieder angedroht mir die Energiezufuhr einzustellen. :icon_sad:

Das KANN ja auch so nicht funktionieren, deswegen sind ja dafür 409 € vorgesehen und nicht nur 160 wie man dir noch übrig lässt.

Hast du denn Niemanden der dir da vor Ort helfen kann Ordnung in diese Sache zu bringen, wie lange geht denn das schon so ... ist das ein JC der BA (das Geld kommt von der BA / AfA ) oder ist es eine Optionskommune (das Geld kommt lt. Auszug vom Landkreis oder so ähnlich) ???

Jetzt habe ich die Möglichkeit in eine andere Stadt zu ziehen, die jedoch im gleichen Bundesland liegt.

Dann solltest du das tun, es ist doch total unwirtschaftlich was da läuft und unmenschlich dazu, das JC stört das nur deswegen nicht, weil man dir die hohen Kosten aus dem Regelsatz wegnimmt ... sonst würde man froh sein dich los zu werden ...

Diese Wohnung hat 1 Zimmer und kostet in der Grundmiete 320,- €, von daher war ich beim jobcenter und habe eben um genehmigung dieses Umzuges gebeten.

Hast du das schriftlich gemacht, und diese Ablehnung auch schriftlich erhalten, das vermag ich mir nicht vorzustellen ... :icon_evil:

Außerdem kannst du normalerweise umziehen wann du das gerne möchtest, es ist ja nicht zu befürchten, dass die neue Wohnung teurer wird als die Aktuelle.

Wer hat denn mal die Kaution für diese (aktuelle) Wohnung gezahlt, war das auch schon vom Amt oder noch aus eigenen finanziellen Mitteln ???

Mit der Antwort dass eben diese 1-Zimmer-Wohnung mit 320,- € Grundmiete mit 12,-€ über der angemessenen Grundmiete liegt und der Umzug daher nicht genehmigt werden kann.

Auch diese Antwort hast du sicher nicht schriftlich bekommen, zumal es ja dann um die örtlichen Richtlinien am neuen Wohnort geht, wie viel von der aktuellen Miete zahlst du denn JETZT aus deinem Regelsatz ... ???

Welche Richtlinie gilt denn aktuell für deinen Wohnraum, das funktioniert ja auch nur, weil man deine Miete anteilig aus deinem Regelsatz "abzweigt", da wären 12 € ja ein fast "lächerlicher" Betrag, den du wohl notfalls gerne selber zuzahlen würdest, wenn es sein muss.

409 - 12 = 397 € zum Leben und für die anderen Kosten.

Die große Preisfrage ist jetzt wie löse ich dieses Problem ?

Du wirst ja auch zu einem anderen JC müssen, mit denen würde ich mich mal in Verbindung setzen, verlangt denn der neue Vermieter eine Zustimmung vom JC ?

Das mit dem Umzug würde ich hinbekommen, und im Zweifelsfall auch die Geschichte mit der Kaution. D.h. ich will ja nur die KDU .

Das wäre doch ein sehr gutes Argument und ich glaube nicht, dass man dich zwingen kann in dieser viel zu großen Wohnung zu bleiben und weiterhin den Großteil der Miete aus deinem Regelsatz zahlen zu müssen ... :icon_evil:

Die Vermieterin möchte verständlicherweise eine Absicherung, dass die Miete dann auch bezahlt wird, und hat vorgeschlagen, dass neben mir noch eine zweite Person den Mietvertrag unterschreibt.

Das halte ich aber für keine gute Idee, wer soll das denn sein für eine 1- Raum-Wohnung ?

Aber wenn da 2 Personen im Mietvertrag stehen, kann die andere Person ja haftbar gemacht werden, für nicht bezahlte Mieten. Oder?

Richtig, aus genau diesem Grund will die Vermieterin das ja so haben, wer im Mietvertrag steht ist auch zur Mietzahlung verpflichtet.

Dein Problem ist wirklich nicht leicht zu lösen aber wie es aktuell läuft bei deinem JC ist auch eine Zumutung, die so bestimmt nicht weitergehen darf ... ich hoffe es werden sich bald noch andere User dazu melden.

MfG Doppeloma
 

ZusammenAllein

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Kann mich meinem vorredner nur anschließen. Alamierender zustand. Man hat scheinbar nach einer angemessenheitsprüfung und kostensenkung deine KDU herabgesetzt. Da dich das scheinbar nicht so sehr gestört hat soll das nun so bleiben Umzug macht nur arbeit.

1. Brauchst du ne 100% zusicherung deines Vermieters das du die Wohnung auch bekommst (Wohnungsangebot). Son hin und her mit 2. Mieter ist denkbar schlecht wenn der vermieter hier ne rückzieher macht.

2. Dann stellst/bittest du mit fristsetzung (2-4 Wochen) um die Prüfung der Angemessenheit des vorgelegten Wohnungsangebots, da du sonst handeln musst um deine hilfebedürftigkeit nicht zu vergrößern oder aber deine fähigkeit zur selbstständigen lebensführung zu gefährden.

[Wenn auf 2. nicht reagiert wird DIREKT zum anwalt, der wird dann mit eilverfahren drohen und bestimmt nochmal so 2 wochen frist setzten für die Prüfung]

Sobald du die zusicherung für die angemessenheit hast (ich gehe davon aus kaution und umzug kriegst du selbst hin ansonsten sollte der Anwalt die übernahme der selbigen direkt mit beantragen) kannst du umziehn. Da deine neue KDU billiger ist als deine alte KDU und keine weiteren kosten anfallen (soweit ich überflogen hab) dürfen die nicht wiedersprechen können dir nur das leben schwer machen aber das machen sie ja auch so xD

Da du aufgrund einer kostensenkung den mietanteil selbst trägst (aus dem regelsatz) könntest du aber auch =>
3. Im Rahmen der Kostensenkung umziehn und umzugskosten und renovierungskosten beantragen. Dazu musst du noch den kostensenkungskatalog abarbeiten. A) Den aktuellen vermieter um eine kostensenkung bis auf den angemessen betrag bitten ... B) Mal in dich gehen und überlegen ob du der WG mensch bist und untervermieten möchtest (ja/nein ...) C) Dir eine billigere Wohnung suchen (hamm wa ja scho ..) und die umzugskosten beantragen.

Nun begint die arbeit bei den leuten jetzt müssen die rechnen ob dir die volle kdu für die alte wohnung zu geben nicht billiger ist als dir den umzug in die neue billigere wohnung zu genehmigen und zu bezahlen.

Du musst halt abschätzen ob du mehr zu umzug auf eigene kosten und der schrecken hat zumindest KDU technisch erst mal ein ende, Oder aber zu ihr wollt papierkrieg na dann produzieren wir mal papier bis geklärt ist warum ich umziehe und wer dafür verantwortlich ist und aufzukommen hat, tendierst.

Suche mal nach kostensenkungsaufforderung hier im forum gibs schon einige leittragende die ihr leid und ihre erfahrung diesbezüglich zusammen getragen haben.


PS: Achte auf die Doppelte Mietzahlung (so denn) auch hier musst du imvorfeld darauf hinweisen gegen pber dem JC und um klärung bitten wie du vorgehen sollte um Doppelte Mietzahlung zuvermeiden. Da kommt dan meist nüx sinnvolles als antwort. Wenn du aufpasst und es nur einen monat überschneidung gibt sehen auch hier die chancen gut aus nach 12 monaten gerichts verfahren die wiederzubekommen.
 

sisiphus

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Hallo Doppeloma,

erst einmal danke für den warmen Willkommensgruß und die ausführliche Antwort. :icon_smile:

Ich bin vor 16 Jahren in das Haus mit meinem Mann und den Kindern eingezogen, da wir zu dem Zeitpunkt beide gearbeitet haben, konnten wir die Kaution noch aus eigener Tasche zahlen.
Als wir uns dann scheiden haben lassen, ist erst mal nur mein Ex-Mann ausgezogen.

Meine Kinder sind alle in den letzten 5 Jahren ausgezogen, das kuriose an der ganzen Geschichte ist, dass selbst als die Kinder noch da waren immer gesagt wurde, die Wohnung sei zu groß aber das wurde mir immer nur mündlich gesagt. Was schriftliches habe ich tatsächlich niemals bekommen. :icon_kratz:

Das ganze Desaster hat angefangen als vor zwei Jahren, als mein jüngster ausgezogen ist,bzw. Jugendhaftstrafe antreten musste. :icon_sad:
Da ich zu dem Zeitpunkt noch studiert habe und kurz vor Abgabe meiner Diplomarbeit gestanden habe, hatte ich keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters.

Und so hat sich das immer weiter zugespitzt, zuerst wurde mir Strom und Gas abgestellt, habe eine ganze Weile ohne Strom und Gas gelebt weil ich mit dem wenigen Geld dass ich vom Nebenjob hatte die Rechnung nicht zahlen konnte.
Geschweige denn die Miete, da hab ich dann eine Mahnung nach der anderen bekommen.
Das blöde daran war, dass so lange die Diplomarbeit korrigiert wird ( 4 Monate) muss man an der Uni eingeschrieben sein, auch wenn man eigentlich gar nicht mehr studiert.
Als dann schließlich fast die Zwangsräumung schon eingereicht war, war die Diplomarbeit korrigiert ich war durchgefallen :icon_sad:
aber ich konnte mich endlich abmelden von der Uni und habe das Darlehen für die Miete bekommen.

Aber eben unter der Voraussetzung, dass die Miete direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen wird.

Ich muss jetzt mal in meinen Unterlagen schauen, ob es da was schriftliches gibt, in dem die Begründung steht dass ich nur 160,- € bekomme.

Das mit den Personen die mir diesbezüglich helfen könnten ist so ne Sache bei uns in der Stadt, ich hatte einmal beim Sozialen Dienst katholischer Frauen nachgefragt, aber die haben mich dort behandelt, als hätte ich vor mit ihrer Hilfe den Staat um milllionen zu betrügen. :mad:
Und die caritas ist bis Dezember ausgebucht, wegen Personalmangels.

Das mit dem schriftlich einreichen ist eine super Idee, das werde ich gleich mal probieren. :icon_daumen:

Nur die besten Grüße sisiphus
 

Helga40

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Die normale Lösung eines solchen Problems besteht darin, eine Wohnung zu suchen, die vom Preis her angemessen ist. Oder auf eigene Kosten umzuziehen und die fehlenden 12 Euro aus dem Regelsatz zu zahlen. Verglichen mit den momentan fehlenden über 200 Euro ist das doch ein Klacks.
 
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